Rodheim-Bieber

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 27. September 2019 um 04:24 Uhr durch Pythagoras 222 (Diskussion | Beiträge) (Rodheim-Bieber und auch ab 1970 die Gemeinde Biebertal, gehörten weiterhin zum Kreis Wetzlar, bis dass er zum 01.01.1977 mit der Neugliederung der Kreise Dill, Wetzlar und Gießen, aufgelöst wurde und in den großen Lahn-Dill-Kreis aufging. Er umfasste vom 01.01.1977-31.07.1979 quasi den heutigen Landkreis Gießen (Zeit der Stadt Lahn). Zum 01.08.1979 kam der Landkreis Gießen wieder und Biebertal gehört seither dazu. Aus der Vorzeit resultiert bis heute die Zugehörigkeit zum Bundestagswahlkreis 172). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
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Rodheim-Bieber
Gemeinde Biebertal
Wappen von Rodheim-Bieber
Koordinaten: 50° 37′ N, 8° 36′ O 50.62158.5967638888889191Koordinaten: 50° 37′ 17′′ N, 8° 35′ 48′′ O
Höhe: 191 (188–242) m ü. NHN
Fläche: 10,33 km2[1]
Einwohner: 5150[2]
Bevölkerungsdichte: 499 Einwohner/km2
Eingemeindung: 1. Dezember 1970
Postleitzahl: 35444
Vorwahl: 06409
Rodheim-Bieber mit den Burgen Vetzberg und Gleiberg im Hintergrund
Rodheim-Bieber mit den Burgen Vetzberg und Gleiberg im Hintergrund

Rodheim-Bieber ist der größte Ortsteil der Gemeinde Biebertal im mittelhessischen Landkreis Gießen.

Geografische Lage

Rodheim-Bieber liegt am Ufer der Bieber, eines Nebenflusses der Lahn, etwa 7 km nordwestlich der Stadt Gießen.

Geschichte

Rodheim wurde zum ersten Mal um 1150 urkundlich unter dem Namen Rudeheim erwähnt.[1] Während Bieber im Laufe des 18. Jahrhunderts aus einigen Mühlen und einer Eisenhütte entstand deren erste Erwähnung auf das Jahr 1743 zurückgeht. Bieber war nie eine eigenständige Gemeinde noch hatte es eine eigene Gemarkung. Im Jahr 1854 gehörte Bieber zu 23 zu Fellingshausen und zu einem Drittel Rodheim. 1932 erfolgte die Eingemeindung nach Rodheim.[1]

Die Gemeinde Rodheim a. d. Bieber wurde im Jahr 1954 in Rodheim-Bieber umbenannt.[3] Im Jahr 1970 wurde Rodheim-Bieber mit den bis dahin ebenfalls unabhängigen Gemeinden Vetzberg, Fellingshausen, Königsberg und Krumbach zur Gemeinde Biebertal zusammengeschlossen. Frankenbach folgte dann 1977.

Von 1898 bis 1963 verkehrte hier die Biebertalbahn, eine schmalspurige Kleinbahn zum Transport von Personen und Eisenerz.

Gebietsreform

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen schloss sich die selbstständige Gemeinde Rodheim-Bieber am 1. Dezember 1970 freiwillig mit den Gemeinden Fellingshausen, Königsberg, Krumbach und Vetzberg zur neuen Großgemeinde Biebertal zusammen.[4] Für Rodheim-Bieber wurde wie für alle ehemals eigenständigen Gemeinden Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.[5] Der Sitz der Gemeindeverwaltung wurde Rodheim-Bieber.

Historische Namensformen

In erhaltenen Urkunden wurde Rodheim-Bieber unter den folgenden Ortsnamen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[1]

  • Rudeheim, de (um 1150) [Wyss, Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei 3, S. 313 f. Nr. 1337]
  • Rodeheim (1263)
  • Roddeheym under Foczberg (1428)
  • Rodheim-Bieber (1954) [Am 1. April 1954 Umbenennung aus Rodheim an der Bieber in Rodheim-Bieber]

Territorialgeschichte und Verwaltung

Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Rodheim-Bieber lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1] [6]

Gerichte seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen" als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Rodheim das „Landamt Gießen" zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. „Stadtgericht Gießen" war daher von 1821 bis 1866 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Rodheim zuständig war.

