Wahlmännerkollegium

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Als Wahlmännerkollegium, Wahlleutekollegium oder Wahlkollegium bezeichnet man eine Versammlung, deren Mitglieder, die Wahlmänner, zum Zweck der Wahl eines Amtsträgers zusammentreten. Beispiele für derartige Gremien:

Papstwahl 1903
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