Persönlichkeitsrecht

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Als Persönlichkeitsrecht werden Rechte bezeichnet, die dem Schutz der Persönlichkeit vor Eingriffen in deren Lebens- und Freiheitsbereich dienen. Sie können als sogenanntes postmortales Persönlichkeitsrecht auch über den Tod der Person hinaus wirken.

Einzelne Rechtsordnungen

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Normdaten (Sachbegriff): GND: 4045245-1 (lobid, OGND , AKS )
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