Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

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Gründungsmitglieder der EWG

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) war der ursprüngliche Name eines Zusammenschlusses europäischer Staaten zur Förderung der gemeinsamen Wirtschaftspolitik im Rahmen der europäischen Integration. Am 25. März 1957 wurde die EWG mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge durch Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland gegründet. 1993 wurde die EWG angesichts ihrer mittlerweile erweiterten Aufgabenstellung in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt und mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 aufgelöst.

Geschichte

Die Idee zur Schaffung eines Gemeinsamen Marktes reicht bis in die Zeit der gescheiterten EVG-Verträge 1952 zurück. Verschiedene europäische Politiker wie Jean Monnet, der belgische Außenminister Paul-Henri Spaak sowie sein niederländisches Pendant Willem Beyen waren maßgeblich an der Wiederbelebung des europäischen Gedankens beteiligt. Sie sahen die beste Möglichkeit der europäischen Kooperation auf wirtschaftlichem Gebiet, da nach der Ablehnung der EVG durch die französische Nationalversammlung (30. August 1954) die europäische Zusammenarbeit im militärischen sowie politischen Bereich fehlgeschlagen war.

Auf der Konferenz von Messina im Juni 1955 beschlossen die Außenminister der EGKS die allgemeine wirtschaftliche Einigung der Volkswirtschaften, die Schaffung gemeinsamer supranationaler Institutionen, die Sozialharmonisierung durch Verwirklichung allgemeiner Sozialstandards und die Zusammenarbeit auf dem Nuklearsektor. Zur Ausarbeitung der Grundlagen und Möglichkeiten des Gemeinsamen Marktes (Frage nach Einbeziehung verschiedener Wirtschaftssektoren) wurde auf der Konferenz von Messina die Einsetzung eines Regierungsausschusses unter Vorsitz Spaaks beschlossen (Spaak-Kommission). Innerhalb der deutschen Bundesregierung existierten unterschiedliche Strömungen, die die wirtschaftliche Integration Europas auf der einen Seite durch Wirtschaftsbestimmungen und eine zentrale Hohe Behörde (Institutionalisten ) und andererseits durch Freihandel und möglichst wenig Eingriffsmöglichkeiten eines europäischen Organs (Funktionalisten ) verwirklichen wollten.

Die Europaflagge, offizielles Symbol der EWG ab 1986

Die sechs Staaten der EGKS einigten sich bei den Regierungsverhandlungen auf Grund des Berichts der Spaak-Kommission auf die Vereinheitlichung des Gemeinsamen Marktes durch Abschaffung von Zollschranken und Kontingentierungen (mengenmäßigen Ein- und Ausfuhrbestimmungen), den freien Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr, die gemeinsame Handelspolitik gegenüber Drittstaaten und die Schaffung europäischer Institutionen. Gleichzeitig wurde eine Einigung hinsichtlich der zivilen Zusammenarbeit im Nuklearbereich erreicht (Euratom). Die Verhandlungen über den Gemeinsamen Markt standen unter dem Eindruck des Aufstands in Ungarn und der Suezkrise, die den Regierungschefs eindringlich die Notwendigkeit der europäischen Zusammenarbeit vor Augen führte. Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) und jener der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG-Vertrag/Euratom) wurden am 25. März 1957 in Rom von den sechs Mitgliedern der MontanunionFrankreich, Italien, Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Niederlande und Luxemburg – unterzeichnet (Römische Verträge ). Am 1. Januar 1958 traten die Verträge in Kraft und Walter Hallstein wurde erster Präsident der EWG-Kommission.

Zum 1. Januar 1961 kam es zu einer ersten Teilangleichung der nationalen Zollsätze der EWG-Staaten mit dem Ziel eines einheitlichen Außenzolls. Die Verwirklichung der Zollunion und die Einführung eines gemeinsamen Außenzolls erfolgte am 1. Juli 1968. Im Juni 1961 wurde ein Assoziierungsabkommen der EWG mit Griechenland unterzeichnet. Im Sommer 1961 stellten die drei Staaten Irland (31. Juli), Großbritannien (9. August) und Dänemark (10. August) den Antrag auf Beitritt zur EWG. Am 30. April 1962 folgte Norwegen mit einem Beitrittsgesuch. Aufgrund des Widerstands Frankreichs wurden die Beitrittsverhandlungen der EWG mit Großbritannien am 29. Januar 1963 abgebrochen. Am 20. Juli 1963 erfolgte die Unterzeichnung des Jaundé-Abkommens, ein Assoziierungsabkommen frankophoner afrikanischer Staaten und Madagaskar mit der EWG und am 12. September 1963 mit der Türkei. Am 8. April 1965 erfolgte die Unterzeichnung des Vertrags zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften („Fusionsvertrag") und damit eine Zusammenlegung der Exekutivorgane der Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG und Euratom). 1967 stellten Großbritannien (10. Mai), Dänemark (11. Mai), Norwegen (24. Juli) zum zweiten Mal einen Beitrittsantrag zur EG und Schweden am 28. Juli erstmals. Ein weiteres Assoziierungsabkommen der EG mit Marokko und Tunesien konnte am 4. März 1969 abgeschlossen werden. Am 29. Juli 1969 wurde außerdem ein zweites Jaundé-Abkommen unterzeichnet, dass am 1. Januar 1971 in Kraft trat. Am 1. und 2. Dezember 1969 fassten die Staats- und Regierungschefs der EG auf ihrem Gipfeltreffen in Den Haag einen Beschluss zur beschleunigten Integration, zur Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) bis 1980 und zur politischen Zusammenarbeit sowie die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Dänemark, Großbritannien, Irland und Norwegen.

Mit dem Vertrag von Maastricht wurde 1992 allerdings die EWG, eine der drei Europäischen Gemeinschaften (EG), selbst in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt und war eine Säule der Europäische Union.

Zeitliche Einordnung

Siehe auch

Literatur

  • Gerbet, Pierre: La naissance du marché commun, Brüssel 1987 (frz.), ISBN 2-87027-222-7
  • Knipping, Franz: Rom, 25. März 1957 – Die Einigung Europas, München 2004, ISBN 3-423-30609-2

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