Sofortvollzug
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Der Begriff Sofortvollzug wird als Kurzbezeichnung im Verwaltungsrecht in folgenden unterschiedlichen Bedeutungen verwendet:
- Vollziehung eines Verwaltungsakts vor dessen Unanfechtbarkeit (eigentlich: Sofortige Vollziehung)
- Ergreifen von Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung ohne Verwaltungsakt (eigentlich: Unmittelbare Ausführung)