Wikipedia:Urheberrechtsfragen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 22. März 2021 um 19:36 Uhr durch FelixL. (Diskussion | Beiträge) (Bildrechte ). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von FelixL. in Abschnitt Bildrechte
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Abkürzung: WP:UF, WP:URF
Willkommen im Urheberrechtsrichtlinienforum

Auf dieser Seite werden Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht diskutiert. Möglicherweise wird deine Frage aber bereits auf einer der folgenden Seiten beantwortet:

Bitte beachten:

  • Bitte das Problem möglichst genau erläutern (welches Bild, welcher Text? — bitte unbedingt verlinken!).
  • Es findet keine Rechtsberatung statt, vgl. Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen.
Abschnitte, deren jüngster Beitrag mehr als 14 Tage zurückliegt und die mindestens 2 signierte Beiträge enthalten, werden automatisch ins Archiv verschoben. (Unbeantwortete) Abschnitte mit nur 1 signiertem Beitrag werden nach 30 Tagen archiviert. Mit dem Baustein {{erledigt|1=~~~~}} markierte Abschnitte werden nach 2 Tagen archiviert.


Auf dieser Seite werden Abschnitte automatisch archiviert, deren jüngster Beitrag mehr als 14 Tage zurückliegt und die mindestens 2 signierte Beiträge enthalten.
Auf dieser Seite werden Abschnitte automatisch archiviert, deren jüngster Beitrag mehr als 30 Tage zurückliegt und die mindestens einen signierten Beitrag enthalten.
Automatische Archivierung
Automatische Archivierung
Auf dieser Seite werden Abschnitte ab Überschriftenebene 2 automatisch archiviert, die seit 2 Tagen mit dem Baustein {{Erledigt|1=--~~~~}} versehen sind.


Datei:Neudeutsche Bauzeitung 1913 Vol 32 S560.jpg

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren 21 Kommentare5 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Hallo lokale Admins, Krd hat mich von Benutzer Diskussion:Krd nach hier verwiesen. Es geht darum, ob die Datei (und vergleichbare) PD-alt-100-konform ist oder nicht. Die Autoren/Urheber sind unbekannt und (wie unten beschrieben) sehe ich auch keine Möglichkeit diese herauszufinden. Ich erlaube mir mal, die Diskussion von dort hier einzukopieren:

Hallo Krd, Du hattest diese Datei gelöscht, nachdem Quedel da einen Lizenzbaustein reingesetzt hat - ich weiß nicht mehr welchen. Leider ist Queddel dann auf Datei Diskussion:Neudeutsche Bauzeitung 1913 Vol 32 S560.jpg nicht mehr auf meine Antworten eingegangen, und nach einiger Zeit hast Du gelöscht. Durchaus verständlich, in dem Fall glaube ich aber eigentlich, Quedels Punkte in der Diskussion ausgeräumt zu haben. Kannst Du Dir das bitte noch mal anschauen und schauen, ob Du die Datei wieder herstellen kannst? Hinweis: ich hab auch auf der Löschprüfung einen Antrag gestellt, war mir nicht klar, dass ich erst hier aufschlagen sollte, sorry, ist meine erste Löschprüfung. Liebe Grüsse d65 sag's mir 17:57, 29. Jan. 2021 (CET) Beantworten

Hallo. Ich sehe wie Quedel auch keine Grundlage für pd-alt-100. Was wurde aus dem Verlag, warum kann man da nicht nachfragen? --Krd 19:45, 29. Jan. 2021 (CET) Beantworten
Hallo Krd, da Du die Diskussionsseite jetzt auch gelöscht hast kann ich nicht mehr nachschauen, was da alles schon erwähnt wurde, daher beschränke ich mich auf Deine Frage: Der in der Zeitung genannte Verlag (auf der Seite rechts unten) ist der "Verlag der Neudeutschen Bauzeitung, Leipzig". Zu dem weiß Google gar nichts. Die einzigen vier Hits, die heute kommen sind antiquarische Buchhändler-Seiten, letztlich gehen alle auf ein einzelnes Angebot zurück. In Liste_deutschsprachiger_historischer_Architekturzeitschriften#N taucht die Zeitung auf, danach existent von 1904 bis 1922, mit "Kühnels Verlag". Googlen danach bringt einen ähnlich-namigen Verlag in der Schweiz hervor und zwar einen Leipziger Kühnel, der 1800 einen Musikverlag mitgründetete, welcher aber nie seinen Namen trug. Also auch hier Sackgasse. Es gibt einen Eintrag bei der DNB, der hilft aber auch nicht weiter.
Von daher sehe ich tatsächlich nicht, wo man nachfragen könnte. Und selbst wenn es den Verlag noch gäbe, würden wir damit rechnen, dass nach 107 Jahren noch jemand rekonstruieren könnte und wollte, wer ungezeichnete Beiträge verfasst hat, in einer Zeitung die offensichtlich so bedeutend nicht war - sonst würde man ja irgendwas über sie finden.
Unter Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische_Regelung_für_Bilder,_die_älter_als_120_bzw._100_Jahre_sind steht: "Die deutschsprachige Wikipedia akzeptiert Bilder, die nachweislich 100 Jahre oder älter sind, sofern der Name des Urhebers oder dessen Todesdatum auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann." Ok, hier geht es eigentlich um Text (also um ein Bild von Text), aber ich denke das können wir übertragen. In diesem Fall kann der Autor (oder Autoren?) nicht identifiziert werden. Daher ist auch eine Suchmaschinen- oder Datenbanksuche nicht möglich. Mir fehlt die Phantasie an welchem Punkt man noch ansetzen könnte. Liebe Grüße d65 sag's mir 21:52, 29. Jan. 2021 (CET) Beantworten
Bitte sag mir noch eins: Wozu genau soll das Bild dienen? Sollen noch mehr derartiger Zeitungsseiten hochgeladen werden? --Krd 14:05, 30. Jan. 2021 (CET) Beantworten
Oh. Das ist jetzt eine einigermaßen überraschende Frage, ich dachte es geht bei diesem Entscheid Löschen oder nicht ausschließlich um Urheberrechtsfragen. Verrätst Du mir, warum Du das wissen willst?
Aber es handelt sich bei diesem Entscheid tatsächlich um ein Stellvertreterproblem. Ich hab mir diese Ausgabe der Zeitung besorgt, weil ein Bericht und Bebilderung über den Friedhof Aubing drin ist, siehe Geschichte_Aubings#Ein_neuer_Friedhof. Als ich die Zeitung dann hatte habe ich festgestellt, dass da einige weitere interessante Sachen drin sind, z.B. über Dallmayr. Daher hätte ich am liebsten die komplette Ausgabe hochgeladen, auch damit andere Autoren Zugriff bekommen. Vom Urheberrecht her gesehen sind in der Zeitung 4 Sachen zu unterscheiden: Ein mit Initialen gezeichneter Leitartikel, Grundrisse mit Namen der Architekten, Texte ohne Urheberangabe und Fotos ohne Urheberangabe. Letztere beide fallen meines Erachtens unter pd-alt-100, Argumentation siehe oben. Bei den Grundrissen konnte ich meist die Lebensdaten der Architekten herausfinden, also entweder über 70 Jahre Tod oder nicht. Den Leitartikler könnte man vielleicht herausfinden, hab ich aber nicht geschafft (also nicht hochgeladen). Hoch geladen habe ich Anfang November alle Seiten, bei denen auf der Seite nur seit über 70 Jahren Verstorbene und/oder Unbekannte gewirkt haben. Das Ergebnis ist hier: Kategorie:Datei:Neudeutsche Bauzeitung. Bevor ich aber anfange die Grundrisse etc. in die jeweiligen Artikel einzuarbeiten wollte ich erst mal abwarten wie diese Diskussion hier ausgeht. Zugegeben, zwischenzeitlich war ich abgelenkt und hab das in der Zeit nicht vorangetrieben. Da Du gefragt hast: Weitere Uploads sind da erst mal nicht geplant, der nächste Architekt wird erst 2025 die 70 Jahre erreichen, und bis dahin hab ich es vermutlich vergessen. (Schade, dass es keine Upload-Möglichkeit mit Sperrfrist gibt.)
Da Du nach der konkreten Datei gefragt hast: Die halte ich für eine weniger wichtige aus der Serie, interessant weil sie das Impressum der Zeitung zeigt, und einige von den anderen Textstellen könnten auch interessieren. Aber wenn es nur um diese Datei ginge hätte ich die Diskussion hier vermutlich bleiben lassen. Jedoch, ich denke was hier entschieden wird lässt sich auf alle Dateien in der Kategorie übertragen. Daher möchte ich das 'richtig' klären, und nicht in der Luft hängen lassen, bevor ich die Dateien in die entsprechenden Artikel einarbeite. Liebe Grüße d65 sag's mir 16:18, 30. Jan. 2021 (CET) Beantworten
Danke für Deine ausführliche Antwort. Ich werde keine Wiederherstellung durchführen, und/aber ich empfehle, die Sache generell auf WP:URF zu klären. Wenn ein anderer Admin das dann wiederherstellen möchte, bin ich damit gern einverstanden. --Krd 16:23, 30. Jan. 2021 (CET) Beantworten

