Berufungsverfahren
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Ein Berufungsverfahren dient
- der Berufung von Hochschullehrern, siehe Berufung (Amt)#Berufungsverfahren
- einer Neubeurteilung eines Gerichtsentscheides, siehe Berufung (Recht)
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.