Diskussion:Zensur im Internet

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Letzter Kommentar: vor 16 Tagen von Matthäus Wander in Abschnitt Unterscheidung: Macht konzentrieren oder verteilen
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Merkwürdig

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren 3 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Unter Zensur in Deutschland hätte ich erwartet, dass z.B. wie bei YouTube an der Tagesordnung, viele politisch kritische Beiträge umgehend entfernt werden, dass Kommentare die nicht ins politische Kalkül passen, entfernt werden, b.z.w. wie bei Phoenix zu 100% und WELT üblich, im Vorfeld komplett deaktiviert sind. Stattdessen taucht bei Dt. als einzige Rubrik "nur" Kinderpornografie auf. Scheinbar ist die Zensur in WP auch schon so weit, das sogar hier durchzusetzen. --Adelfrank (Diskussion) 19:25, 16. Mai 2020 (CEST) Beantworten

Die Kommentarfunktion auszuschalten ist sicherlich keine Zensur. Über das Löschen von Kommentaren lässt sich streiten. Passt aber nicht zu diesen Artikel. Hier geht es eher um staatliche Zensur im Internet. Hast du den Sekundärliteratur zu dem Thema parat? --Christian140 (Diskussion) 19:45, 16. Mai 2020 (CEST) Beantworten
Ob eine Seite auf staatl. Druck oder auf eigene Initiative Inhalte löscht ist wohl eher nicht verifizierbar. Der Druck des Staates zur Selbstzensur nimmt immer mehr zu. Mit dem von Maas eingefädelten Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat der Staat die Zensur an die Plattformbetreiber delegiert, die mit Strafen sanktioniert werden, wenn sie die de facto staatl. Zensur nicht durchsetzen. Bei Verstößen gegen das Gesetz droht ein Bußgeld von bis zu 5 Millionen Euro. Super Sache, der Staat übt "angeblich" keine Zensur mehr aus und die Betreiber sind die Bösen und wenn sie nicht machen, was der Staat verlangt, werden sie zur Kasse gebeten! Echt genial, der Staat hat sein weißes Mäntelchen und die Drecksarbeit zu prüfen, welche Inhalte rechtswidrig sind u. welche nicht, hat er sich fein vom Hals geschafft. Ein bisschen kontrollieren und abkassieren wenn es Meldungen gibt, dass da was steht, was der angeblich nicht vorhandenen Staats-Zensur nicht passt. Siehe Seite12/13, paar Links hier:[1], [2], [3], [4], [5] --Adelfrank (Diskussion) 21:41, 16. Mai 2020 (CEST) Beantworten

Zurücksetzung

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

@Björn Hagemann: Hallo, Björn, Du hast meine Änderung vom 08.03.2022 17:05 zurückgesetzt und auf die Seite "Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist" verwiesen. Ich habe diese Seite aufmerksam gelesen. Du meinst, dass ich Punkt 9. "Wikipedia ist keine Sammlung von Anleitungen und Ratgebern." nicht berücksichtigte, oder? Daher habe ich den jetzt schon gesichteten und ebenfalls von mir stammenden Inhalt nochmal überarbeitet und die Sätze entfernt, die tatsächlich eher den Charakter einer Anleitung oder eines Ratgeber haben. Allerdings denke ich, dass wir schon auf die verschiedenen Möglichkeiten hinweisen sollten, wo ein anderer DNS-Server eingetragen werden kann. Viele Grüße Thomas (nicht signierter Beitrag von Thomas K.-H. Nittel (Diskussion | Beiträge) 22:11, 8. Mär. 2022 (CET))Beantworten

Einfügung ohne Beleg

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr 11 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Eine begründet revertierte Einfügung ist auf der DS VOR der Wiedereinfügung zu konsentieren.--Tohma (Diskussion) 14:12, 17. Feb. 2024 (CET) Beantworten

