Elektronisches Dokument
Ein elektronisches Dokument ist ein Text, eine Zahlentabelle, ein Bild oder eine Folge oder Kombination von Texten, Tabellen oder Bildern, die durch Digitalisieren (Umwandlung in einen Binärcode) in Dateiform angelegt oder überführt wurden.
Im rechtlichen Bereich können elektronische Dokumente vielfach verwendet werden, wenn das Gesetz für die entsprechende Erklärung oder Handlung die Schriftform vorschreibt. So können Rechtsgeschäfte (Verträge) durch Austausch elektronischer Dokumente geschlossen werden, im gerichtlichen Verfahren können dem Gericht gegenüber Schriftsätze, Anträge, Erklärungen, Aussagen und Gutachten in elektronischer Form abgegeben werden, umgekehrt können Verfügungen und Zustellungen durch das Gericht elektronisch erfolgen. Schließlich können durch Behörden Verfügungen, Bescheide und andere Verwaltungsakte statt in schriftlicher auch in elektronischer Form erlassen und elektronisch zugestellt werden. Das elektronische Dokument ist damit zentrales Instrument zur Umsetzung des sog. E-Justice.
Voraussetzung ist in jedem Fall, dass derjenige, der ein elektronisches Dokument erhalten soll, mit dieser Form der Kommunikation einverstanden ist und einen entsprechenden Zugang für das elektronische Dokument eingerichtet hat.
Ein elektronisches Dokument wird in der Regel nur dann als wirksam behandelt, wenn der Aussteller eine qualifizierte elektronische Signatur angefügt hat, die ihn zweifelsfrei als Urheber des Dokuments legitimiert und die mit den übermittelten Daten so verknüpft ist, dass eine nachträgliche Veränderung des Dokuments erkannt werden kann.
Weblinks
[1] - Justizkommunikationsgesetz