Daher also nun hier die Frage: Ist die Datei (bzw die Dateien) so in Ordnung und PD-old-100-konform, oder gibt es ein Problem? Und falls in Ordnung, wäre ein hiesiger Admin so nett, die Datei wieder herzustellen? Liebe Grüße d65 sag's mir 16:52, 30. Jan. 2021 (CET) Beantworten

 Info:
es geht anscheinend um
ZDB-ID 243578-0
Neudeutsche Bauzeitung : Mitteilungsblatt d. Bundes Angestellter Architekten und Ingenieure ; ill. Wochenschrift für Architektur u. Bautechnik ; Organ d. Bundes Deutscher Architekten. Frankfurt am Main ; Leipzig : Deutsche Nationalbibliothek 1907, Nr. 1-18. Jahrgang
die Zeitschrift findet sich auch in anderen Bibliotheken, siehe beim KVK zum Beispiel
hier
da ich die gelöschte Seite nicht sehen kann, kann ich schlecht etwas dazu sagen.
--Goesseln (Diskussion) 19:30, 30. Jan. 2021 (CET) Beantworten
Ja, um die geht es, danke. Konkret geht es bei der gelöschten Datei um die letzte Seite der Ausgabe 32 von 1913, das Problem betrifft aber denke ich alle Dateien in Kategorie:Datei:Neudeutsche Bauzeitung, die sind alle aus der selben Ausgabe. Entweder die pragmatische Regelung von pd-alt-100 greift, weil sich Autoren und Fotografen nicht mehr feststellen lassen, oder sie greift nicht.Ich sehe nicht, wie sich in der Hinsicht die anderen Dateien unterscheiden würden. Wenn jemand meint dass die Regelung nicht greift wäre es hilfreich zu wissen wieso nicht, also was fehlt um sagen zu können, das die Urheber nicht herausgefunden werden können, siehe oben. --d65 sag's mir 19:54, 30. Jan. 2021 (CET) Beantworten


Also, ich fänd es echt prima, wenn es zu der Sache ein paar Kommentare gäbe. Im Moment hängt das leider ziemlich in der Luft. Liebe Grüße, d65 sag's mir 18:39, 4. Feb. 2021 (CET) Beantworten

Zur Klarstellung erstmal, ich hatte keinen Lizenzbaustein reingesetzt, sondern die Datei mit DÜP markiert mit der Bemerkung: „Urheber sei unbekannt? Dabei steht doch unten rechts der Name und Adresse des verantwortlichen Redakteurs. Damit Recherche möglich. Nachweis der erfolglosen Urhebersuche gemäß Lizenzbausteinrichtlinien nicht erbracht." Die weitere Argumentation auf der Diskseite von d65 sagte aus, dass keine konkrete Zuordnung von Einzeltexten zu Autoren möglich sei, meine vorangegangenen Hinweise auf Recherchen zu den genannten Architekten, Anschriften für die Beiträge, Verlage, Digitalisate etc. ist der Hochlader bisher nicht nachgekommen. @Goesseln: Die konkrete Seite beinhaltet einen nicht unerheblichen letzten Abschnitt eines Artikels zu Wohnungen sowie einen dreiviertelseitigen Wettbewerbsaufruf, der m.E.n. Schöpfungshöhe aufweist. KOnkret sind unten genannt:
Inhalt der Nr. 32, 1913. Zur Lage der bayrischen Privat-Architekten. – Veröffentlichung von Arbeiten der Mitglieder der Ortsgruppe München des Bundes Deutscher Architekten. Mit 30 Abb. – Wettbewerbe.
Schriftleitung: Architekt B. D. A. Walter Kornick, Berlin, und Architekt B. D. A. Ludwig von Weckbecker, München. – Redaktionelle Sendungen sind an Architekt B. D. A. Walter Kornick, Berlin W. 30, Heilbronnerstraße 30, zu richten. Verlag der Neudeutschen Bauzeitung, Leipzig, Hospitalstr. 13/15. Druck: G. Reichardt, Groitsch Bez. Leipzig.
Ich sehe nach den gegebenen Informationen auch keine neuen Informationen, die eine Wiederherstellung aufgrund eindeutiger Nachweise der Lizenzbausteinrichtlinien rechtfertigen würden. -- Quedel Disk 14:31, 10. Feb. 2021 (CET) Beantworten


Hallo Quedel, schön dass Du Dich wieder an der Diskussion beteiligst. Nachdem Du auf die Pings auf der Diskussionsseite des Bildes nicht mehr reagiert hast, hatte ich nicht mehr damit gerechnet. Tut mir leid, wenn ich den Vorgang bezüglich der Bausteine aus dem Gedächtnis nicht richtig wiedergegeben habe. Da die Diskussionsseite leider auch gelöscht ist konnte ich nicht nachschauen wie es genau war. Leider kann ich auch meine Entgegnung auf Deinen Kommentar dort nicht nachschauen, also müssen wir diese Schleife hier noch mal neu durchlaufen. Wenn ich es richtig sehe, dann sind wir uns in folgendem einig:

  • Die Artikel sind nicht namentlich gezeichnet. (Auf anderen Seiten: die Photographen sind nicht angegeben)
  • Auf dieser Seite 560 ist ein Impressum angegeben. Darin erwähnt "Schriftleitung" und Anschrift des Verlags.
  • Das sind genügend Informationen, um eine Recherche zu beginnen.
  • Schöpfungshöhe besteht mindestens teilweise.

