Diskussion:Zeugen Jehovas
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Klicke auf Abschnitt hinzufügen , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Es fehlen noch Details zu den verschiedenen Verfahren die vor diversen russischen Gerichten und dem EMGR behandelt wurden. --†¡gerĐr¡ver Disk 10:52, 21. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Einige Dinge aufbereitet, es fehlen noch Details zu den Repressalien, die seitens der Russischen Förderation auf Zeugen Jehovas ausgeübt werden. ToDo für die nächsten Tage/Wochen. --†¡gerĐr¡ver Disk 12:49, 21. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Richtig! Fernsehsender verleumden die Zeugen Jehovas, sodass sie sich mit einer Klage zur Wehr setzen müssen. Zeugen Jehovas klagen gegen russischen Fernsehsender --Däädaa 14:43, 21. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Schikanen bis zur Zulassung zum Zivildienst: »Es war wie ein kleines Gericht«, sagt er. Laut Verfassung genügt es, seine Gründe darzulegen. Doch die Militärs interpretieren das gerne so, dass man sie beweisen muss. Russland Kämpfer ohne Waffe. --Däädaa 14:50, 21. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- 2004 religiöse Tätigkeit in Moskau verboten. http://www.moskau.ru/moskau/stadtnews/_zeugen_jehovas_in_moskau_verboten_555.html --Däädaa 14:51, 21. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- 2009 gab das Landgericht Samara einem solchen Ansinnen statt: Es ließ die Forderung fallen, das Buch „Die Suche der Menschheit nach Gott" (veröffentlicht von Jehovas Zeugen) als „extremistisch" einzustufen sei. 2010: http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/44772/russische-gutachten-entlasten-literatur-von-jehovas-zeugen/
- 2010: http://www.123recht.net/Moskau-muss-Zeugen-Jehovas-Gruppe-fuer-Aufloesung-entschaedigen-__a67712.html --Däädaa 14:55, 21. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Danke für die Links. --†¡gerĐr¡ver Disk 14:38, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Schikanen bis zur Zulassung zum Zivildienst: »Es war wie ein kleines Gericht«, sagt er. Laut Verfassung genügt es, seine Gründe darzulegen. Doch die Militärs interpretieren das gerne so, dass man sie beweisen muss. Russland Kämpfer ohne Waffe. --Däädaa 14:50, 21. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Richtig! Fernsehsender verleumden die Zeugen Jehovas, sodass sie sich mit einer Klage zur Wehr setzen müssen. Zeugen Jehovas klagen gegen russischen Fernsehsender --Däädaa 14:43, 21. Dez. 2011 (CET) Beantworten
Armenien
Der Abschnitt sollte besser referenziert werden. Die Broschüre der schweizerischen Flüchtlingshilfe ist keine geeignete Quelle. Weiterhelfen dürften die in der Broschüre erwähnten Quellenhinweise. --(Saint)-Louis 13:07, 21. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Wie wäre alternativ der Bericht des US-Außenministeriums zur Lage der Religionsfreiheit in den Länder der Welt, oder die Quellen auf die sich die Flüchtlingshilfe ggf. bezieht? --Α. L. 15:01, 21. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Es wurden einige Quellen ergänzt, passt das so? --†¡gerĐr¡ver Disk 14:36, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten
Definition Diskriminierung und Verfolgung
Von Armenien übernommen um Diskussion zu entflechten. --†¡gerĐr¡ver Disk 13:08, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Wieso wird bei einem Verstoß gegen das dortige Gesetz von Diskriminierung gesprochen? Diskriminierung wäre ja genau das Gegenteil, so wie es z.B. eine Zeit lang in Österreich Praxis war, nämlich dass die ZJ ohne Konsequenzen vom Wehrdienst und Zivildienst ausgenommen wurden. Das ist Diskriminierung (ob gerechtfertigt oder nicht ist eine andere Frage). -- Socramus 19:23, 21. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Statt von Diskriminierung und Verfolgung zu sprechen, müsste man es so formulieren, dass auf die nicht mit den Landesgesetzen konformen internen Regeln der ZJ in diesem Staat nicht eingegangen wird. -- Socramus 19:27, 21. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Vielleicht den Abschnitt umbenennen in „Zeugen Jehovas in Ländern mit eingeschränkter Religionsfreiheit" oder sowas in der Art? -- W.E. Disk 10:55, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Komisch. Die ganze Zeit hat sich keiner an der Formulierung gejuckt, kaum ist der Abschnitt mit Material und Quellen gefüttert geht diese Diskussion los. Die Aussage nicht mit den Landesgesetzen konformen internen Regeln der ZJ ist in dem Fall schon starker Tobak und an sich diskriminierend, wenn Organisationen wie Amnesty International, das UNHCR, die Schweizerische Flüchtlingshilfe, etc. selbst von Diskriminierung sprechen und unter anderem das EGMR in seinen Urteilen die Verletzung von Religionsfreiheit feststellt. Die Formulierungen Diskriminierung und Verfolgung sind durch den UN-Sozialpakt [1] und der EU-Richtlinie 2004/83/EG gedeckt. --†¡gerĐr¡ver Disk 13:07, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Ich bin mir nicht sicher, was du unter Diskriminierung verstehst, TigerDriver, aber dabei