Diskussion:Aussageerpressung
Der erste Satz ergibt keinen Sinn!
Ist die Aussageerpressung ein echtes oder ein unechtes Amtsdelikt? -- 85.183.154.252 13:27, 14. Okt. 2009 (CEST) Beantworten
Ist der Begriff "Aussageerpressung" juristisch korrekt? Zu einer Erpressung muss doch laut § 253 StGB zusätzlich zur Nötigung die Absicht einer Bereicherung oder Vermögensschädigung bestehen, oder habe ich das falsch verstanden? Das ist aber hier eigentlich nicht der Fall, daher müsste es sich doch juristisch gesehen "nur" um eine Nötigung handeln?! --Dschanz → Bla 00:27, 28. Okt. 2017 (CEST) Beantworten
Bei der Aussageerpressung verwendet der Gesetzgeber den Begriff als offizielle Überschrift. Treffender wäre freilich "Nötigung zur Aussage" oder "Folter".--Gesetzesfreak (Diskussion) 16:27, 26. Aug. 2023 (CEST) Beantworten