Haben wir so weit Einigkeit?

Recherche habe ich natürlich versucht. Schon vor Deinem Kommentar, und danach auch noch mal intensiver. Wie schon an mehrfacher Stelle beschrieben finde ich halt nur nix, das irgendwie ergiebig wäre. Ich zitiere von Benutzer_Diskussion:Krd/Archiv/2021#Datei:Neudeutsche_Bauzeitung_1913_Vol_32_S560.jpg:

Der in der Zeitung genannte Verlag (auf der Seite rechts unten) ist der "Verlag der Neudeutschen Bauzeitung, Leipzig". Zu dem weiß Google gar nichts. Die einzigen vier Hits, die heute kommen sind antiquarische Buchhändler-Seiten, letztlich gehen alle auf ein einzelnes Angebot zurück. In Liste_deutschsprachiger_historischer_Architekturzeitschriften#N taucht die Zeitung auf, danach existent von 1904 bis 1922, mit "Kühnels Verlag". Googlen danach bringt einen ähnlich-namigen Verlag in der Schweiz hervor und zwar einen Leipziger Kühnel, der 1800 einen Musikverlag mitgründetete, welcher aber nie seinen Namen trug. Also auch hier Sackgasse. Es gibt einen Eintrag bei der DNB, der hilft aber auch nicht weiter. Von daher sehe ich tatsächlich nicht, wo man nachfragen könnte. Und selbst wenn es den Verlag noch gäbe, würden wir damit rechnen, dass nach 107 Jahren noch jemand rekonstruieren könnte und wollte, wer ungezeichnete Beiträge verfasst hat, in einer Zeitung die offensichtlich so bedeutend nicht war - sonst würde man ja irgendwas über sie finden. ... In diesem Fall kann der Autor (oder Autoren?) nicht identifiziert werden. Daher ist auch eine Suchmaschinen- oder Datenbanksuche nicht möglich. Mir fehlt die Phantasie an welchem Punkt man noch ansetzen könnte.

Du schreibst oben von Deinen „Hinweise auf Recherchen zu den genannten Architekten, Anschriften für die Beiträge, Verlage, Digitalisate etc." – Schauen wir mal auf die „genannten Architekten": Der Artikel, von dem ein Teil oben auf der Seite steht beginnt auf der vorherigen Seite und ist überschrieben mit Architekt BDA Peter Andreas Hansen in München. Bebauungsplan für die Stadt Schwandorf. (Offensichtlich nicht dieser Peter Andreas Hansen, Google kennt einen solchen Architekten nicht). Mal angenommen, eine Recherche würde Todesdatum und eine letzte Adresse des Architekten herausbringen, dann wissen wir immer noch nicht, wer diesen Artikel über den Architekten geschrieben hat. Meiner Ansicht nach bestünde eine Chance dafür nur über die Archivunterlagen des Verlags der Zeitung, die nach 107 Jahren überhaupt mal noch existieren müssten. Der Verlag scheint sich aber sehr gründlich aufgelöst zu haben, siehe oben.

Wenn Du mit Deinen Hinweisen auf Recherchen etwas meinen solltest, was über die von mir beschriebenen Ansätze hinausgeht, könntest Du bitte konkrete Beispiele bringen, was genau Du meinst, und wie das zum Urheber und dessen Todestag führen könnte? Denn mir fällt schlicht nichts mehr ein, was vielleicht noch zum Erfolg führen könnte. Liebe Grüße d65 sag's mir 12:59, 13. Feb. 2021 (CET) Beantworten

Hallo @Dietzel65:, ja, ich war in ungeplanter Wikipause. Deinen Beitrag auf Krds Disk hatte ich bereits gelesen. Da ich inhaltlich es nicht anschauen kann: vielleicht hat ja Peter Andreas Hansen seinen Beitrag selber geschrieben? Dann wäre über den Ort und dessen Archiv Lebensdaten bzw. Anschriften herauszufinden. Über die angegebenen Schriftleitungen hast du deine Rechercheergebnisse noch nicht offenbart. Auch wenn für eine Online-Enzyklopädie ungewöhnlich: eine reine Online-Recherche ist für die Nutzung des Bausteins nicht ausreichend. Ob im Verlag nach 107 Jahren noch jemand was sagen könnte, ist rein rechtlich uninteressant. Es ist notwendig, dass ein Nachweis existiert, dass das hier hochgeladene Material unter den Bedingungen freier Lizenzen bzw. urheberrechtlich nicht (mehr) geschützter Werke nachnutzbar ist. Das muss im Zweifelsfall der Hochlader nachweisen. Man kommt dem mit der 100-Jahr-Regel schon entgegen (auch wenn das rechtlich absoluter Quark ist), aber um dieses Restrisiko einzugehen, bedarf es halt gewisser Anforderungen. Selbst wenn niemand mehr wüsste, wer den Text geschrieben hat, wenn die Person noch keine 70 Jahre tot ist, darf das Werk nicht nachgenutzt werden (okay, es gibt da noch verwaiste Werke, aber da das faktisch unmöglich nachzuweisen ist, wird das hier nicht angewandt). -- Quedel Disk 17:11, 13. Feb. 2021 (CET) Beantworten

Hallo Quedel, dass Du erst mal nicht geantwortet hast war nicht als Vorwurf gemeint, nur als Erklärung, auch warum ich Dich ab da nicht mehr angepingt habe. Ansonsten kein Thema, mir ist das auch schon passiert, dass ich längere Zeit nicht 'da' war. Zu Deinen Punkten im einzelnen:

  • vielleicht hat ja Peter Andreas Hansen seinen Beitrag selber geschrieben? - Das ist eine von mehreren Möglichkeiten, ja. Aber weil es eben bei vielleicht bleibt würde sein Todestag nicht wirklich weiter helfen. Es könnte genauso gut vom Schriftleiter geschrieben worden sein. Oder von einem Mitarbeiter einer der beiden. Oder von einem ganz anderen Berichterstatter. Was die Pragmatische Regelung angeht sind wir hier meiner Ansicht nach im Bereich von „sofern der Name des Urhebers ... auch nach gründlicher Recherche ... nicht herausgefunden werden kann".
  • Über die angegebenen Schriftleitungen hast du deine Rechercheergebnisse noch nicht offenbart. Die Personen sind auf jeden Fall mal tot, ich denke da sind wir uns einig. Selber fragen kann man sie also nicht mehr. Ich halte es für hinreichend unwahrscheinlich, dass deren Nachlass bei den Erben auf dem Dachboden liegt und man diesen durchsuchen könnte. Chancen dass man in deren persönlichen Unterlagen etwas finden würde gäbe es also nur, wenn deren Unterlagen an eine Bibliothek, ein Archiv, oder ähnliches übergeben wurde. So was wird sicher nur von hinreichend berühmten Personen überhaupt angenommen. Schriftleitung waren zwei Personen, Walter Kornick, Berlin und Ludwig von Weckbecker, München. Beide rot, also schon mal nicht so super-berühmt. Kornick wird auf diesen Webseiten in Listen erwähnt, ohne dass dort aber weiterführende Infos über ihn stünden: 1, 2, 3 (Seite 65. auf S. 22 wird deutlich, dass die im Impressum der Neudeutschen Bauzeitung angegebene Heilbronner Straße in Berlin nicht identisch ist mit der Adresse der Ortsgruppe des BDA, sondern Kornicks eigene). In einem wissenschaftlichen Artikel wird zwar ein Artikel von Kornick zitiert, aber nichts zur Person gesagt und das könnte man jetzt so weiter führen. Ein Ludwig von Weckbecker ist zumindest mal auf Liste der Baudenkmäler in Thalkirchen erwähnt, eine Internet-Suche bringt fast noch weniger als beim Kollegen. In [1] taucht er auf, sogar mit Lebensdaten 1879 - 1962 (im Gegensatz zu Kornick. Was aber so oder so egal ist, weil aus Lebensdaten nicht hervor geht, wer der Urheber war.). Ich erspare uns mal, dass ich hier noch weitere Fundstellen aufliste. Jedenfalls keine Hinweise auf irgendwelche Archive mit persönlichen Unterlagen. Hier also Sackgasse. Wenn es also was geben sollte, das uns Auskunft über die Urheber gibt, dann sicher nur vom Verlag. Der hat sich aber aufgelöst, siehe oben, so dass man da auch nicht mehr fragen kann. (Sollte diese oder eine andere Argumentation Lücken haben bitte ich um Hinweise.)
  • Auch wenn für eine Online-Enzyklopädie ungewöhnlich: eine reine Online-Recherche ist für die Nutzung des Bausteins nicht ausreichend. - Das mag prinzipiell so sein, aber: Es geht ja immer noch um die Frage wer die Artikel geschrieben hat (oder, auf den anderen Zeitungsseiten wer die Fotos gemacht hat). Wenn es irgendeinen Anhaltspunkt geben würde nach was und wo man den suchen müsste um was zu finden, dann, ja, könnte man beim konkreten Archiv nachfragen, in die entsprechende Bücherei gehen (also wenn nach Corona wieder offen). Ich sehe aber keinen solchen Hinweis. Siehst Du einen? Du möchtest sicher nicht vorschlagen, auf gut Glück mal in der nächsten Stadtbücherei nachzuschauen, oder?
  • Es ist notwendig, dass ein Nachweis existiert, dass das hier hochgeladene Material unter den Bedingungen freier Lizenzen bzw. urheberrechtlich nicht (mehr) geschützter Werke nachnutzbar ist. Da möchte ich Dir widersprechen. Wenn das nötig wäre, wozu haben wir dann {{Bild-PD-alt-100}}? Dein Argument ist vielleicht ein Grund einen Löschantrag auf die Vorlage und die entsprechende Regelung zu stellen. Aber im Moment gibt es die Regelung, die eben keinen Nachweis fordert, sondern eine pragmatische Regelung zu Grunde legt. Und die greift „sofern der Name des Urhebers ... auch nach gründlicher Recherche ... nicht herausgefunden werden kann". Das ist hier meines Erachtens der Fall.
  • Selbst wenn niemand mehr wüsste, wer den Text geschrieben hat, wenn die Person noch keine 70 Jahre tot ist, darf das Werk nicht nachgenutzt werden. Das mag rechtlich so sein. Aber die Diskussion, die wir hier haben sollte schon darum gehen, ob die Anforderungen der pragmatischen Regelung erfüllt sind - und nicht darum, ob die pragmatische Regelung eigentlich zulässig ist. Oder?

Liebe Grüße d65 sag's mir 19:13, 13. Feb. 2021 (CET) Beantworten

Ich setze hier einfach mal einen Ping Quedel, damit das hier nicht vergessen geht - und auch damit es nicht vorzeitig archiviert wird. Sonst scheint sich leider niemand äußern zu wollen. Gruß d65 sag's mir 21:05, 22. Feb. 2021 (CET) Beantworten

Schauen wir mal, was die anderen sagen: @all: einfach den letzten großen Beitrag von d65 lesen, dort sind alle Infos soweit drin, um eine Entscheidung ob PD-alt-100 möglich ist, treffen zu können. -- Quedel Disk 22:35, 24. Feb. 2021 (CET) Beantworten

Ich fände es auch gut, wenn sich andere äußern. Aber Quedel, ich hätte schon auch gerne gewusst, was Du zu den jeweiligen Punkten denkst und wie Du meine Antworten einschätzt. Kannst Du mir bei der ein- oder anderen Sache vielleicht zustimmen, oder eher nicht so? Gibt es 'harte' Einwände, oder ist es eher ein ungutes Gefühl? Restlos überzeugt habe ich Dich ja offensichtlich noch nicht. Ich hab gerade insofern ein Déjà-vu, dass ich bei dieser Sache jetzt zum dritten Mal eine ausführliche Entgegnung zu geäußerten Bedenken schreibe, und dann keine inhaltliche Antwort mehr kommt. War auf der Diskussionsseite der Datei so, war dann bei Krd so, und jetzt gerade auch wieder. Daher würde ich mich schon freuen, wenn Du Stellung nehmen könntest, ob ich zumindest einige Deiner Bedenken ausräumen konnte. Beziehungsweise wo Du noch Probleme siehst. Liebe Grüße d65 sag's mir 14:03, 25. Feb. 2021 (CET) Beantworten
Aus den gleichen Gründen wie drei drüber, ping Quedel. d65 sag's mir 17:02, 6. Mär. 2021 (CET) Beantworten
Und mal wieder ein Anti-Archivierungs-Edit. Bin gespannt, ob wir das noch irgendwann klären werden. d65 sag's mir 16:52, 14. Mär. 2021 (CET) Beantworten

Quedel ist anscheinend wieder in Wikipause - es sei ihm gegönnt. Ich entnehme seiner letzten Äußerung, dass er sich unsicher war, ob die Datei ok ist, meine Argumente scheinen also nicht ganz schlecht gewesen zu sein. Aber irgendwann möchte ich auf das Thema dann auch mal den Deckel drauf machen. Daher versuche ich einen

Neustart

Da es, wie bereits angemerkt, schwierig ist über eine Datei zu diskutieren, die man nicht anschauen kann habe ich sie für diese Diskussion jetzt noch mal hoch geladen. Die zu beantwortende Frage ist also: Ist auf diese Datei die unter Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische Regelung für Bilder, die älter als 120 bzw. 100 Jahre sind aufgeführte Regelung anwendbar und ist die Datei daher ok, oder gibt es Fakten, die dem entgegen sprechen? Letztlich geht es nicht nur um die eine Datei, sondern auch um andere in der Kategorie:Datei:Neudeutsche Bauzeitung. Ich meine, die Anwendbarkeit der pragmatischen Regelung ist gegeben, denn