geht es um eine Ungleichbehandlung (einer Religion in diesem Zusammenhang). Die ZJ werden aber nicht anders behandelt als Leute anderer Religionen die den Wehrdienst verweigern, sondern genau gleich. Es werden nicht die ZJ diskriminiert, sondern die Wehrdienstverweigerer werden - egal welcher Religion sie zugehören - nach dem dortigen Gesetz verurteilt und in Folge eingesperrt. Das passiert in Österreich auch, wenn man sowohl Wehrdienst wie Zivildienst (diese Auswahl kann man auch in Armenien treffen) verweigert und hat nichts mit Diskriminierung einer Religion zu tun. -- Socramus 13:39, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Du unterschlägst bei Deinen Überlegungen eine Tatsache. Armenien stellt gemäß Amnesty International bisher keine zivile Alternative zum Wehrdienst bereit, die nicht der Kontrolle des Militärs untersteht. Das Handbuch über die Menschenrechte und Grundfreiheiten der Angehörigen der OSZE sagt übrigens dazu: Ersatzdienst soll unter rein ziviler Verwaltung geleistet werden, ohne Einflussnahme der Militärverwaltung! Von der Behandlung der Verweigernden ganz zu schweigen, die zum Teil suggeriert bekommen es gibt keine freie Stellen, etc. Dies wird von den verschiedenen Menschenrechtsorganisationen bemängelt, da es keine abschliessene Rechtssicherheit gibt wenn es zum "Kampfeinsatz" kommt. Das führt dazu, das nicht nur Zeugen Jehovas sondern auch andere religiöse Gemeinschaften in Armenien dazu eine Verweigerungshaltung einnehmen. Außerdem wird bemängelt, das die Dauer des Zivildienstes erheblich länger (42 Monate) als die des Militärdienstes ist (24 Monate), was ebenfalls als Diskriminierung (weil Strafe) angesehen wird. Wenn sich das geändert hat, gut. Deswegen bleibt es trotzdem erstmal eine Diskriminierung. Wenn Du andere Quellen hast die das Gegenteil behaupten oder belegen das sich in Armenien grundlegend etwas daran geändert hat, kannst Du gerne damit hier ankommen damit das im Artikel eingepflegt werden kann. --†¡gerĐr¡ver Disk 14:21, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Das ist keine Diskriminierung einer Religion - alle Verweigerer, egal welcher Religion und auch Nichtreligiöse werden gleich behandelt. Und der Zivildienst dauert auch in Österreich einen längeren Zeitraum als der Militärdienst (das ist nichts besonderes, das handhaben fast alle Staaten mit Wehrpflicht und Ersatzdienst so, da ja der Wehrdienst zwar weniger Monate dauert aber in diesem Zeitraum einen höheren Stundeneinsatz erfordert). -- Socramus 14:44, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Hast Du noch mehr zu bieten als Deine üblichen Nebelkerzen? Das Zeugen Jehovas in Armenien unter anderem wegen dieser Tatsache Diskriminierungen ausgesetzt sind, ist durch valide Quellen im Artikel belegt. Liefer Belege die Deine Aussagen stützen, ansonsten halte Dich bitte mit Deinen TF-Äußerungen zurück. --†¡gerĐr¡ver Disk 14:49, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Jetzt geht das schon wieder los... Also gut: Der gesamte erste Abschnitt ist überhaupt nicht belegt und sollte gestrichen werden. In einer der Quellen die du für den zweiten Teil hinzugefügt hast ([2]) steht unter Anderem folgendes: Im Oktober entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass das Recht auf Religions- und Gewissensfreiheit nicht verletzt worden sei, als Vahan Bajatjan zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, weil er sich aus religiösen Gründen geweigert hatte, Militärdienst zu leisten. Das Gericht erklärte, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen durch keinen Artikel der Konvention gewährleistet sei. Also sieht ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs diese Situation nicht als Diskriminierung einer Religion. Folglich gehört dieser Absatz (und damit der ganze Abschnitt) auch entfernt oder unter einer anderen Überschrift erwähnt (aber dafür gibt es eh schon ein eigenes Lemma). -- Socramus 15:01, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Nur hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs das Urteil aus dem Jahre 2009 revidiert, wie man dieser Pressemitteilung entnehmen kann. Der erste Abschnitt ist in Gesamtheit der 4 anhängenden Quellen belegt, Deine Argumentation ist nichts weiter als eine weitere Nebelkerze. Danke für das Gespräch. --†¡gerĐr¡ver Disk 15:11, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Die entscheidende Frage ist, ob es ein international gültiges Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung gibt. Diese Frage ist von der Menschenrechtskommission der UNO am 16. Februar 2004 bejaht worden ([3]). Dort heißt es (auf Seite 2): „Das Recht, aus Gewissensgründen den Militärdienst zu verweigern, gilt als legitime Ausübung des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, was implizit in Artikel 18 des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte und Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und explizit in der allgemeinen Bemerkung 22 des Menschenrechtsausschusses zu Artikel 18 des Internationalen Pakts für bürgerliche und politische Rechte zum Ausdruck kommt."
