Günter Hellwing
Günter Hellwing (* 29. März 1914 in Vormholz im Ennepe-Ruhr-Kreis; † 22. April 1996) war Chef der Staatspolizeileitstelle der Gestapo Marseille und Mitglied des Sicherheitsdienstes der SS während der Razzien von 1943 (Rafle de Marseille), der anschließenden Zerstörung der Altstadt und der Deportation großer Bevölkerungsteile in Vernichtungslager.[1] Danach wurde er Landtagsabgeordneter (SPD), Chef der Kriminalpolizei in Mülheim an der Ruhr und Mitglied im Bundesvorstand der SPD, also im Parteivorstand.
Schule, Lehre, Ausbildung und Militärdienst
Nach dem Besuch der Volksschule und des Gymnasiums absolvierte er eine Lehre als Bergmann bei der Hibernia-Bergwerks AG, um dann von 1934 bis 1935 eine Ausbildung zum Kaufmann aufzunehmen. Im Jahre 1933 wurde er Mitglied in der Hitler-Jugend, die er aber 1935 wieder aufgeben musste, weil er in der zweiten Jahreshälfte von 1935 bis 1938 einen Dienst in der Wehrmacht antrat.
Kriminal- und Sicherheitspolizei, SS und SD
Nach der Militärzeit begann er in Recklinghausen 1938 bei der Kriminalpolizei als Kriminalkommissar-Anwärter. Gleichzeitig wurde er Mitglied der NSDAP. Mit dem Beginn des Zweiten Weltkriegs musste er noch einmal kurz zur Wehrmacht einrücken. Danach besuchte er die Führerschule der Sipo und des SD in Berlin-Charlottenburg, die später durch SS-Sturmbannführer Erwin (Wilhelm) Schulz und SS-Obersturmbannführer Rudolf Hotzel berüchtigt und eng mit dem RSHA verbunden war. Gegen Ende 1939 wurde er Kriminalkommissar und in die SS übernommen. Im folgenden Jahr wurde er Angehöriger des Sicherheitsdienstes (SD) der SS.
Leiter der Kripo in Bottrop und Kriegsende
Im Zeitraum von 1943 bis 1944 leitete er als Chef der Gestapo in Marseille die Staatspolizeileitstelle Marseille. Inzwischen war er zum SS-Hauptsturmführer befördert worden. Danach kam er nach Bottrop und übernahm dort die Leitung der Kriminalpolizei. Im März 1945 erhielt er angeblich den Befehl, fünf sowjetische Kriegsgefangene einer Exekution zuzuführen, denen die Straftat der Plünderung vorgeworfen wurde.
Ein dreiköpfiges Kommando, welches er aus seinen Kriminalbeamten zusammenstellte, erschoss vier der fünf Sowjetbürger am Parkfriedhof in Bottrop. Den fünften erschossen die Beamten auf der Flucht. Alle fünf Leichen wurden in einen benachbarten Bombentrichter geworfen und mit Material zugeschüttet. Mit der Kapitulation des NS-Regimes endete vorläufig auch sein Polizeidienst. Im Jahre 1947 nahm die Staatsanwaltschaft in Essen erstmals Ermittlungen gegen ihn auf, weil er am Ende des Krieges auch einen deutschen Maurer erschossen hatte.
Erste Ermittlungen und Verurteilung zu zwei Jahren Haft
Diese Ermittlungen wurden aber im Mai 1949 ohne Folgen für ihn eingestellt. Doch schon nahm die Kriminalpolizei in Münster Ermittlungen auf, die den Tod der fünf Sowjetbürger betrafen. Dieses Verfahren wurde schließlich an die britische Militärregierung abgetreten. Hellwing bestätigte den Tathergang, gab aber an, den Befehl vom Chef der Sicherheitspolizei (SiPo) in Bottrop erhalten zu haben. Am 28. Februar 1949 wurde Hellwing wegen Anstiftung zum Totschlag durch das Militärgericht in Iserlohn rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt, die er auch absitzen musste.
Wiederaufnahme in die Kripo
Diese Verurteilung führte auch zu einem Eintrag in das Strafregister beim Oberstaatsanwalt in Essen. Im Jahre 1950 wurde er in Bottrop Mitglied der SPD. Bei der Stadtpolizei Gelsenkirchen bewarb er sich gegen Ende 1952 / Anfang 1953 um eine Wiederaufnahme in die Kriminalpolizei. Dieses Verfahren zog sich aber nach eingehender Prüfung von Januar 1953 bis zum 24. November 1953 hin, um dann als Kriminalkommissar wieder seinen Dienst aufzunehmen. Da er noch als Vorbestrafter galt, hätte entsprechend der Rechtslage nach Artikel 131 des Grundgesetzes eine Einstellung als Beamter nicht erfolgen dürfen.
