Rangkrone
Die Rangkronen sind ein Teilgebiet der Heraldik (siehe auch Krone (Heraldik)) und sitzen meist dem Wappenschild auf, bei Vollwappen auch dem Wappenmantel. Im ersten Fall gibt es viele Wappendarstellungen, die nur aus Schild und Rangkrone bestehen.
Im Gegensatz dazu ist für die Darstellung einer Helmkrone immer ein Wappenhelm nötig, der auf dem Schild aufsitzt. Anstatt der Helmkrone war im Hochmittelalter, insbesondere in der Blütezeit des Rittertums im 13. Jahrhundert, nur ein Helmwulst üblich, der auf dem Helm getragen wurde. Dieser diente der Befestigung der darunterliegenden Helmdecke und des darüberliegenden Helmkleinods. Tatsächlich getragen wurden Helmkronen zur Rüstung allenfalls im Spätmittelalter (15. Jahrhundert) von Fürsten bei zeremoniellen Anlässen oder Turnieren.[1] In den Bildern des Codex Manesse (um 1300 bis 1340) werden Kronen in Thron- oder Jagd-Szenen durchaus getragen, jedoch niemals in Rüstung auf Helmen, auch nicht von Monarchen.[2] Später kam es aber in der Heraldik auf, bei Adelswappen den Helmwulst durch eine Helmkrone zu ersetzen bzw. wurde sie selten auch direkt auf den Wulst gesetzt. Die Helmkrone bei Adelswappen (franz. couronne de noblesse, eng. crown, coronet) symbolisiert seit den Wappen des 15. Jahrhunderts den Rang von Adels- und später auch Patrizierfamilien.
Erst in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts bildete sich die Verleihung von Perlenkronen bei Adelsdiplomen als Vorrecht des Adels aus, früher kamen gekrönte Helme nur fürstlichen Personen zu. Die Rangkronen unterscheiden nicht offiziell zwischen Uradel und Briefadel. Der alte untitulierte Adel (Uradel) verwendet anstelle der ihm zustehenden „Blätterkrone" bisweilen die gefälligere, siebenperlige Freiherrnkrone mit vielfältigen, irreführenden Argumenten. Die meist dem untitulierten Briefadel verliehene fünfperlige Adelskrone schmückt zu wenig und wird aus diesem Grund oft nicht verwendet. Es war eine Aufgabe der Heroldsämter, auf die richtige Verwendung der Rangkronen zu achten.[3] Der Deutsche Adelsrechtsausschuß hat zur Frage der heraldisch korrekten Verwendung von Rangkronen 2014, basierend auf einem Gutachten, festgehalten: „Rangkronen, als Schildkronen in einem Vollwappen entsprechen nicht der klassischen Heraldik und sind aus heraldischer Sicht zu vermeiden. Sie müssen jedoch adelsrechtlich akzeptiert werden, wenn sie diplommäßig verliehen worden sind, aber nur in diesem Fall."[4]
Die Rangkronen im deutschen Sprachraum
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Heiliges Römisches Reich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Vor allem seit 1803/1806 gebräuchliche Kronen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Deutsches Kaiserreich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Für das Deutsche Kaiserreich wurden mit Regelung des Wappens auch neue heraldische Kronen für Kaiser, Kaiserin und Kronprinz geschaffen. Das exakte Gestaltung der Kronen unterlag ab Wilhelm II. leichten Veränderungen, die bspw. im veränderten Reichswappen ebenfalls ersichtlich sind. Die heraldische Kaiserkrone ist von der römisch-deutschen Reichskrone abgeleitet und nach dem damaligen Stilempfinden gestaltet worden. Alle drei heraldischen Kronen existieren nur als ebensolche, zu einer Realisierung der Entwürfe als echte Kronen kam es nicht. Die Königreiche Bayern und Preußen übernahmen bei ihrem Entstehen für die heraldischen Kronen ihrer Wappen das Aussehen der tatsächlichen Königskronen. Die übrigen Staaten verwendeten in der Regel die bereits zu Zeiten des Heiligen Römischen Reiches üblichen heraldischen Kronen.
Rangkronen in bestehenden Monarchien
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Belgien
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Das Königreich Belgien hat nach der Abspaltung von den Niederlanden viele Rangkronen beibehalten, allerdings gibt es auch Unterschiede, die oft auf das Erbe der spanischen Niederlande oder das Heilige Römische Reich zurückführbar sind.
Prinz Fürst
(alt) Herzog Marquis Graf
Dänemark
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Großbritannien
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Im formalen englischen Sprachgebrauch wird das Wort Krone für die Krone eines Monarchen verwendet und für alle anderen Kronen wird von „Coronets" gesprochen. In der Peerage zeigt das Design einer Krone den Rang seines Besitzers.
Eine Person mit der Bemächtigung, eine Rangkrone zu tragen, stellt diese üblicherweise in ihrem Wappen über dem Schild und unter dem Helm dar.
Mitglieder des britischen Königshauses haben Rangkronen auf ihren Wappen und dürfen diese bei Krönungen tragen. Hin und wieder werden durch königliche Vollmachten abweichende Versionen für Individuen zugelassen.
Niederlande
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Norwegen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Das norwegische Rangkronensystem hat Gemeinsamkeiten mit dem System Dänemarks und Schwedens.
Schweden
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Das schwedische Rangkronensystem gilt als besonders archaisch und konservativ.