- Ein Land, das Wehrpflichtigen nicht die Möglichkeit zu einem Wehrersatzdienst gibt, begeht demnach eindeutig eine Menschenrechtsverletzung. Anders sieht der Fall natürlich bei einer Totalverweigerung, also auch einer Verweigerung eines angebotenen Wehrersatzdienstes aus. In diesem Fall haben entsprechende nationalstaatliche Rechtsvorschriften Vorrang. CorradoX 18:48, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Nur hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs das Urteil aus dem Jahre 2009 revidiert, wie man dieser Pressemitteilung entnehmen kann. Der erste Abschnitt ist in Gesamtheit der 4 anhängenden Quellen belegt, Deine Argumentation ist nichts weiter als eine weitere Nebelkerze. Danke für das Gespräch. --†¡gerĐr¡ver Disk 15:11, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Jetzt geht das schon wieder los... Also gut: Der gesamte erste Abschnitt ist überhaupt nicht belegt und sollte gestrichen werden. In einer der Quellen die du für den zweiten Teil hinzugefügt hast ([2]) steht unter Anderem folgendes: Im Oktober entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass das Recht auf Religions- und Gewissensfreiheit nicht verletzt worden sei, als Vahan Bajatjan zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, weil er sich aus religiösen Gründen geweigert hatte, Militärdienst zu leisten. Das Gericht erklärte, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen durch keinen Artikel der Konvention gewährleistet sei. Also sieht ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs diese Situation nicht als Diskriminierung einer Religion. Folglich gehört dieser Absatz (und damit der ganze Abschnitt) auch entfernt oder unter einer anderen Überschrift erwähnt (aber dafür gibt es eh schon ein eigenes Lemma). -- Socramus 15:01, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Hast Du noch mehr zu bieten als Deine üblichen Nebelkerzen? Das Zeugen Jehovas in Armenien unter anderem wegen dieser Tatsache Diskriminierungen ausgesetzt sind, ist durch valide Quellen im Artikel belegt. Liefer Belege die Deine Aussagen stützen, ansonsten halte Dich bitte mit Deinen TF-Äußerungen zurück. --†¡gerĐr¡ver Disk 14:49, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Das ist keine Diskriminierung einer Religion - alle Verweigerer, egal welcher Religion und auch Nichtreligiöse werden gleich behandelt. Und der Zivildienst dauert auch in Österreich einen längeren Zeitraum als der Militärdienst (das ist nichts besonderes, das handhaben fast alle Staaten mit Wehrpflicht und Ersatzdienst so, da ja der Wehrdienst zwar weniger Monate dauert aber in diesem Zeitraum einen höheren Stundeneinsatz erfordert). -- Socramus 14:44, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Du unterschlägst bei Deinen Überlegungen eine Tatsache. Armenien stellt gemäß Amnesty International bisher keine zivile Alternative zum Wehrdienst bereit, die nicht der Kontrolle des Militärs untersteht. Das Handbuch über die Menschenrechte und Grundfreiheiten der Angehörigen der OSZE sagt übrigens dazu: Ersatzdienst soll unter rein ziviler Verwaltung geleistet werden, ohne Einflussnahme der Militärverwaltung! Von der Behandlung der Verweigernden ganz zu schweigen, die zum Teil suggeriert bekommen es gibt keine freie Stellen, etc. Dies wird von den verschiedenen Menschenrechtsorganisationen bemängelt, da es keine abschliessene Rechtssicherheit gibt wenn es zum "Kampfeinsatz" kommt. Das führt dazu, das nicht nur Zeugen Jehovas sondern auch andere religiöse Gemeinschaften in Armenien dazu eine Verweigerungshaltung einnehmen. Außerdem wird bemängelt, das die Dauer des Zivildienstes erheblich länger (42 Monate) als die des Militärdienstes ist (24 Monate), was ebenfalls als Diskriminierung (weil Strafe) angesehen