Gegenschwäher

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Gegenschwäher oder Gegenschwager sind die beidseitigen Schwiegerväter respektive die Väter eines Ehepaares. Laut Adelungs Grammatisch-kritischem Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart von 1796 sind die Gêgenschwager diejenigen Schwäger, von welchen einer des Mannes, der andere der Frauen Vater ist.[1]

Gottfried Keller hat diese Bezeichnung in verschiedenen Werken gebraucht, so u. a. im Fähnlein der sieben Aufrechten .[2] Quellen finden sich im Deutschen Rechtswörterbuch . lateinisch: consocer der Begriff wird u. a. gebraucht in der Zivilprozessordnung des Kanton Baselland P.162 und P.172

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
  1. Adelung: Gegenschwäher.
  2. zeno.org


Siehe auch:

Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gegenschwäher&oldid=244559056"