Zulassung
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Als Zulassung bezeichnet man eine behördlich erteilte Erlaubnis. Der Begriff wir im Speziellen verwendet für
- die Genehmigung zur Ausübung eines Berufs, siehe Approbation,
- die Erteilung einer Betriebserlaubnis sowie die Zulassung von KFZ zum Straßenverkehr nach der Straßenverkehrszulassungsordnung und die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr nach der Fahrerlaubnisverordnung,
- die Freigabe eines Produktes für den Markt, ein spezieller Fall ist die Arzneimittelzulassung
Daneben gibt es eine Zulassung von Rechtsmitteln (Berufung, Revision).
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