  • Die Autoren (bzw. Fotografen bei manchen Dateien) sind nicht bekannt und auch nicht feststellbar. Es sind zwar die Schriftleiter (also Redakteure) benannt, aber es ist eben unbekannt wer die Texte/Bilder erstellt hat. (Mehr dazu kann oben nachgelesen werden)
  • Der Verlag ist aufgelöst, also kann dort nicht recherchiert werden. Andere Ansätze für weitere Recherchen sind ebenfalls nicht da (Details siehe in der Diskussion oben).
  • Mit Namen angegeben sind die Ersteller der Grundrisse auf manchen Seiten. Da sind nur jene Seiten hochgeladen, bei denen die Ersteller der Grundrisse länger als 70 Jahre verstorben sind. Deswegen fehlen manche Seiten der Ausgabe.

Liebe Grüße d65 sag's mir 18:37, 21. Mär. 2021 (CET) Beantworten

Was die Fotos angeht, so ist mangels jeglicher Ansatzpunkte für eine Recherche (fehlende Angaben zu Fotografen im Impressum des Werks) mMn die pragmatische Regelung {{Bild-PD-alt-100}} anwendbar. In welchen Datenbanken oder Nachschlagewerken sollte denn in diesen Fällen gesucht werden und nach welchem Suchbegriff? Das sind - mangels stürzender Linien - professionelle Bilder aus Fachkameras, die auf Planfilm oder gar noch mit Plattenkamera gemacht wurden und sicher nicht von den Architekten selbst stammen.--Chianti (Diskussion) 13:49, 22. Mär. 2021 (CET) Beantworten

Negarit Gazeta, 1943

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren 3 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Dieses Dokument aus der amharischen Wikipedia (Negarit Gazeta, 1943) wird als Einzelnachweis in Löwe Judas verwendet. Ist es zulässig, aufgrund seines Alters oder allenfalls seines Status’ als amtiches Werk(?), die Datei nach Commons zu transferieren? --Leyo 00:09, 23. Feb. 2021 (CET) Beantworten

  1. gehören Fragen zur Zulässigkeit auf Commons dort gestellt, nicht auf de-WP.
  2. mangels Lizenzangabe in der am-WP ist es nicht möglich, eine Gemeinfreiheit als amtliches Werk anzunehmen.--Chianti (Diskussion) 14:04, 22. Mär. 2021 (CET) Beantworten
Mir ist klar, dass die Angaben in der am-WP nicht weiterhelfen. Ich bezog mich auf das Dokument selbst. --Leyo 14:50, 22. Mär. 2021 (CET) Beantworten

Logo Caribbean Baptist Fellowship

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren 10 Kommentare5 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Moin! Ich würde gern dieses Logo (es gibt bessere Auflösungen!) für diesen in Arbeit befindlichen Artikel „klauen". Gefahrlos möglich? Wenn ja, was ist zu beachten und was habe ich auf dem Beipackzettel einzutragen? Dank im Voraus, GregorHelms (Diskussion) 18:42, 28. Feb. 2021 (CET) Beantworten

Ich sehe neben Text nur simple oft und seit Ewigkeiten benutzte Elemente, würde auf fehlende SH plädieren. Weitere Meinungen? --M@rcela 18:47, 28. Feb. 2021 (CET) Beantworten
Die Sonne die direkt über einer (karibischen?) Inseln aufgeht scheint aber eine gewisse Neuheit zu sein, die zumindest ich noch nicht vorher gesehen habe. Habitator terrae Erde (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Habitator terrae (Diskussion | Beiträge) 22:04, 28. Feb. 2021 (CET))Beantworten
So ungewöhnlich ist das Motiv nicht, in etwas anderer Form findet sich das z. B. auch in der Flagge von Antigua und Barbuda. -- Chaddy · D 02:52, 1. Mär. 2021 (CET) Beantworten
Auf der sind keine Inseln zu erkennen, die direkt unter der Sonne sind. Habitator terrae Erde 08:32, 1. Mär. 2021 (CET) Beantworten
Ob da Inseln zu sehen sind, ist unerheblich. --M@rcela 10:43, 1. Mär. 2021 (CET) Beantworten
Warum? Habitator terrae Erde 13:14, 1. Mär. 2021 (CET) Beantworten
Weil diese Kleckse nun wirklich keine Schöpfungshöhe besitzen.--Fornax (Diskussion) 16:06, 1. Mär. 2021 (CET) Beantworten
Bin nach dieser Diskussion ein wenig ratlos ... MfG, GregorHelms (Diskussion) 18:17, 5. Mär. 2021 (CET) Beantworten
Ich werde es versuchsweise hochladen und dabei wie M@rcela auf fehlende SH plädieren. Was ist eurer Meinung nach günstiger: de.wiki oder Commons? mfg, GregorHelms (Diskussion) 19:16, 8. Mär. 2021 (CET) Beantworten

Bildrechte

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren 9 Kommentare4 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Liebe Mitarbeiter,

für eine Biografie über Margot Sponer habe ich eine Fotografie von ihr aus dem Jahr 1920 auf der Website http://willisch.eu/41_SponerBilder.html gefunden. Margot Sponer starb 1945, der Fotograf, Alfred Pieperhoff, Halle 1934.

Darf ich das Foto verwenden? Oder muss ich die Erlaubnis des Herausgebers der Seite einholen? Viele Grüße--Fiona (Diskussion) 10:38, 5. Mär. 2021 (CET) Beantworten

Das darfst du benutzen. Der Fotograf ist wohl zweifelsfrei mehr als 70 Jahre tot. Der Besitz eines Fotos bewirkt keinerlei Urheber- oder sonstigen Vermarktungsrechte, auch wenn (gerade Museen und Sammlungen) oft so tun, als ob. Das oft verwendete "Foto: Sammlung Franz Mustermann" oder "Foto: Heimatmuseum Kleinkleckersdorf" ist rechtlich vollkommen irrelevant. Einzig der Fotograf oder seine Erben können ein Urheberrecht beanspruchen, niemand sonst. Deshalb ist es auch nicht erforderlich, eine Genehmigung einzuholen. M@rcela 10:40, 5. Mär. 2021 (CET) Beantworten
Herzlichen Dank, auch für die hilfreiche Erklärung. Grüße --Fiona (Diskussion) 09:19, 6. Mär. 2021 (CET) Beantworten

Und schon ein Löschantrag.--Fiona (Diskussion) 11:10, 6. Mär. 2021 (CET) Beantworten

Bitte schnell eine CC-Lizenz zufügen, dann wäre das wohl erledigt. Viele Gtüße --Wilhelm (Diskussion) 11:16, 6. Mär. 2021 (CET) Beantworten
Hat Krd erledigt und den Bot-Eintrag entfernt. --Felistoria (Diskussion) 11:25, 6. Mär. 2021 (CET) Beantworten

