„Reklamation" – Versionsunterschied

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Im Unterschied zur Ausübung des gesetzlichen [[Widerruf (Recht)|Widerrufsrechts]] setzt die Reklamation einen objektivierbaren Grund voraus. Im Unterschied zur bloßen [[Beschwerde (Wirtschaft)|Beschwerde]] ist die Reklamation aber nicht nur ein unverbindlicher Ausdruck von Unzufriedenheit, sondern als [[Willenserklärung]] auf die Ausübung der gesetzlichen [[Gewährleistung|Gewährleistungsrechte]] gerichtet. Den Eintritt bestimmter [[Rechtsfolge]]n hat sie mit dem Widerruf gemeinsam. Grundlage für die Regulierung einer Reklamation sind neben gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüchen häufig auch Kulanz-Leistungen seitens des Unternehmens, insbesondere im stationären Einzelhandel.<ref>{{Internetquelle |url=https://reklamation.com/statistik/ |titel=Statistiken zur Reklamation – Reklamation.com |zugriff=2017年11月23日 |sprache=de-DE}}</ref>
Im Unterschied zur Ausübung des gesetzlichen [[Widerruf (Recht)|Widerrufsrechts]] setzt die Reklamation einen objektivierbaren Grund voraus. Im Unterschied zur bloßen [[Beschwerde (Wirtschaft)|Beschwerde]] ist die Reklamation aber nicht nur ein unverbindlicher Ausdruck von Unzufriedenheit, sondern als [[Willenserklärung]] auf die Ausübung der gesetzlichen [[Gewährleistung|Gewährleistungsrechte]] gerichtet.(追記) <ref>{{Internetquelle |autor=Reklamieren24 |url=https://www.reklamieren24.de/blog/ratgeber/beschwerde-und-reklamation-108 |titel=Beschwerde und Reklamation: Unterschiede und Beispiele |werk= |hrsg= |datum= |zugriff=2019年01月22日 |sprache=de-DE}}</ref> (追記ここまで) Den Eintritt bestimmter [[Rechtsfolge]]n hat sie mit dem Widerruf gemeinsam. Grundlage für die Regulierung einer Reklamation sind neben gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüchen häufig auch Kulanz-Leistungen seitens des Unternehmens, insbesondere im stationären Einzelhandel.<ref>{{Internetquelle |url=https://reklamation.com/statistik/ |titel=Statistiken zur Reklamation – Reklamation.com |zugriff=2017年11月23日 |sprache=de-DE}}</ref>


Eine [[Mängelrügeobliegenheit beim Handelskauf|Rügeobliegenheit]], die gegebenenfalls zum Ausschluss der Gewährleistung führt, gibt es nur beim beiderseitigen [[Handelskauf]] ({{§|377|hgb|juris}} [[Handelsgesetzbuch|HGB]]).
Eine [[Mängelrügeobliegenheit beim Handelskauf|Rügeobliegenheit]], die gegebenenfalls zum Ausschluss der Gewährleistung führt, gibt es nur beim beiderseitigen [[Handelskauf]] ({{§|377|hgb|juris}} [[Handelsgesetzbuch|HGB]]).

Version vom 22. Januar 2019, 16:57 Uhr

Reklamation ist ein umgangssprachlicher Begriff, der das Recht der Leistungsstörungen betrifft. Er wird insbesondere für die Geltendmachung eines Sachmangels beim Verbrauchsgüterkauf verwendet.[1] [2]

Im Unterschied zur Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts setzt die Reklamation einen objektivierbaren Grund voraus. Im Unterschied zur bloßen Beschwerde ist die Reklamation aber nicht nur ein unverbindlicher Ausdruck von Unzufriedenheit, sondern als Willenserklärung auf die Ausübung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte gerichtet.[3] Den Eintritt bestimmter Rechtsfolgen hat sie mit dem Widerruf gemeinsam. Grundlage für die Regulierung einer Reklamation sind neben gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüchen häufig auch Kulanz-Leistungen seitens des Unternehmens, insbesondere im stationären Einzelhandel.[4]

Eine Rügeobliegenheit, die gegebenenfalls zum Ausschluss der Gewährleistung führt, gibt es nur beim beiderseitigen Handelskauf (§ 377 HGB).

In vielen Unternehmen gibt es ein normiertes Reklamationsmanagement.

Situation in anderen Ländern

Die Reklamation ist auch in anderen Ländern kein gesetzlich normierter Begriff und damit ebenfalls Bestandteil der Umgangssprache. Die rechtlichen Anspruchsgrundlagen für eine Reklamation beziehen sich ebenfalls auf die Widerrufs-, Gewährleistungs- und Garantieansprüche. Im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf wurden überwiegend einheitliche Mindeststandards für die Europäische Union geschaffen, die weitestgehend der Situation in Deutschland entsprechen. Die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht erfolgte in Deutschland im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung. Außerhalb der Europäischen Union gelten größtenteils geringere Standards, denen oftmals nur die Regelungen des UN-Kaufrechts zu Grunde liegen.[5]

Wiktionary: Reklamation  – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Oliver Havlat: Checkliste "So reklamieren Sie richtig" Verbraucherzentrale NRW, Stand: 21. Oktober 2016
  2. Umtausch, Rücktritt, Reklamation und Garantie IHK Frankfurt, Dok.-Nr. 2361, abgerufen am 11. Mai 2017
  3. Reklamieren24: Beschwerde und Reklamation: Unterschiede und Beispiele. Abgerufen am 22. Januar 2019 (deutsch). 
  4. Statistiken zur Reklamation – Reklamation.com. Abgerufen am 23. November 2017 (deutsch). 
  5. Informationen für Verbraucher – Reklamation.com. Abgerufen am 23. November 2017 (deutsch). 
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