Benutzer Diskussion:Penetygd
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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Lutheraner in Abschnitt Löschung Arbeitskreis für Wirtschafts- und Steuerrecht
Wenn ein Artikel einmal gelöscht wurde, ist das einfache Wiedereinstellen nicht zulässig. Ist man der Meinung, der Artikel sei inhaltlich nun o.k. und die Inhalte auch relevant gemäß den wikipedia:Relevanzkriterien, so ist es erforderlich, zur Neueinstellung einen Antrag bei der Wikipedia:Löschprüfung zu stellen. Freundliche Grüße--Lutheraner 14:57, 8. Dez. 2011 (CET) Beantworten