Auf keinen Fall eine CC-Lizenz, das wäre völlig falsch. M@rcela 12:43, 6. Mär. 2021 (CET) Beantworten

Jedenfalls muss eine Commons-zulässige Lizenz da hin. Welche passt Deiner Meinung nach und - wenn ich da zu blauäugig war - warum nicht die jetzige ? Viele Grüße --Wilhelm (Diskussion) 20:13, 11. Mär. 2021 (CET) Beantworten
Der Fotograf ist 70 Jahre tot, deshalb ist das Bild nicht mehr geschützt und niemand kann dafür eine Lizenz vergeben, es ist gemeinfrei. So wie jetzt, ist es korrekt. Wenn man Krümelkackerei betreiben will: In Mexico ist das Foto noch einige Jahre geschützt, das interessiert aber auf Commons nicht. --M@rcela 20:19, 11. Mär. 2021 (CET) Beantworten

Datei:SanQuentinSP.jpg

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren 6 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Kann man dies auch in Deutschland nutzen?--2001:16B8:71F8:6600:BCE0:45C0:728:39DC 15:05, 5. Mär. 2021 (CET)--2001:16B8:71F8:6600:BCE0:45C0:728:39DC 15:05, 5. Mär. 2021 (CET) Beantworten

Ja. --M@rcela 20:31, 5. Mär. 2021 (CET) Beantworten
Naja, die "Lizenz" ist etwas schwammig. Aber wir wollen mal nicht päpstlicher als der Papst sein... Gestumblindi 20:28, 11. Mär. 2021 (CET) Beantworten
Das kann ich nicht einschätzen mangels Englischkenntnissen. Wenn da Quelle: ...gov steht und irgendein Baustein mit Bemerkungen "The State of California...", gehe ich davon aus, daß das ok ist. Wenn der Baustein stimmt, es in den USA gemeinfrei ist, dann dürfen wir das hier verwenden. Ob das so ist, muß jemand anderes einschätzen. --M@rcela 20:23, 12. Mär. 2021 (CET) Beantworten
@Ralf Roletschek: In diesem Fall ist es halt keine der üblichen PD-US-Gov-Lizenzen, sondern es wurde der Baustein "PD-because" verwendet und manuell die Begründung eingetragen, dass der Staat Kalifornien in den Nutzungsbedingungen seiner Website schreibe (meine Übersetzung): "Im Allgemeinen werden Informationen auf dieser Website, wenn nicht anders angegeben, als public domain betrachtet. Sie können gesetzlich zulässig [oder: auf gesetzlich zulässige Weise? soweit gesetzlich zulässig? "as permitted by law"] verbreitet und kopiert werden". Der Weblink zu diesen Nutzungsbedingungen funktioniert allerdings gar nicht mehr. Sie sind jetzt unter https://www.cdcr.ca.gov/conditions-of-use/ zu finden. Und gleich im nächsten Satz steht dort: "However, CDCR does make use of copyrighted data (e.g., photographs) which may require additional permissions prior to your use." Also: "CDCR [die kalifornische Strafvollzugsbehörde] benutzt jedoch auch Copyright-geschützte Daten (z.B. Fotografien), die zusätzliche Genehmigung vor der Nutzung erfordern können". Wenn ich mir das so anschaue, scheint mir die Lage (auch in den USA) eigentlich doch unsicher genug zu sein, um auf Commons einen Löschantrag auf das Foto zu stellen... es ist nicht wirklich klar, dass diese Fotografie ein in den USA freies Behördenwerk ist. Gestumblindi 11:38, 16. Mär. 2021 (CET) Beantworten
Ich habe jetzt also mal einen Commons-LA gestellt, um die Frage zu klären. Gestumblindi 20:48, 16. Mär. 2021 (CET) Beantworten

Scampolo

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren 4 Kommentare4 Personen sind an der Diskussion beteiligt

In der englischen Wiki gibt es vom deutschen Film Scampolo (1958) ein Poster-Foto: https://en.wikipedia.org/wiki/File:Scampolo_(1958_film).jpg

Das hätte ich auch gern in der deutschen Wikipedia. Zu Commons kann man es aufgrund eines technischen Problems nicht exportieren. Darf man das verwenden? Kann man das händisch auf Commons hochladen? Danke und Grüße, --Schotterebene (Diskussion) 10:00, 15. Mär. 2021 (CET) Beantworten

Das fragliche Bild fällt unter das angloamerikanische Recht als "Fair Use", du kannst es darum nicht in der deutschsprachigen Wikipedia verwenden (siehe FAQs zu Bildern).--Naronnas (Diskussion) 10:19, 15. Mär. 2021 (CET) Beantworten
Richtig. Und das ist auch kein technisches Problem, dass die Datei nicht nach Commons exportiert werden kann, sondern beabsichtigt. -- Chaddy · D 12:37, 15. Mär. 2021 (CET) Beantworten
Weil nämlich auch Wikimedia Commons kein fair use akzeptiert, so ist es. Das Bild ist in der englischen Wikipedia nur aufgrund einer "lokal" dort geltenden Regelung vorhanden. Gestumblindi 20:45, 18. Mär. 2021 (CET) Beantworten

Urheberrecht und Bildrechte bei Portraitzeichungen

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren 6 Kommentare5 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Folgender (konstruierter) Fall. Eine künstlerisch begabte Person kann sehr gut Portaits zeichnen. Und zeichnet gern Portraits von prominenten Personen. Dürfte dieser Zeichner ein (selbstfotografiertes) Foto seiner eigenen Zeichung bei Wikicommons hochladen? (Ich meine: ja) Gibt es weitere Erwägungen hinsichtlich Bildrechte? Was ist z.B., wenn der Gezeichnete die Veröffentlichung auf Wikipedia nicht wünscht? Lg --Doc Schneyder Disk. 21:53, 15. Mär. 2021 (CET) Beantworten

