Quartierplanverfahren
Das Quartierplanverfahren ist ein Verfahren zur Erstellung des sogenannten Quartierplans. Der Quartierplan gehört zu den Sondernutzungsplänen in der Schweizer Raumplanung und wird je nach Kanton unterschiedlich gehandhabt.
Kanton Zürich
Im Kanton Zürich dient das Quartierplanverfahren gemäß dem Zürcher Bau- und Planungsgesetz der Baulanderschließung.[1] Das Quartierplanverfahren umfasst die Erschließung mit Straßen und Werkleitungen, die Festlegung neuer Grundstücksgrenzen, die Errichtung von Dienstbarkeiten und den prozentualen Landabzug für Infrastrukturanlagen, welche dem gesamten Quartier dienen.
Am Verfahren beteiligt sind die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. Zuerst werden deren Absichten in Grundeigentümerversammlungen diskutiert und dann beschliesst der Gemeinderat (Exekutive) den Quartierplan (sogenannter Festsetzungsbeschluss). Nach der Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Zürich (Exekutive) wird der Quartierplan baulich und rechtlich realisiert (sogenannter Vollzug). Die administrativen und baulichen Kosten werden von den Grundeigentümern getragen. Es gibt amtliche und private Quartierpläne, die leicht unterschiedliche Verfahren durchlaufen.
Kanton Schaffhausen
Im Kanton Schaffhausen dient das Quartierplanverfahren der Erschliessung, Überbauung und Gestaltung eines Areals. Der Quartierplan in Schaffhausen entspricht weitgehend dem Gestaltungsplan in den Kantonen Zürich[2] und Thurgau[3] . Der Quartierplan besteht mindestens aus einem Situationsplan, seinen zugehörigen Vorschriften und einem Planungsbericht. Im Quartierplan darf von der Regelbauweise abgewichen werden, sofern die Bauordnung der Gemeinde dies erlaubt. Der Quartierplan wird durch den Gemeinderat beschlossen und öffentlich aufgelegt. Es wird den Gemeinden empfohlen, den Quartierplan davor dem Kanton zur Vorprüfung einzureichen. Während der Auflage können Einsprachen gegen den Quartierplan erhoben werden, über die der Gemeinderat zu entscheiden hat. Der Kanton genehmigt den Quartierplan und entscheidet über allfällige Rekurse.[4]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Planungs- und Baugesetz (PBG). Abgerufen am 29. Januar 2025.
- ↑ Nutzungsplanung. Abgerufen am 17. Februar 2025.
- ↑ Amt für Raumentwicklung Abt. OP + RD DBU: Erläuterungen zum Planungs- und Baugesetz. In: www.raumentwicklung.tg.ch. Kanton Thurgau Departement für Bau und Umwelt, 5. August 2021, abgerufen am 17. Februar 2025.
- ↑ Planungs- und Naturschutzamt (PNA): Arbeitshilfe Nutzungsplanung – Modul Quartierplan – Version 1.0. In: https://sh.ch. Baudepartement Kanton Schaffhausen, 14. Mai 2018, abgerufen am 17. Februar 2025.