Spanien
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Die Rangkronen in untergegangenen Monarchien
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Frankreich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Ancien Regime
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Wichtigste Figur im Rangsystem stellt die Bourbonenlilie dar, die im Kronreif statt der üblichen Blattzinken getragen wird. Sie ist allein dem König, seinen nächsten direkten Anverwandten und den Nachkommen königlicher Linien vorbehalten.
Napoleonisches Kaiserreich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Napoleon Bonaparte schuf ein eigenes neues heraldisches System, in dem auch alle Rangkronen weitestgehend durch Mützen (Birets/Toques) ersetzt wurden. Das System verschwand mit dem Ende seiner Herrschaft wieder zugunsten des alten traditionellen Systems der Rangzeichen.
d’honneur Souveräner
Fürst Fürst /
Prinz Herzog Graf Baron Chevalier
Italien
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Königreich Italien (1861–1946)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Das italienische System weist viele Gemeinsamkeiten mit dem spanischen und französischen auf, birgt jedoch auch Unterschiede. Vor Entstehung des Königreiches gab es keine regelnde Instanz für den Gebrauch von Rangkronen für ganz Italien. Grundlage des italienischen Rangkronensystems bildete die Verordnung zu den äußeren Wappenelementen vom 4. März 1870. Nach der Errichtung der Consulta Araldica del Regno d’Italia, der dem Innenministerium unterstellten Heroldskommission, zuständig für alle heraldischen und Adelsangelegenheiten, war man bestrebt, eine normative Grundlage für das Königreich zu schaffen; so wurden am 1. Januar 1890 die Wappen und mit ihnen die Rangkronen des königlichen Hauses reguliert. Gleichzeitig war man bereit, auf die bisherigen Vielfalten Rücksicht zu nehmen, was in der Folgeverordnung vom 13. April 1905 (erweitert am 7. Juni 1943) zur Unterscheidung von „normalen" Kronen und vor dem Risorgimento gebräuchlichen, sogenannten tolerierten Kronen führte.
Italienische Einzelstaaten vor 1861
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Russland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Das russische System orientierte sich grob an den Rangzeichen der Nachbarstaaten.
(Erlaucht) Graf Baron Adelskrone
Weitere Beispiele
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]- Ottfried Neubecker: Heraldik. Wappen – Ihr Ursprung, Sinn und Wert. Krüger, Frankfurt am Main 1977, ISBN 3-8105-1306-7, S. 166–185.
- H. G. Ströhl: Heraldischer Atlas. Eine Sammlung von heraldischen Musterblättern für Künstler, Gewerbetreibende, sowie für Freunde der Wappenkunde. J. Hoffmann, Stuttgart 1899 (Nachdruck. (= Heraldische Reihe. Band 4). PHV – Phaleristischer Verlag Autengruber und Hrdina, Offenbach am Main 2000, ISBN 3-934743-08-0).
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]- ↑ Siehe etwa die Darstellung eines Turnierkampfs zwischen dem Herzog von Bretagne (mit Helmkrone) und dem Herzog von Bourbon (mit Helmwulst) in einer Zeichnung von Barthélemy d’Eyck (circa 1460): [1]
- ↑ Siehe etwa König Wenzel II. von Böhmen gekrönt auf dem Thron sitzend: [2] oder König Konradin auf der Jagd: [3], im Gegensatz zu den Herzögen von Breslau [4], Anhalt [5] und Brabant [6] in Rüstung ohne Helmkronen.
- ↑ Theodor Ilgen, Erich Gritzner, Ferdinand Friedensburg: Grundriss der Geschichtswissenschaft zur Einführung in das Studium der Deutschen Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit. Band 1 Abteilung 4 ... Heraldik ... 1912 - S. 96, 5. Rangkronen - Im Jahr 1912, als dieses Buch geschrieben wurde, gab es noch den Adel und die Heroldsämter. Die Heroldsämter konnten aber den häufigen Missbrauch der freiherrlichen Rangkrone nicht wirklich verhindern. Die Tradition in den Familien führt noch immer zu erstaunlichen Fehlinformationen.
- ↑ Georg Freiherr von Frölichsthal: Ungewöhnliche Rangkronen, in: Deutsches Adelsblatt vom 15. März 2024, S. 5
- ↑ Adolf Matthias Hildebrandt (Begründer), Ludwig Biewer (Bearb.): Wappenfibel. Handbuch der Heraldik. 19. Auflage, h.g. vom HEROLD, Verein für Heraldik, Genealogie und verwandte Wissenschaften, bearb. im Auftrag des Herolds-Ausschusses für die Deutsche Wappenrolle. Degener, Neustadt an der Aisch 1998, S. 89.
- ↑ Adolf Matthias Hildebrandt (Begründer), Ludwig Biewer (Bearb.): Wappenfibel. Handbuch der Heraldik. 19. Auflage, h.g. vom HEROLD, Verein für Heraldik, Genealogie und verwandte Wissenschaften, bearb. im Auftrag des Herolds-Ausschusses für die Deutsche Wappenrolle. Degener, Neustadt an der Aisch 1998, S. 89.
- ↑ Adolf Matthias Hildebrandt (Begründer), Ludwig Biewer (Bearb.): Wappenfibel. Handbuch der Heraldik. 19. Auflage, h.g. vom HEROLD, Verein für Heraldik, Genealogie und verwandte Wissenschaften, bearb. im Auftrag des Herolds-Ausschusses für die Deutsche Wappenrolle. Degener, Neustadt an der Aisch 1998, S. 88.