Amt Gehren
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Das Amt Gehren war ein Amt in der Schwarzburg-Sondershäuser Oberherrschaft.
Das Amt Gehren war ein Reichslehen und entstand 1564 durch die Teilung des Amtes Schwarzburg. Es bestand ursprünglich aus den Orten (einzelne Siedlungen sind erst später entstanden):
- Altenfeld (*)
- Jesuborn
- Ölze (*)
- Angstedt
- Langewiesen
- Pennewitz (*)
- Garsitz
- Masserberg (*)
- Schwarzmühle (*)
- Gehren
- Möhrenbach
- Willmersdorf (*)
- Gillersdorf (*)
- Neustadt (*)
- Wümbach
- Großbreitenbach (*)
- Oehrenstock
Die mit (*) gekennzeichneten Orte kamen nach Auflösung des Amtes zum Justizamt Großbreitenbach.[1]
1850 erfolgte im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung. Für die Verwaltung war nun der Verwaltungsbezirk Arnstadt, für die Rechtsprechung war nun das Justizamt Gehren und das Justizamt Großbreitenbach zuständig.[2]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]- ↑ Hans Eberhardt: Die Geschichte der Behördenorganisation in Schwarzburg-Sondershausen. In: Zeitschrift des Vereins für thüringische Geschichte und Altertumskunde, Beiheft 28, Jena, 1943, S. 92. online (PDF; 911 KB).
- ↑ Gesetz „wegen der künftigen Einrichtung der Rechtspflege" vom 3. April 1850 (Gesetz-Sammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen, S. 281–284 http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509708~SZ%3D291~doppelseitig%3D~LT%3DGesetz-Sammlung%20f%C3%BCr%20das%20F%C3%BCrstenthum%20Schwarzburg-Sondershausen%2C%20S.%20281%E2%80%93284~PUR%3D )