Was der Künstler macht ist egal, da es immer seine eigenen Werke (Portrait und Foto) sind an denen er auch die Rechte hat und die er Commonsfähig mit entsprechenden Lizenzen versehen und hochladen kann. Der Rest ist keine Frage des Urheberrechts, sondern der Persönlichkeitsrechte des Gezeichneten und dass kann man so pauschal nicht beantworten. Bei Angela Merkel steht etwa auser Frage, dass eine Veröffentlichung ohne Zustimmung möglich ist, da sie eine so bedeutende und in der Öffentlichkeit stehende Persönlichkeit ist (wobei man da auch Grenzen haben kann etwa bei Beleidigungen). Bei Frau Müller aus der Bäckerei von nebenan ist es dagegen sicher nicht so, da diese eben nicht in der Öffentlichkeit steht, da bräuchte man auf jedenfall die Zustimmung.--Naronnas (Diskussion) 22:10, 15. Mär. 2021 (CET) Beantworten
prominente Personen" haben es meist (aber nicht immer) hinzunehmen, daß Porträtzeichnungen oder ~fotos von ihnen angefertigt und veröffentlicht werden. Derartige Zeichnungen stellen meistens (aber auch nicht immer) ein eigenes Werk dar, womit der Zeichner die Urheberrechte besitzt und entscheiden kann, unter welcher Lizenz sein Werk veröffentlicht werden darf. Es kommt auf den konkreten Fall an. --M@rcela 22:39, 15. Mär. 2021 (CET) Beantworten
Habe jetzt diese Seite "entdeckt": Inge Meysel. Vielleicht im Einzelfall eine Möglichkeit die Bilderarmut Wikipedias zu verringern...--Doc Schneyder Disk. 23:40, 15. Mär. 2021 (CET) Beantworten
Urheberrechtlich: Die eigene Zeichnung darf nicht nur eine abgezeichnete Fotografie sein, wie es manchmal gemacht wird. Wenn klar erkennbar ist, dass die Grundlage der Zeichnung eine bestimmte Fotografie ist und der Zeichner dieser sklavisch gefolgt ist, handelt es sich um ein abgeleitetes Werk und der urheberrechtliche Schutz der zugrundeliegenden Fotografie ist immer noch zu beachten. Wenn dieses Problem nicht besteht, kann man solche Lösungen hier aber immer noch skeptisch betrachten, auch im Sinne von WP:KTF - man könnte darüber streiten, ob wir wirklich wollen, dass ein Artikel über eine Person mit der privaten "Vision" eines Wikipedianers von deren Aussehen illustriert wird. Das ist dann aber keine Urheberrechtsfrage. Gestumblindi 12:00, 16. Mär. 2021 (CET) Beantworten
Wie Gestumblindi: Vorsicht beim "vorbildgetreuen" Abzeichnen einer Fotografie. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:41, 16. Mär. 2021 (CET) Beantworten

Bilder aus Regional-Wikis einbinden. Erlaubt? Falls ja, wie vorgehen?

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren 6 Kommentare5 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Folgender Fall: Das Foto von Branko Oblak ist ja katastrophal. Das Bild im Gelsenkirchen-Wiki https://www.gelsenkirchener-geschichten.de/wiki/Branko_Oblak#/media/Datei:3211_oblak1_1.jpg ist ja vielfach besser und ist dort mit der Lizenz Creative commons 3.0 veröffentlicht. Darf ich das bei Wikipedia commons hochladen und in den Artikel einbinden? Oder wie gehe ich sonst am besten vor? Lg--Doc Schneyder Disk. 14:07, 17. Mär. 2021 (CET) Beantworten

Ich gehe nicht davon aus, dass die Datei korrekt lizenziert ist. Das sieht sehr danach aus, als hätte jemand die Datei einfach aus dem verlinkten Forum geklaut (und auch der Forenbenutzer hab es womöglich einfach nur von irgendwoher genommen). Besser also nicht hier hochladen. -- Chaddy · D 14:11, 17. Mär. 2021 (CET) Beantworten
Sehe ich auch so - die ursprüngliche Herkunft und Urheberschaft des Bildes ist unklar, ich würde dieser Lizenz nicht trauen. Gestumblindi 20:43, 18. Mär. 2021 (CET) Beantworten
Ich auch nicht. --M@rcela 21:19, 18. Mär. 2021 (CET) Beantworten
@Doc Schneyder, fragst du bitte dort mal nach? Scheint ja ein sympathisches Wiki zu sein, das dann auch keinen Ärger erhalten soll. Und im Idealfall könnten wir das Bild ja sogar nutzen. --Hachinger62 (Diskussion) 17:19, 19. Mär. 2021 (CET) Beantworten
Hi @Hachinger62, wie stellst Du Dir das geanu vor? Und was genau soll ich wen fragen? Lg --Doc Schneyder Disk. 18:47, 19. Mär. 2021 (CET) Beantworten

Bildrechte

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren 3 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Hallo, wäre es möglich dieses und auch dieses Bild zu verwenden? Und dürfte ich das erste Bild auch in eine .svg-Datei umwandeln? Viele Grüße --FelixL. (Diskussion) 15:24, 19. Mär. 2021 (CET) Beantworten

Das geht leider nicht so ohne weiteres, bei Landkarten sind die Hürden recht hoch. Unsere Kartenwerkstatt kann diese Karten aber auch einfach nachbauen. -- Chaddy · D 16:32, 19. Mär. 2021 (CET) Beantworten
Ok. Danke für die schnelle Antwort! Viele Grüße --FelixL. (Diskussion) 19:36, 22. Mär. 2021 (CET) Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. FelixL. (Diskussion) 19:36, 22. Mär. 2021 (CET)

Abgestimmte Nutzung von Fotos/Bilddaten Dritter

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren 4 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Für meine Beiträge in der Wikipedia habe ich von Freunden/Bekannten Fotos/Bilddaten zur Verwendung bei Wikipedia erhalten. Diese wurden mit korrektem Hinweis auf die jeweiligen Urheber mit der vereinbarten Lizenz bei Wikimedia Commens hochgeladen. Da Benutzer Hinnerk11 ein Foto im Beitrag Pomade offenbar aus rein subjektiven Gründen ("Eine Pomade-Dose langt für einen recht kurzen Artikel") nicht passte, löschte er es am 16.03.2021 zunächst aus dem Beitrag. Später behauptete er aus hiesiger Sicht rechtsirrig, die abgestimmte Verwendung von Fotos Dritter sei eine Urheberrechtsverletzung. Mit der zutreffenden aber m.E. unerheblichen Begründung, ich hätte Fotos von drei Urhebern hochgeladen, löschte Túrelio am 18.03.2021 zunächst drei Fotos und heute auf Veranlassung von Hinnerk11 auch alle übrigen von mir seit Anfang 2020 bei Wikimedia Commens hochgeladenen Fotos. Aus hiesiger Sicht ist dieser "Bildersturm" mit der Gesetzeslage, den Richtlinien von Wikipedia sowie der Wikiquette unvereinbar. Auch nach der FAQ-Seite auf Commons ist eine Lizensierung nicht zwingend ("muss") nachzuweisen, sondern wird bestenfalls angeraten ("sollte"). Im konkreten Fall ist die Lizensierung m.E. ausschließlich eine Angelegenheit zwischen den Urhebern/Nutzungsrechtsinhabern und mir. Um Stellungnahme wird gebeten. --Fritz1934 (Diskussion) 19:24, 19. Mär. 2021 (CET) Beantworten