Ein Verbot der Verbreitung eines Nachrichtenportals im Internet ist eindeutig ein rechtswidriger Akt und damit eine Zensur. Dies wird im dargelegten Beitrag von LTO belegt, auch wenn der Begriff wortwörtlich nicht dort steht. -- Tri@l (Diskussion) 14:19, 17. Feb. 2024 (CET) Beantworten
In der Quelle steht nichts von Zensur. Was soll der Mist per Editwar?--Tohma (Diskussion) 14:23, 17. Feb. 2024 (CET) Beantworten
Ich halte die Begründung "Mist" nicht ausreichend dafür, meinen mühevoll zusammengestellten Beitrag einfach per Editwar zu löschen. Immerhin ist der Verfasser des des Beitrags [6] auf LTO ein anerkannter Verfassungsrechtler. Zensur (lateinisch censura) ist der Versuch der Kontrolle menschlicher Äußerungen.
Das Bundesverfassungsgericht räumt der Informationsfreiheit einen besonders hohen Stellenwert ein: "Es gehört zu den elementaren Bedürfnissen des Menschen, sich aus möglichst vielen Quellen zu unterrichten, das eigene Wissen zu erweitern und sich so als Persönlichkeit zu entfalten" (BVerfGE 27, 71, 81), auch vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte. Auch in der GRCh und der EMRK ist sie als eigenständiges Grundrecht anerkannt (EuGH, Urteil vom 24. November 2011, Rs. C-70/10, Rn. 50).
Eine Einschränkung der Informationsfreiheit ohne ausreichende gesetzliche Grundlage ist der Versuch, diese einzuschränken und somit auch zu kontrollieren. Dies bedeutet nicht, dass ich die Inhalte dieser Nachrichtenportale in irgendeiner Weise für angemessen halte. -- Tri@l (Diskussion) 14:43, 17. Feb. 2024 (CET) Beantworten
Ich erwarte Belege, keine "Forschungen" von einem WP-Konto.--Tohma (Diskussion) 14:46, 17. Feb. 2024 (CET) Beantworten
Der Beleg ist eindeutig vorhanden, wie hier von mir dargelegt. EOD -- Tri@l (Diskussion) 14:52, 17. Feb. 2024 (CET) Beantworten
Der belegt aber nicht die Zugehörigkeit zum Lemma. Also nichts belegt.--Tohma (Diskussion) 15:04, 17. Feb. 2024 (CET) Beantworten
Muss eine Quelle das Wort „Zensur" enthalten oder genügt es, wenn der darin belegte Sachverhalt der Zensur-Definition des Artikels entspricht? Das Problem am Wort „Zensur" ist es, dass es politisch aufgeladen und negativ konnotiert ist, was eine sachliche Diskussion erschwert. Die Definition des Artikels („... Ziel es ist, die Publikation von bestimmten Inhalten über das Internet zu kontrollieren, zu unterdrücken oder im eigenen Sinn zu steuern.") passt exakt auf das von der EU formulierte Ziel: „... weitere restriktive Maßnahmen zur umgehenden Einstellung der Sendetätigkeiten solcher Medien in der Union oder solcher an die Union gerichteter Tätigkeiten zu verhängen." [7] Patrick Breyer nennt dies „europäische Zensur" [8], womit auch das Z-Wort belegt wäre. --Matthäus Wander 21:17, 17. Feb. 2024 (CET) Beantworten
Wird der Zusammenhang mit dem Lemma nicht durch die Quelle erstellt, gehört es natürlich auch nicht in den Artikel.--Tohma (Diskussion) 21:33, 17. Feb. 2024 (CET) Beantworten
In der Liste der Einzelnachweise gibt es sehr viele Quellen, die keinen Zusammenhang zum Wort "Zensur" herstellen. Müssen diese Quellen und die davon belegten Artikelinhalte alle gelöscht werden? --Matthäus Wander 09:52, 18. Feb. 2024 (CET) Beantworten
Gehören nicht da rein. In diesem Abschnitt geht es aber um die Neueinfügung.--Tohma (Diskussion) 09:55, 18. Feb. 2024 (CET) Beantworten

Unterscheidung: Macht konzentrieren oder verteilen

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Letzter Kommentar: vor 16 Tagen 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Ich denke, man sollte unterscheiden, um das Ziel der Sperre die Konzentration von Macht ist oder den schwachen mehr Macht zu geben. Bei Kinderpornographie können die Kinder gar nicht entscheiden, ob sie dies wollen oder nicht. In diesem Fall dient die Sperre dazu, die Rechte der schwachen zu schützen. Wenn eine Regierung hingegen Kritik an der Machtausübung sperrt, dann führt dies zu einer Festigung der sowieso schon vorhandenen Machtstrukturen. Um diese Unterscheidung auch hier ganz deutlich zu machen, schlag ich die Trennung in zwei Artikel vor. Wie die genau heissen sollen, ist mir noch nicht klar. Ein Vorschlag wäre, Netzsperren für sperren zum Schutz von schwachen zu verwenden und Netzzensur für Sperren, die zu einer Machtkonzentration führen. --Zukunft (Diskussion) 13:50, 11. Feb. 2025 (CET) Beantworten

Veto. 1. Diese Unterscheidung nimmt eine subjektive Bewertung der Absicht einer Netzsperre vor. Opfer und Mächtige sind in vielerlei Fällen je nach Sichtweise austauschbar. Beispiel: Dient die Zensur einer Kriegspartei der Machtkonzentration oder dem Schutz der Opfer? Dient die Sperre von Schmähungen von Polizisten, Soldaten oder Politikern der Konzentration von Macht oder dem Schutz der Würde des Menschen? Die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und verurteilenswerten Motiven ist fließend und unterliegt der kulturellen Interpretation. 2. Unabhängig von der Absicht und wie man diese bewertet, sind die Gesetzeslage, technische Umsetzung und die Gegenmaßnahmen identisch. Dasselbe Thema sollte in demselben Artikel behandelt werden. --Matthäus Wander 20:19, 11. Feb. 2025 (CET) Beantworten
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