Nach der Abtretung des nordwestlichen Teil des Landkreis Gießen und mit ihm Rodheim an Preußen, infolge des Friedensvertrags vom 3. September 1866 zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Königreich Preußen wurde Rodheim vom Stadtgericht Gießen abgetrennt.[10] Im Juni 1867 erging eine königliche Verordnung, die die Gerichtsverfassung im vormaligen Herzogtum Nassau und den vormals zum Großherzogtum Hessen gehörenden Gebietsteilen neu ordnete. Die bisherigen Gerichtsbehörden sollten aufgehoben und durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt werden.[11] Im Zuge dessen erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Landgerichts in Amtsgericht Gladenbach und die Zulegung Rodheim zu diesem Gericht. Die Gerichte der übergeordneten Instanzen waren das Kreisgericht Dillenburg und das Appellationsgericht Wiesbaden.[12] Aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes 1877 kam es mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 zum Wechsel des Amtsgerichts in den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Marburg.[13] Mit dem Wechsel Rodheim 1932 in den Kreis Wetzlar, wechselt es auch in den Bereich des Amtsgerichts Wetzlar. Am 1. August 1979 wechselt Rodheim mit der Gemeinde Biebertal zum Bereich des Amtsgerichts Gießen. Die übergeordneten Instanzen sind jetzt das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Einwohnerentwicklung

Rodheim(-Bieber): Einwohnerzahlen von 1794 bis 1970
Jahr  Einwohner
1794
  
496
1834
  
824
1840
  
845
1846
  
899
1852
  
889
1858
  
941
1864
  
990
1871
  
1.024
1875
  
1.103
1885
  
1.268
1895
  
1.409
1905
  
1.706
1910
  
1.787
1925
  
1.934
1939
  
2.483
1946
  
3.336
1950
  
3.484
1956
  
3.589
1961
  
3.796
1967
  
4.159
1970
  
4.430
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: [1] ; 1794:[7]

Religionszugehörigkeit

 Quelle: Historisches Ortslexikon[1]

• 1885: 1236 evangelische, 4 katholische, 28 jüdische Einwohner
• 1961: 3093 evangelische (= 81,48 %), 606 katholische (= 15,96 %) Einwohner

Politik

Ortsbeirat

Seit der Kommunalwahl 2016 besteht der Ortsbeirat aus drei Vertretern der FW, zwei Vertretern der SPD, einem Vertreter der CDU und einem Vertreter der GRÜNEN. Ortsvorsteher ist derzeit Rainer Bodson (SPD).[14]

Wappen und Flagge

Am 20. März 1968 wurde der Gemeinde Rodheim-Bieber im damaligen Landkreis Wetzlar ein Wappen und eine Flagge mit den folgenden Beschreibungen genehmigt.[15]

Wappen von Rodheim-Bieber
Wappen von Rodheim-Bieber
Blasonierung: „In Schwarz über einem rotbezungten und -bewehrten goldenen Biber eine goldene Hacke und eine goldene Axt schräggekreuzt."

Bezüglich des Bibers handelt es sich um ein „redendes Wappen".

Flaggenbeschreibung: „Zwischen schmalen roten Seitenbahnen eine breite goldene Mittelbahn, im oberen Drittel belegt mit dem Gemeindewappen."

Sehenswürdigkeiten

Evangelische Kirche

Öffentliche Einrichtungen

  • Grundschule
  • Georg-Kerschensteiner-Schule
  • Zwei Kindergärten
  • Zwei Bürgerhäuser
  • Gemeindeverwaltung
  • Hallenbad
  • Fünf Kinderspielplätze

Persönlichkeiten

Literatur

Commons: Rodheim-Bieber  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g Rodheim-Bieber, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 12. Mai 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Der Ortsteil im Internetauftritt der Gemeinde Biebertal (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive ), abgerufen im September 2015.
  3. Änderung des Namens der Gemeinde Rodheim a. d. Bieber im Landkreis Wetzlar, Regierungsbezirk Wiesbaden vom 15. Februar 1954. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1954 Nr. 9, S. 199, Punkt 183 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 4,1 MB]). 
  4. Gerstenmeier, K.-H. (1977): Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Melsungen. S. 282. DNB 770396321
  5. Hauptsatzung der Gemeinde Biebertal. (PDF; 22 kB) S. §5, abgerufen im Februar 2019. 
  6. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900 
  7. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1791. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1791, S. 172, 279 (online bei HathiTrust’s digital library). 
  8. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, S. 6 (online bei Google Books). 
  9. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 413 (online bei Google Books). 
  10. Art. 14 des Friedensvertrages zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreiche Preußen vom 3. September 1866 (Hess. Reg.Bl. S. 406–407)
  11. Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim vom 26. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1094–1103)
  12. Verfügung vom 7. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen, mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim, zu bildenden Gerichte (Pr. JMBl. S. 218–220)
  13. Verordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878 (PrGS 1878, S. 275–283)
  14. Ortsbeiräte der Gemeinde Biebertal, abgerufen im September 2018.
  15. Genehmigung eines Wappens und einer Flagge der Gemeinde Rodheim-Bieber, Kreis Wetzlar, Regierungsbezirk Wiesbaden vom 20. März 1968. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1968 Nr. 15, S. 611, Punkt 459 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 4,0 MB]). 
  16. Ev. Kirchengemeinde Rodheim-Vetzberg: Die evangelische Kirche in Rodheim, abgerufen am 19. Oktober 2012
  17.  Info: Bitte auf Vorlage:HessBib umstellen, um auch nach 2015 erfasste Literatur zu selektieren!
Normdaten (Geografikum): GND: 2019846-2 (lobid, OGND , AKS )
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