Diskussion:Zeugen Jehovas

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 12. Januar 2012 um 13:21 Uhr durch 80.187.106.21 (Diskussion) (Änderung 98185399 von 77.179.187.113 wurde rückgängig gemacht.). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von DraGoth in Abschnitt Artikelqualität
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Zeugen Jehovas" zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.
Erledigte, höchst umfangreiche Diskussionen zum Thema „Sektenmerkmale bei den Zeugen Jehovas" findet man schon im gesonderten Archiv. Bitte eröffne hier keine Diskussionen mit Argumenten, die bereits diskutiert wurden.
Archiv

Auf dieser Seite werden Abschnitte halbmonatlich automatisch archiviert, deren jüngster Beitrag mehr als 70 Tage zurückliegt und die mindestens einen signierten Beitrag enthalten. Um die Diskussionsseite nicht komplett zu leeren, verbleiben mindestens 3 Abschnitte.
Automatische Archivierung
Automatische Archivierung
Auf dieser Seite werden Abschnitte ab Überschriftenebene 2 automatisch archiviert, die seit einem Tag mit dem Baustein {{Erledigt|1=--~~~~}} versehen sind.

Russische Förderation

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren 7 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Es fehlen noch Details zu den verschiedenen Verfahren die vor diversen russischen Gerichten und dem EMGR behandelt wurden. --†¡gerĐr¡ver Disk 10:52, 21. Dez. 2011 (CET) Beantworten

Einige Dinge aufbereitet, es fehlen noch Details zu den Repressalien, die seitens der Russischen Förderation auf Zeugen Jehovas ausgeübt werden. ToDo für die nächsten Tage/Wochen. --†¡gerĐr¡ver Disk 12:49, 21. Dez. 2011 (CET) Beantworten
Richtig! Fernsehsender verleumden die Zeugen Jehovas, sodass sie sich mit einer Klage zur Wehr setzen müssen. Zeugen Jehovas klagen gegen russischen Fernsehsender --Däädaa 14:43, 21. Dez. 2011 (CET) Beantworten
Schikanen bis zur Zulassung zum Zivildienst: »Es war wie ein kleines Gericht«, sagt er. Laut Verfassung genügt es, seine Gründe darzulegen. Doch die Militärs interpretieren das gerne so, dass man sie beweisen muss. Russland Kämpfer ohne Waffe. --Däädaa 14:50, 21. Dez. 2011 (CET) Beantworten
2004 religiöse Tätigkeit in Moskau verboten. http://www.moskau.ru/moskau/stadtnews/_zeugen_jehovas_in_moskau_verboten_555.html --Däädaa 14:51, 21. Dez. 2011 (CET) Beantworten
2009 gab das Landgericht Samara einem solchen Ansinnen statt: Es ließ die Forderung fallen, das Buch „Die Suche der Menschheit nach Gott" (veröffentlicht von Jehovas Zeugen) als „extremistisch" einzustufen sei. 2010: http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/44772/russische-gutachten-entlasten-literatur-von-jehovas-zeugen/
2010: http://www.123recht.net/Moskau-muss-Zeugen-Jehovas-Gruppe-fuer-Aufloesung-entschaedigen-__a67712.html --Däädaa 14:55, 21. Dez. 2011 (CET) Beantworten
Danke für die Links. --†¡gerĐr¡ver Disk 14:38, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten

Armenien

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren 3 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Der Abschnitt sollte besser referenziert werden. Die Broschüre der schweizerischen Flüchtlingshilfe ist keine geeignete Quelle. Weiterhelfen dürften die in der Broschüre erwähnten Quellenhinweise. --(Saint)-Louis 13:07, 21. Dez. 2011 (CET) Beantworten

Wie wäre alternativ der Bericht des US-Außenministeriums zur Lage der Religionsfreiheit in den Länder der Welt, oder die Quellen auf die sich die Flüchtlingshilfe ggf. bezieht? --Α. L. 15:01, 21. Dez. 2011 (CET) Beantworten
Es wurden einige Quellen ergänzt, passt das so? --†¡gerĐr¡ver Disk 14:36, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten

Definition Diskriminierung und Verfolgung

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren 12 Kommentare4 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Von Armenien übernommen um Diskussion zu entflechten. --†¡gerĐr¡ver Disk 13:08, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten

