„Diskussion:Bezirksversammlung" – Versionsunterschied

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Clemens13 in Abschnitt Datenbank zu BV-Drucksachen? Eine Anregung
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Es gibt für die Bürgerschaft eine Online-Parlamentsdatenbank. Die Drucksachen der Bezirksversammlungen lassen sich hingegen nur im Staatsarchiv recherchieren, wenn sie denn nach ein paar Jahren abgeliefert werden. Das ist sehr schade. Sollte ein Bürgerschaftsabgeordneter hier mitlesen: Ein Antrag, alle Drucksachen aller BVs auch über die Parlamentsdatenbank recherchieren zu können, wäre sinnvoll. Mit freundlichen Grüßen, --[[Benutzerin:Incompetencia|Incompetencia]] ([[Benutzerin Diskussion:Incompetencia|Diskussion]]) 19:50, 26. Mai 2018 (CEST)
Es gibt für die Bürgerschaft eine Online-Parlamentsdatenbank. Die Drucksachen der Bezirksversammlungen lassen sich hingegen nur im Staatsarchiv recherchieren, wenn sie denn nach ein paar Jahren abgeliefert werden. Das ist sehr schade. Sollte ein Bürgerschaftsabgeordneter hier mitlesen: Ein Antrag, alle Drucksachen aller BVs auch über die Parlamentsdatenbank recherchieren zu können, wäre sinnvoll. Mit freundlichen Grüßen, --[[Benutzerin:Incompetencia|Incompetencia]] ([[Benutzerin Diskussion:Incompetencia|Diskussion]]) 19:50, 26. Mai 2018 (CEST)

:Dafür haben die Bezirksversammlungen doch eigene Ratsinformationssysteme, hier zum Beispiel das aus Harburg: https://sitzungsdienst-harburg.hamburg.de/bi/allris.net.asp --[[Benutzer:Clemens13|Clemens13]] ([[Benutzer Diskussion:Clemens13|Diskussion]]) 09:38, 28. Mai 2018 (CEST)

Version vom 28. Mai 2018, 08:38 Uhr

Lemma

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Der Text war berechtigt auf der Seite der Bezirksversammlung. Wäre es möglcih ein eigenes Lemma dafür einzurichten? Würde es machen denke aber andere wissen besser welches Lemma dafür zu nutzen ist. Ein Hinweis zu diesem Lemma kann dann ja gerne auf der Seite bleiben:

In der evangelisch-methodistischen Kirche ist die Bezirksversammlung die Versammlung aller Gemeindemitglieder eines Bezirks (der untersten organisatorischen Einheit).

Die Bezirksversammlung wählt die leitenden Gremien des Bezirks und weitere Ämter (mit Ausnahme der Geistlichen) und befindet über größere finanzielle Ausgaben und wesentliche Entscheidungen auf Gemeindeebene.

Beste Grüße --Punktional 22:32, 6. Mär. 2007 (CET) Beantworten

Der Text ist nicht aktuell!!! (nicht signierter Beitrag von 80.171.91.145 (Diskussion) 21:58, 20. Mär. 2007‎)
Und was macht die Bezirksverwaltung nun?! (nicht signierter Beitrag von 80.171.91.145 (Diskussion) 22:00, 20. Mär. 2007‎)

Sperrklausel

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren 3 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Darf man für die Wahl der Bezirksversammlung eine Sperrklausel aufstellen, oder verletzt das nicht den Grundsatz der Wahlgleichheit (und evt. auch Art. 3 GG)?--87.155.63.84 12:39, 16. Feb. 2015 (CET) Beantworten

Den verletzt es (laut höchstrichterlichem Urteil) dann nicht, wenn die Sperrklausel nicht höher als 1,96 % ist – das entspricht dem Stimmenanteil, der rechnerisch zum Erlangen eines von 51 Sitzen benötigt wird. --Wwwurm 12:52, 16. Feb. 2015 (CET) Beantworten
NB: Für Wandsbek (57 Bezirksabgeordnete → 1,75 %) und Bergedorf (nur 45 → 2,22 %) weicht der Prozentsatz dementsprechend geringfügig ab.
Das Hamburgische Verfassungsgericht hat entschieden, dass die 3%-Hürde, die in der Verfassung verankert ist, nicht gegen die Verfassung verstösst. --Mogelzahn (Diskussion) 20:58, 22. Dez. 2015 (CET) Beantworten
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt
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