Diskussion:Adel/Archiv/2020

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Bernd Bergmann in Abschnitt Adel in der SBZ
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Antisemitismus des deutschen Adels

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Ein Abschnitt darüber fehlt hier. Beschreibt beispielsweise [[Stephan Malinowski}} in Vom König zum Führer: Deutscher Adel und Nationalsozialismus. Gäbe es so einen Abschnitt, könnte man sich in anderen Artikel kürzer fassen und einfach darauf verlinken. Aktueller Fall, wo man so einen Link brauchen könnte, ist Literaturgeschichte, die Biographie eines adligen Dichters.--RappRapp (Diskussion) 21:45, 5. Jan. 2020 (CET)

Adel in der SBZ

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Der Satz "bis hin zur Auslöschung durch Verfolgung, Vertreibung, Inhaftierung oder Ermordung (z. B. ... SBZ/DDR)" wird begründet mit "Alle Güter des Adels wurden in der Sowjetischen Besatzungszone von deutschen Behörden 1945–1948 durch die Bodenreform entschädigungslos konfisziert." Dazu habe ich zwei Fragen:

  • Wurden auch Güter mit nicht-adligen Eigentümern konfisziert?
  • Wurde nicht in der Land-/Forstwirtschaft tätige Adlige enteignet?

Soweit ich die damalige Geschichte kenne, wurden Adlige und "Bürgerliche" gleich behandelt. Hier: gleich schlecht. Aber der Zweck dieser und anderer Bodenreformen die Versorgung landloser Bauern (z.B. Flüchtlinge aus den Ostgebieten) mit Land. Wo ist der Denkfehler?--Kabelschmidt (Diskussion) 17:47, 14. Sep. 2020 (CEST)

Rein rechtlich ging es nicht um die Enteignung des Adels, sondern um die Enteignung von Gütern mit mehr als 100 ha Fläche, unabhängig von der Person (siehe auch Bodenreform in Deutschland#Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone ab 1945). Die Antwort auf deine erste Fragen lautet demzufolge: Im Rahmen der Bodenreform wurden auch Güter mit nicht-adligen Eigentümern konfisziert.
Deine zweite Frage ist wahrscheinlich falsch formuliert: Die Enteignung zielte nicht auf "Tätige" ab, sondern auf "Besitzende". Durch die Bodenreform wurden also weder in noch außerhalb der Land-/Forstwirtschaft tätige Adlige enteignet, sofern sie nicht im Besitz der Güter waren. Wenn deine Frage lauten sollte, ob Adlige enteignet wurden, die keinen Land- oder Forstbesitz hatten, so lautet die Antwort: "Nein". --Bernd Bergmann (Diskussion) 20:07, 14. Sep. 2020 (CEST)
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