Wieso wird bei einem Verstoß gegen das dortige Gesetz von Diskriminierung gesprochen? Diskriminierung wäre ja genau das Gegenteil, so wie es z.B. eine Zeit lang in Österreich Praxis war, nämlich dass die ZJ ohne Konsequenzen vom Wehrdienst und Zivildienst ausgenommen wurden. Das ist Diskriminierung (ob gerechtfertigt oder nicht ist eine andere Frage). -- Socramus 19:23, 21. Dez. 2011 (CET) Beantworten
Statt von Diskriminierung und Verfolgung zu sprechen, müsste man es so formulieren, dass auf die nicht mit den Landesgesetzen konformen internen Regeln der ZJ in diesem Staat nicht eingegangen wird. -- Socramus 19:27, 21. Dez. 2011 (CET) Beantworten
Vielleicht den Abschnitt umbenennen in „Zeugen Jehovas in Ländern mit eingeschränkter Religionsfreiheit" oder sowas in der Art? -- W.E. Disk 10:55, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten
Komisch. Die ganze Zeit hat sich keiner an der Formulierung gejuckt, kaum ist der Abschnitt mit Material und Quellen gefüttert geht diese Diskussion los. Die Aussage nicht mit den Landesgesetzen konformen internen Regeln der ZJ ist in dem Fall schon starker Tobak und an sich diskriminierend, wenn Organisationen wie Amnesty International, das UNHCR, die Schweizerische Flüchtlingshilfe, etc. selbst von Diskriminierung sprechen und unter anderem das EGMR in seinen Urteilen die Verletzung von Religionsfreiheit feststellt. Die Formulierungen Diskriminierung und Verfolgung sind durch den UN-Sozialpakt [1] und der EU-Richtlinie 2004/83/EG gedeckt. --†¡gerĐr¡ver Disk 13:07, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten
Ich bin mir nicht sicher, was du unter Diskriminierung verstehst, TigerDriver, aber dabei geht es um eine Ungleichbehandlung (einer Religion in diesem Zusammenhang). Die ZJ werden aber nicht anders behandelt als Leute anderer Religionen die den Wehrdienst verweigern, sondern genau gleich. Es werden nicht die ZJ diskriminiert, sondern die Wehrdienstverweigerer werden - egal welcher Religion sie zugehören - nach dem dortigen Gesetz verurteilt und in Folge eingesperrt. Das passiert in Österreich auch, wenn man sowohl Wehrdienst wie Zivildienst (diese Auswahl kann man auch in Armenien treffen) verweigert und hat nichts mit Diskriminierung einer Religion zu tun. -- Socramus 13:39, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten
Du unterschlägst bei Deinen Überlegungen eine Tatsache. Armenien stellt gemäß Amnesty International bisher keine zivile Alternative zum Wehrdienst bereit, die nicht der Kontrolle des Militärs untersteht. Das Handbuch über die Menschenrechte und Grundfreiheiten der Angehörigen der OSZE sagt übrigens dazu: Ersatzdienst soll unter rein ziviler Verwaltung geleistet werden, ohne Einflussnahme der Militärverwaltung! Von der Behandlung der Verweigernden ganz zu schweigen, die zum Teil suggeriert bekommen es gibt keine freie Stellen, etc. Dies wird von den verschiedenen Menschenrechtsorganisationen bemängelt, da es keine abschliessene Rechtssicherheit gibt wenn es zum "Kampfeinsatz" kommt. Das führt dazu, das nicht nur Zeugen Jehovas sondern auch andere religiöse Gemeinschaften in Armenien dazu eine Verweigerungshaltung einnehmen. Außerdem wird bemängelt, das die Dauer des Zivildienstes erheblich länger (42 Monate) als die des Militärdienstes ist (24 Monate), was ebenfalls als Diskriminierung (weil Strafe) angesehen wird. Wenn sich das geändert hat, gut. Deswegen bleibt es trotzdem erstmal eine Diskriminierung. Wenn Du andere Quellen hast die das Gegenteil behaupten oder belegen das sich in Armenien grundlegend etwas daran geändert hat, kannst Du gerne damit hier ankommen damit das im Artikel eingepflegt werden kann. --†¡gerĐr¡ver Disk 14:21, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten
Das ist keine Diskriminierung einer Religion - alle Verweigerer, egal welcher Religion und auch Nichtreligiöse werden gleich behandelt. Und der Zivildienst dauert auch in Österreich einen längeren Zeitraum als der Militärdienst (das ist nichts besonderes, das handhaben fast alle Staaten mit Wehrpflicht und Ersatzdienst so, da ja der Wehrdienst zwar weniger Monate dauert aber in diesem Zeitraum einen höheren Stundeneinsatz erfordert). -- Socramus 14:44, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten
Hast Du noch mehr zu bieten als Deine üblichen Nebelkerzen? Das Zeugen Jehovas in Armenien unter anderem wegen dieser Tatsache Diskriminierungen ausgesetzt sind, ist durch valide Quellen im Artikel belegt. Liefer Belege die Deine Aussagen stützen, ansonsten halte Dich bitte mit Deinen TF-Äußerungen zurück. --†¡gerĐr¡ver Disk 14:49, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten
Jetzt geht das schon wieder los... Also gut: Der gesamte erste Abschnitt ist überhaupt nicht belegt und sollte gestrichen werden. In einer der Quellen die du für den zweiten Teil hinzugefügt hast ([2]) steht unter Anderem folgendes: Im Oktober entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass das Recht auf Religions- und Gewissensfreiheit nicht verletzt worden sei, als Vahan Bajatjan zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, weil er sich aus religiösen Gründen geweigert hatte, Militärdienst zu leisten. Das Gericht erklärte, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen durch keinen Artikel der Konvention gewährleistet sei. Also sieht ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs diese Situation nicht als Diskriminierung einer Religion. Folglich gehört dieser Absatz (und damit der ganze Abschnitt) auch entfernt oder unter einer anderen Überschrift erwähnt (aber dafür gibt es eh schon ein eigenes Lemma). -- Socramus 15:01, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten
Nur hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs das Urteil aus dem Jahre 2009 revidiert, wie man dieser Pressemitteilung entnehmen kann. Der erste Abschnitt ist in Gesamtheit der 4 anhängenden Quellen belegt, Deine Argumentation ist nichts weiter als eine weitere Nebelkerze. Danke für das Gespräch. --†¡gerĐr¡ver Disk 15:11, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten
Die entscheidende Frage ist, ob es ein international gültiges Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung gibt. Diese Frage ist von der Menschenrechtskommission der UNO am 16. Februar 2004 bejaht worden ([3]). Dort heißt es (auf Seite 2): „Das Recht, aus Gewissensgründen den Militärdienst zu verweigern, gilt als legitime Ausübung des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, was implizit in Artikel 18 des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte und Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und explizit in der allgemeinen Bemerkung 22 des Menschenrechtsausschusses zu Artikel 18 des Internationalen Pakts für bürgerliche und politische Rechte zum Ausdruck kommt."
Ein Land, das Wehrpflichtigen nicht die Möglichkeit zu einem Wehrersatzdienst gibt, begeht demnach eindeutig eine Menschenrechtsverletzung. Anders sieht der Fall natürlich bei einer Totalverweigerung, also auch einer Verweigerung eines angebotenen Wehrersatzdienstes aus. In diesem Fall haben entsprechende nationalstaatliche Rechtsvorschriften Vorrang. CorradoX 18:48, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten

Bulgarien

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren 3 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Betreffende Quellen wurden zurecht angezweifelt. Es gibt genug Literatur, Gutachten und Gerichtsurteile bezüglich der Verfolgung und Diskriminierung von Zeugen Jehovas. Diese sollten verwendet werden. Aus dem Grund sollte der Quellen-Baustein im Artikel die nächste Zeit erhalten bleiben. Vielleicht fühlt sich ja einer motiviert mitzuarbeiten. --†¡gerĐr¡ver Disk 14:30, 21. Dez. 2011 (CET) Beantworten

Die neuen Quellen (heise.de, dw world) sind aber solider. Für einen aktuellen Vorfall aus dem Frühjahr 2011 wird sich noch kein Buch auftreiben lassen. --Däädaa 15:45, 21. Dez. 2011 (CET) Beantworten
Ich verlasse mich da gerne mal auf das Urteil der anderen Diskutanten. --†¡gerĐr¡ver Disk 14:37, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten

Indien

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Indien sollte auch erwähnt werden, vielleicht gibt es noch ne andere Quelle die es ebenfalls belegt.--Vinojan 19:47, 23. Dez. 2011 (CET) Beantworten

Artikelqualität

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Was mir gerade beim Lesen auffiel, ist, dass in nahezu jedem Satz (zumindest in den Länderbeschreibungen) der Begriff "Zeugen Jehovas" fällt. Ehrlich gesagt, finde ich das ein wenig unglücklich, Wortwiederholungen sollten doch etwas seltener sein.
Da ich selber mich mit dem Thema ZJ allerdings nicht auskenne und im Moment auch nicht den Nerv und die Zeit habe, die Änderungen vorzunehmen, melde ich das Ganze hier. --Dra Goth /VB - Happy f'n' New Year 07:45, 30. Dez. 2011 (CET) Beantworten

Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:Zeugen_Jehovas&oldid=98269552"