Diskussion:Aussageerpressung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Gesetzesfreak in Abschnitt Erpressung oder Nötigung?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der erste Satz ergibt keinen Sinn!

Echtes oder unechtes Amtsdelikt?

[Quelltext bearbeiten ]
Letzter Kommentar: vor 15 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Ist die Aussageerpressung ein echtes oder ein unechtes Amtsdelikt? -- 85.183.154.252 13:27, 14. Okt. 2009 (CEST) Beantworten

Erpressung oder Nötigung?

[Quelltext bearbeiten ]
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Ist der Begriff "Aussageerpressung" juristisch korrekt? Zu einer Erpressung muss doch laut § 253 StGB zusätzlich zur Nötigung die Absicht einer Bereicherung oder Vermögensschädigung bestehen, oder habe ich das falsch verstanden? Das ist aber hier eigentlich nicht der Fall, daher müsste es sich doch juristisch gesehen "nur" um eine Nötigung handeln?! --Dschanz → Bla   00:27, 28. Okt. 2017 (CEST) Beantworten

Bei der Aussageerpressung verwendet der Gesetzgeber den Begriff als offizielle Überschrift. Treffender wäre freilich "Nötigung zur Aussage" oder "Folter".--Gesetzesfreak (Diskussion) 16:27, 26. Aug. 2023 (CEST) Beantworten

Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:Aussageerpressung&oldid=236766083"