Diskussion:Clementine von Belgien

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Ihr Vater stimmte einer Ehe zu seinen Lebzeiten nicht zu

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Im Abschnitt Leben steht: "... Vaters, der einer Ehe seiner Jüngsten zu seinen Lebzeiten nicht zustimmen wollte..." Das ist richtig, denn man kann eine Zustimmung oder Ablehnung nur zu seinen Lebzeiten geben, nicht nachdem man gestorben ist. Deswegen ist "zu seinen Lebzeiten" überflüssig. Besser, aber auch nicht gut: die kürzere Formulierung "zeitlebens". R. H., Berlin --2A02:8109:B03F:D7E8:6641:558F:C906:D31D 10:22, 24. Jun. 2023 (CEST) Beantworten

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