Deutsch: Flagge der Stadt Dülmen: „Die Stadtflagge ist von gelb zu blau im Verhältnis eins zu eins längsgestreift (gemeint ist quergestreift) und zeigt auf der linken Seite der gelben Bahn das Kleeblattkreuz des Stadtwappens." Der Stadt ist mit Urkunde der Bezirksregierung Münster vom 19. Juli 1977 das Recht zur Führung einer Flagge und eines Banners verliehen worden.
Dieses Bild stellt die Flagge einer deutschenKörperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Flaggen gemeinfrei („public domain").
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
Datum der Gr\u00fcndung, Erstellung, Entstehung, Erbauung<\/a>"}},"text\/plain":{"de":{"":"Datum der Gr\u00fcndung, Erstellung, Entstehung, Erbauung"}}},"{\"value\":{\"time\":\"+1977年07月19日T00:00:00Z\",\"timezone\":0,\"before\":0,\"after\":0,\"precision\":11,\"calendarmodel\":\"http:\\\/\\\/www.wikidata.org\\\/entity\\\/Q1985727\"},\"type\":\"time\"}":{"text\/html":{"de":{"P571":"19. Juli 1977"}},"text\/plain":{"de":{"P571":"19. Juli 1977"}}}}" class="wbmi-entityview-statementsGroup wbmi-entityview-statementsGroup-P571 oo-ui-layout oo-ui-panelLayout oo-ui-panelLayout-framed">
{{Information |Description={{de|1=Flagge der '''Stadt Dülmen''': ''„Die Stadtflagge ist von gelb zu blau im Verhältnis eins zu eins längsgestreift und zeigt auf der linken Seite der gelben Bahn das Kleeblattkreuz des Stadtwappens....
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.