Prozessfähigkeit
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 28. September 2011 um 14:50 Uhr durch Wrev (Diskussion | Beiträge) (Tiefstellung der Indices).
Eine gesichtete Version dieser Seite, die am 28. September 2011 freigegeben wurde, basiert auf dieser Version.
Prozessfähigkeit steht für:
- Prozessfähigkeit (Recht), die Fähigkeit, innerhalb eines Gerichtsverfahrens Erklärungen abzugeben, Anträge zu stellen und Rechtsmittel einzulegen
- Prozessfähigkeitsindizes Cp und CpK, eine Kennzahl zur statistischen Bewertung eines Prozesses in der Produktionstechnik
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.