Indult
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Ein Indult (von spätlat. indultum – Gnadenerweis) ist
- im Völkerrecht das Schiffen aus Feindesland zustehende Recht, den Hafen innerhalb einer gewissen Frist unbehelligt zu verlassen, siehe Kriegsvölkerrecht
- im katholischen Kirchenrecht ein Gnadenerweis, siehe Indult (Kirchenrecht)
- in der Kaufmannssprache eine veraltete Bezeichnung für den Zahlungsaufschub, siehe Stundung
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.