Todesurteil in Frankreich
Mitglied der Gewerkschaft der Polizei wurde er 1953. Im gleichen Jahr wurde er Stadtrat in Bottrop, und dieses Mandat hatte er bis 1959 inne. Ein Militärgericht in Marseille verurteilte ihn am 1. Februar 1954 wegen seiner Funktion als Chef der Gestapo in Marseille zum Tod[2] . Von seinen Unterstützern wurde aber die Verurteilung als Organisationsdelikt aufgefasst, wobei ein Nachweis einer persönlichen Schuld fehlte. Somit hatte dieses Urteil vorerst keine nennenswerten Folgen für Hellwing. Im Gegenteil: in den Jahren von 1955 bis 1956 und von 1958 bis 1961 leitete er als Vorsitzender den Kreisverband der SPD in Bottrop.
Landtag und Chef der Kripo Mülheim
In den Landes- und Bundesvorstand der SPD rückte er 1958 auf. Vorher hatte er 1957 bis 1958 im Landtag von Nordrhein-Westfalen ein Mandat. Über seinen Anwalt hatte er 1956 seinen Eintrag im Strafregister löschen lassen. Inzwischen war jedoch die Fachabteilung der Polizei in der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr auf ihn aufmerksam geworden und hatte eine Warnung abgegeben. Trotzdem war er ohne Einspruch des sozialdemokratischen Innenministers Hubert Biernat zum Kriminalhauptkommissar befördert worden.
Vor 1958 wurde er zum Leiter der Kriminalpolizei in Mülheim ernannt. Im Jahre 1959 nahm der Oberstaatsanwalt in Essen erneut die Ermittlungen wegen der Erschießung der fünf Russen auf, stellte 1960 das Verfahren allerdings ein. Im Jahre 1961 endete die Laufbahn des Polizeibeamten abrupt: Hatte er es noch einmal im Oktober 1961 geschafft, über die eine Reserveposition der Landtagsliste der SPD in den Landtag zu kommen, so versetzte ihn der neue Innenminister Josef Hermann Dufhues, CDU, in den Ruhestand. Auch sein Landtagsmandat endete im Juli 1962.
Siehe auch
Literatur
- Diether Posser: Politische Strafjustiz aus der Sicht des Verteidigers, Karlsruhe 1961 (S. 48, Anmerkung 94)
- Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen: 50 Jahre Landtag Nordrhein-Westfalen. Das Land und seine Abgeordneten. Düsseldorf 1996, (S. 264)
- Stefan Noethen: Alte Kameraden und neue Kollegen. Polizei in Nordrhein-Westfalen 1945-1953. Klartext, Essen 2003, ISBN 3-89861-110-8, (S. 405-407)
Weblinks
- Kurzbiographie beim Landtag Nordrhein-Westfalen
- Michael Klepsch Das vergessene braune Erbe mit Dokumenten über G. H. im Anhang
- Gestapo Marseille 1943 im Kampf gegen die Résistance In Französ.
- Todesurteil in absentia (in Abwesenheit) gegen Hellwig von 1954 In Englisch. Vorname verschrieben zu "Gunther". Prozess gegen Rolf Mühler, Alois Brunner u. a. vom 5. bis 30. Januar 1954 vor dem Ständigen Militärgerichtshof - tribunal permanent des forces armées, TPFA, in Marseille wegen eines kriminellen Zusammenschlusses, Mordes, illegaler Inhaftierung, Plünderungen, Folter, Raubes und Zerstörung von bewohnten Gebäuden (bezieht sich auf die Vernichtung der Altstadt von Marseille) als "Sicherheitsdienst Marseille" 1942-1944).
- Ahlrich Meyer: Die Razzien in Marseille und die Propagandaphotographie der deutschen Wehrmacht Vortrag in Marseille aus Anlass des 50. Jahrestags der Befreiung Frankreichs; zahlr. Personen und Literatur zur Zerstörung der Altstadt
Belege
- ↑ Nach [1] Leiter einer "Sektion 4" von Gestapo-SD. Die Organisationsbezeichnungen und -zugehörigkeiten der Deutschen in Marseille variieren stark, einmal wegen des Kompetenzwirrwarrs der Besatzer vor Ort, zweitens durch gezielte Manipulationen nach 1945, um schwieriger auffindbar zu sein. Weitere einschlägige Bezeichnungen für Recherchen sind Sipo oder SS, beides in Kurz- und Langform; auch Schutzpolizei
- ↑ Urteil siehe Weblinks
Personendaten | |
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NAME | Hellwing, Günter |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Politiker (SPD), Chef der Kriminalpolizei in Mülheim an der Ruhr |
GEBURTSDATUM | 29. März 1914 |
GEBURTSORT | Vormholz im Ennepe-Ruhr-Kreis |
STERBEDATUM | 22. April 1996 |