Diskussion:Vorläufiger Rechtsschutz
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Allg.
anstelle der vielen bewertungsbausteine wäre es besser, zu den kritikpunkten eben mal einen satz zu formulieren. so sieht das sehr leseunfreundlich aus.---Poupou l'quourouce
- Gemach... Für Manche ist es ein Bewertungsbaustein für manche bloß ein Marker, was man noch machen soll. Wenn das zu agressiv rüber kommen sollte, nehmen wir es doch raus. Hauptsache wir schreiben weiter =) --CJB 11:36, 2. Sep 2005 (CEST)
- Ich habe den Eingangsabsatz etwas konkreter gefasst (Devolutiveffekt halte ich nicht für zutreffend) und den Bereich vorläufiger Rechtsschutz im öffentlichen Recht um einen Passus Verwaltungsrecht ergänzt --Francois Palmier 20:04, 3. Sep 2005 (CEST)
- Ich habe den letzten Satz im Eingang verkürzt. Vorläufiger Rechtsschutz wird nicht von allen Gerichten gewährt (nur Gericht der Hauptsache)--Francois Palmier 19:13, 4. Sep 2005 (CEST)
- Es fehlen noch Artikel zum arbeitsgerichtlichen und sozialgerichtlichen Verfahren. Merkposten habe ich angehängt --Francois Palmier 19:21, 4. Sep 2005 (CEST)
Öffentliches Recht
Cool, der Artikel wächst... Ich Fände es gut bei § 80 VwGO auf den Gesetzestext zu verzichten, erschlagen wir den Leser nicht mit Juristendeutsch, das Thema ist ohnehin sehr sehr technisch für Laien. Und ein §-Link ist ja ohnehin da. Vorschlag: Geben wir Beispiele und halten uns verdeckt an die 4 Gruppen.
Einverstanden?
cheers --CJB 23:00, 3. Sep 2005 (CEST)
Einverstanden und umgesetzt--Francois Palmier 19:13, 4. Sep 2005 (CEST)