Diskussion:Peter M. Huber

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Gegenleser123 in Abschnitt Desiderata 2 - Kritik
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Antrag auf eA

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Gibt es sehr wohl? Siehe hier: http://www.verfassungsbeschwerde.eu Außerdem was soll VfB in diesem Zusammenhang bedeuten? Dennoch muss ich Ihnen über weite Strecken recht geben. Laut § 18 BVerfGG hätte ein entsprechender Antrag (sollte es einen geben, meines Wissens gibt es keinen) keine Aussicht auf Erfolg. --Alberto568 (Diskussion) 08:45, 6. Jul. 2012 (CEST) Beantworten

CSU oder CDU?

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Ist der Mann nun Mitglied der CSU oder der CDU? Oder hat er die Parteimitgliedschaft gewechselt? --134.245.141.137 15:16, 20. Nov. 2014 (CET) Beantworten

Desiderata

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Lustiger Weise fehlt, von welcher Partei er nominiert wurde. Auch wenn das kein großes Geheimnis sein dürfte. In welchen großen Entscheidungen außer ESM war er Berichterstatter? Welche Sondervoten stammen von ihm? Grüße --h-stt !? 18:00, 31. Mär. 2016 (CEST) Beantworten

Desiderata 2 - Kritik

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Wenn dieser Wikipedia-Artikel nicht nur im Rahmen des CSU/CDU verbleiben soll, so muss er "zwingend" (Huber) erstmals auch externe Quellen jenseits des rechten Lagers aufnehmen:
Zur Nichtigkeit des Berliner Mietendeckels. Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen. Erste Anmerkungen zu einem eklatanten Fehlurteil. --Gegenleser123 (Diskussion) 14:41, 17. Apr. 2021 (CEST) Beantworten

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