Zwangsvollstreckungsrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die Druckversion wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.

Das Zwangsvollstreckungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels befasst (Beitreibung). Zwangsvollstreckung ist damit die mit den Machtmitteln des Staates (Hoheitsakt) erzwungene Rechtsdurchsetzung zur Befriedigung eines Anspruches.

Zur Rechtslage in einzelnen Ländern:

Normdaten (Sachbegriff): GND: 4068185-3 (lobid, OGND , AKS )
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Zwangsvollstreckungsrecht&oldid=185361030"