Fotografierverbot
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Ein Fotografierverbot als Verbot, Gegenstände oder Personen zu fotografieren, kann in unterschiedlichen Zusammenhängen existieren:
- als Ausdruck des Persönlichkeitsrechts (Recht am eigenen Bild)[1] [2]
- zum Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereiches (§ 201a StGB)[3] [4]
- in Ausübung des Hausrechts, beispielsweise in Museen und Kunstausstellungen, auf Fachmessen oder in Unternehmen, um Plagiate und Wirtschaftsspionage zu verhindern oder in öffentlichen Bädern[5]
- zur Wahrung nationaler Sicherheitsinteressen (§ 109g StGB)
- im religiösen Umfeld, siehe Bilderverbot,
- als Ausnahme vom Grundsatz der Öffentlichkeit bei Gerichtsverhandlungen (§ 169 Satz 2 GVG)[6] [7]
In der Vergangenheit war es in vielen Staaten verboten, Brücken, Bahnhöfe, Flughäfen und Ähnliches zu fotografieren, private Luftaufnahmen waren ebenfalls verboten.[8] Seit Ende des Kalten Krieges sind diese Verbote größtenteils entfallen. In der DDR war das Fotografieren von Grenzanlagen[9] wie auch in den anderen Staaten des Ostblocks verboten. In Russland existiert das umfassende Fotoverbot für Industrieanlagen, Brücken, Bahnhöfe, Militär- und Grenzanlagen weiterhin.[10] [11]
Weblinks
Commons: Fotografierverbotsschilder – Sammlung von Bildern
Einzelnachweise
- ↑ Daniela Schlotz, Andreas Reichhardt: Das Recht am eigenen Bild - Fotorecht Abgerufen am 6. Dezember 2016
- ↑ Philipp Aichinger: Persönlichkeitsrechte: Richter verhängen Fotografierverbot Die Presse, 7. April 2013
- ↑ 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht vom 21. Januar 2015, BGBl. I, S. 10
- ↑ Markus Böhm: Gesetzesänderung nach Fall Edathy: Welche Fotos darf man jetzt noch machen? Der Spiegel, 2. Februar 2015
- ↑ Änderung der Hausordnung: Kommt ein Fotografierverbot auch in Berliner Bädern? BZ, 21. Juni 2016
- ↑ Ist das 1964 geschaffene Verbot von Bild- und Tonübertragungen aus Gerichtsverhandlungen noch zeitgemäß? (Memento des Originals vom 6. Dezember 2016 im Internet Archive ) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1 @2 Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmjv.de Gutachten der Großen Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz, Ergebnisse der Sitzung vom 21. bis 26. Oktober 2013 in Waren an der Müritz, S. 108 ff.
- ↑ Mirko Laudon: Gerichtsberichterstattung und deren Grenzen 25. September 2013
- ↑ Polizeiverordnung über das Photographieren und sonstige Darstellen verkehrswichtiger Anlagen vom 29. März 1942 (Deutsches Reich)
- ↑ Focus online: DDR-Grenztruppen mit der Kamera an der Berliner Mauer
- ↑ Süddeutsche Zeitung: Reisetips Russland
- ↑ Auswärtiges Amt, Russische Föderation: Reise- und Sicherheitshinweise: Besondere strafrechtliche Vorschriften