wird. Wenn sich das geändert hat, gut. Deswegen bleibt es trotzdem erstmal eine Diskriminierung. Wenn Du andere Quellen hast die das Gegenteil behaupten oder belegen das sich in Armenien grundlegend etwas daran geändert hat, kannst Du gerne damit hier ankommen damit das im Artikel eingepflegt werden kann. --†¡gerĐr¡ver Disk 14:21, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Ich bin mir nicht sicher, was du unter Diskriminierung verstehst, TigerDriver, aber dabei geht es um eine Ungleichbehandlung (einer Religion in diesem Zusammenhang). Die ZJ werden aber nicht anders behandelt als Leute anderer Religionen die den Wehrdienst verweigern, sondern genau gleich. Es werden nicht die ZJ diskriminiert, sondern die Wehrdienstverweigerer werden - egal welcher Religion sie zugehören - nach dem dortigen Gesetz verurteilt und in Folge eingesperrt. Das passiert in Österreich auch, wenn man sowohl Wehrdienst wie Zivildienst (diese Auswahl kann man auch in Armenien treffen) verweigert und hat nichts mit Diskriminierung einer Religion zu tun. -- Socramus 13:39, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Komisch. Die ganze Zeit hat sich keiner an der Formulierung gejuckt, kaum ist der Abschnitt mit Material und Quellen gefüttert geht diese Diskussion los. Die Aussage nicht mit den Landesgesetzen konformen internen Regeln der ZJ ist in dem Fall schon starker Tobak und an sich diskriminierend, wenn Organisationen wie Amnesty International, das UNHCR, die Schweizerische Flüchtlingshilfe, etc. selbst von Diskriminierung sprechen und unter anderem das EGMR in seinen Urteilen die Verletzung von Religionsfreiheit feststellt. Die Formulierungen Diskriminierung und Verfolgung sind durch den UN-Sozialpakt [1] und der EU-Richtlinie 2004/83/EG gedeckt. --†¡gerĐr¡ver Disk 13:07, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Vielleicht den Abschnitt umbenennen in „Zeugen Jehovas in Ländern mit eingeschränkter Religionsfreiheit" oder sowas in der Art? -- W.E. Disk 10:55, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Statt von Diskriminierung und Verfolgung zu sprechen, müsste man es so formulieren, dass auf die nicht mit den Landesgesetzen konformen internen Regeln der ZJ in diesem Staat nicht eingegangen wird. -- Socramus 19:27, 21. Dez. 2011 (CET) Beantworten
Betreffende Quellen wurden zurecht angezweifelt. Es gibt genug Literatur, Gutachten und Gerichtsurteile bezüglich der Verfolgung und Diskriminierung von Zeugen Jehovas. Diese sollten verwendet werden. Aus dem Grund sollte der Quellen-Baustein im Artikel die nächste Zeit erhalten bleiben. Vielleicht fühlt sich ja einer motiviert mitzuarbeiten. --†¡gerĐr¡ver Disk 14:30, 21. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Die neuen Quellen (heise.de, dw world) sind aber solider. Für einen aktuellen Vorfall aus dem Frühjahr 2011 wird sich noch kein Buch auftreiben lassen. --Däädaa 15:45, 21. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Ich verlasse mich da gerne mal auf das Urteil der anderen Diskutanten. --†¡gerĐr¡ver Disk 14:37, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten
Indien
Indien sollte auch erwähnt werden, vielleicht gibt es noch ne andere Quelle die es ebenfalls belegt.--Vinojan 19:47, 23. Dez. 2011 (CET) Beantworten
Artikelqualität
Was mir gerade beim Lesen auffiel, ist, dass in nahezu jedem Satz (zumindest in den Länderbeschreibungen) der Begriff "Zeugen Jehovas" fällt. Ehrlich gesagt, finde ich das ein wenig unglücklich, Wortwiederholungen sollten doch etwas seltener sein.
Da ich selber mich mit dem Thema ZJ allerdings nicht auskenne und im Moment auch nicht den Nerv und die Zeit habe, die Änderungen vorzunehmen, melde ich das Ganze hier. --Dra Goth ✉ /VB - Happy f'n' New Year 07:45, 30. Dez. 2011 (CET) Beantworten