Hallo Fritz1934, hier geht es um den Nachweis der ordnungsgemäßen Lizenzierung, die offenbar angezweifelt wurde, was zur Löschung geführt hat. Wenn du diesen Nachweis nachträglich erbringst, können die Bilder wiederhergestellt werden. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 21:20, 19. Mär. 2021 (CET) Beantworten
@Gnom: Deine Stellungnahme bringt in der Sache nicht weiter, da Du unterstellst, dass der Nachweis einer ornungsgemäßer Lizensierung zwingend erforderlich ist. Da liegst Du einfach daneben: Dieser Nachweis ist rechtlich sowie aufgrund der kommunizierten Regeln von Wikipedia Commens (s.o.) nicht zu erkennen. Sicherlich kennst Du den Tatbestand des § 164 StGB; sinngemäß ist dieser natürlich auch auf die Stellungnahmen von Hinnerk11 und Túrelio anzuwenden. Die Beweislast liegt nunmehr bei Hinnerk11 und Túrelio. (Eigentlich habe ich zur eigenen Bespaßung bei Wikipedia angefangen, Ihr macht es mir echt schwer ...) --Fritz1934 (Diskussion) 21:56, 19. Mär. 2021 (CET) Beantworten
Das Thema ist hier am falschen Ort. Das gehört auf Commons besprochen. Aber ich vermute, mit deinem Auftreten wirst du auch dort nichts erreichen. Kein Fall für de.WP --M@rcela 09:33, 20. Mär. 2021 (CET) Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. M@rcela 09:33, 20. Mär. 2021 (CET)

Zusammengefügter Artikel - Urheberrecht

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Schönen Guten Tag,

Ich habe am 16.03.21 den Artikel "Axialbelastungen" (verlinkt unter dem Artikel "Lagerungskonzepte") verfasst. Am 17.03.21 hat der Benutzer "Kein Einstein" meinen Artikel mit anderen zusammengefügt. Nun heißt der Artikel "Axialkraft" und ich bin nicht als Autor für den Mittelteil des verfassten Text angegeben. Ich bin nur unter meiner Grafik verlinkt! Hat das so seine Richtigkeit?

Mit freundlichen Grüßen Silas Jepp (silas_vj21) --Silas vj21 (Diskussion) 13:17, 20. Mär. 2021 (CET) Beantworten

Der Benutzer hat bei der Textübernahme [2] im Bearbeitungskommentar vermerkt: "Textspende von .&checktime(2003,6,21,':')C0:CC73:34C0:3910:17FA:749C aus https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Axialbelastungen&oldid=209857385" und damit Originalautor und Quelle (Uniform Resource Identifier, URI) genannt. So wie es in den Lizenzbestimmungen unter "4. Restrictions" in Punkt 3. verlangt wird: "You must ... provide ... (i) the name of the Original Author (or pseudonym, if applicable) if supplied ...; (iii) to the extent reasonably practicable, the URI, if any, that Licensor specifies to be associated with the Work ... ; and (iv) ... in the case of an Adaptation, a credit identifying the use of the Work in the Adaptation". Deine IP als Urheber des Originaltextes ist in der Versionsgeschichte erhalten, somit hat das so seine Richtigkeit.--Chianti (Diskussion) 23:19, 21. Mär. 2021 (CET) Beantworten

Bilder aus YouTube-Video extrahieren

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren 5 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Mir ist eben das Einfügen eines Bildes beim Škoda Kushaq aufgefallen. Dieses Bild kommt (wie in der Quelle auf Commons auch angegeben) aus einem YouTube-Video. Ich frage mich jetzt, ob das einfach so möglich ist und die Bilder dann auch unter Creative Commons veröffentlicht werden dürfen. Kennt sich damit jemand aus? Danke und viele Grüße--Alexander-93 (Diskussion) 16:54, 20. Mär. 2021 (CET) Beantworten

Habe mir die Lizenzbeschreibung nochmal näher angeschaut. Dort steht: Dieser Screenshot oder dieses Video wurde ursprünglich auf YouTube unter einer CC-Lizenz hochgeladen. Deren Website schreibt dazu: „YouTuber können ihre Videos mit einer Creative-Commons-Lizenz vom Typ CC BY versehen." An Hochladende: Ein Link (URL) zur Originaldatei und zum Urheber muss, sofern verfügbar, angegeben werden. Scheint also erlaubt zu sein, oder?--Alexander-93 (Diskussion) 16:57, 20. Mär. 2021 (CET) Beantworten
Wie meistens: "Es kommt darauf an". Im konkreten Fall: Ja, ist in Ordnung. YouTube erlaubt Hochladern, für ihre Videos neben der für uns nicht geeigneten "YouTube-Standard-Lizenz" alternativ eine CC-BY-Lizenz auszuwählen. Wenn du bei diesem Video auf YouTube auf "Mehr ansehen" klickst, siehst du ganz unten nach der Beschreibung auch tatsächlich den Hinweis: "Lizenz: Creative Commons-Lizenz mit Quellenangabe (Wiederverwendung erlaubt)". Das ist aber längst nicht immer der Fall. Bevor du also ein Bild aus einem YouTube-Video extrahierst, musst du auf diese Weise prüfen, ob es unter CC-BY steht. Und es werden auch Videos auf YouTube hochgeladen, deren Urheber offensichtlich nicht der Hochlader ist, und bei denen die Lizenz dann zweifelhaft scheint. Gestumblindi 17:25, 20. Mär. 2021 (CET) Beantworten
Wie Gestumblindi. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:26, 20. Mär. 2021 (CET) Beantworten
Danke für die schnelle Antwort.--Alexander-93 (Diskussion) 17:28, 20. Mär. 2021 (CET) Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Alexander-93 (Diskussion) 17:28, 20. Mär. 2021 (CET)

Lizenz bzw. Status - was sollte da bei einem abgelaufenen Patent stehen?

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Liebe Experten, ich bin noch recht neu hier, würde aber gern einen meiner ersten eigenen Artikel [Nancy Johnson] mit diesem zusätzlichen Bild aus dem Originalpatent von 1843 illustrieren: https://patents.google.com/patent/US3254A/en Mit dem Hochladeassistenten von Wikicommons wurde es dann schwierig, besonders als ich Angaben zur "Lizenz" machen sollte wusste ich nicht was ich schreiben sollte, da die Urquelle nur einen "Status: expired lifetime" angibt. Daher wüsste ich gern: a) Kommt das Bild grundsätzlich für eine Aufnahme in Frage? b) Bekomme ich das als technisch nicht so versierte Anfängerin selbst hin oder wäre es einfacher, wenn das jemand mit besseren Grundkenntnissen macht? MfG Llydia (Diskussion) 09:33, 22. Mär. 2021 (CET) Beantworten

ja, das kommt in Frage und die passende Lizenz ist {{PD-scan|PD-old-auto-expired|deathyear=1890}}, siehe c:Template:PD-scan und c:When to use the PD-scan tag. Dazu nutzt du das Standardformular und hängst die Lizenzinformation unten dran:
{{Information
|Description= <hier Bildbeschreibung eintragen>
|Source= Patentschrift US 3254 A https://patents.google.com/patent/US3254A/en
|Date=1843年09月09日
|Author=Nancy Johnson (1794-1890)
|Permission=
|other_versions=
}}
== {{int:license-header}} ==
{{PD-scan|PD-old-auto-expired|deathyear=1890}}
Mit der Vorschaufunktion kannst du prüfen, ob es so aussieht wie es soll. VG, Chianti (Diskussion) 11:35, 22. Mär. 2021 (CET) Beantworten
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Urheberrechtsfragen&oldid=210100795"