Diskussion:Abweg

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 217.239.5.141 in Abschnitt Allgemeinsprachliche Definition?
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Umwandlung in WL

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren 4 Kommentare4 Personen sind an der Diskussion beteiligt

siehe:

Ich halte die Zusammenfassung von drei Artikeln für sinnvoll um das Thema nicht in Microartikel zu zerfleddern. -- SummerStreicheln(削除) Note (削除ここまで) 21:21, 4. Nov. 2015 (CET) Beantworten

Ich fände dieses Vorgehen sinnvoll. --TheRealPlextor (Diskussion) 13:31, 5. Nov. 2015 (CET) Beantworten
Vor Zusammenführung sollte man aber aufpassen, dass keine Redundanzen entstehen, das Thema Arbeitsweg, Umweg und Abweg wird u.a. auch in Arbeitsunfall#Der Wegeunfall erläutert. Gruß, Siechfred (Diskussion) 12:45, 6. Nov. 2015 (CET) PS: Evtl. käme auch eine Begriffsklärung in Frage, nicht jeder sucht automatisch nach der UV-rechtlichen Bedeutung.Beantworten

Keine Weiterleitung: Die Begriffe sind als Rechtsbegriffe des Arbeits- und Verkehrsrechts eigenständige Lemmata mit abgegrenztem Begriffsinhalt. Aus diesen Gründen kommt eine Zusammenfassung nicht in Frage. Grüße: --Wowo2008 (Diskussion) 13:36, 27. Apr. 2020 (CEST) Beantworten

Allgemeinsprachliche Definition?

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Der Artikel befasst sich ausschließlich mit der juristischen Definition des Wortes. Das scheint mir ein etwas eingeschränkter Blickwinkel. Schließlich gibt es das Wort auch allgemeinsprachlich: "auf Abwege geraten" o.ä.. --217.239.5.141 13:04, 4. Aug. 2020 (CEST) Beantworten

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