Benutzer:Slartu/Arbeitspflicht (SGB)

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Info zur Seite

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Es gibt bereits eine Begriffsklärung-Seite zu Arbeitspflicht, aber keine Seite zur Arbeitspflicht im SGB.

Im Sozialgesetzbuch (SGB) sind die Pflichten zur Erfüllung einer Leistungsberechtigung hinterlegt. Bei Pflichtverletzungen können die Sozialleistungen sanktioniert werden. In Deutschland besteht eine Pflicht zur Aufnahme einer zumutbaren Arbeit.

Pflichtverletzungen

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Im § 31a SGB II sind die Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen hinterlegt. Diese beinhalten Sanktionen im Leistungsbezug. Bei wiederholten Pflichtverletzungen kann der Leistungsbezug von Arbeitslosengeld II entfallen.

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