Autobahn und Autostrasse

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Autobahnen, Autostrassen und andere wichtige Hauptstrassen der Schweiz

Die Autobahnen der Schweiz werden vom Bund, sowie in geringerem Umfang von einzelnen Kantonen betrieben. Das Autobahnnetz der Schweiz entspricht nicht dem Nationalstrassennetz der Schweiz – vom Bund betriebenen Fernstrassen – welches auch Nichtautobahnen umfasst, hingegen kantonale Autobahnen nicht einschliesst. Eine Liste findet sich unter Liste der Autobahnen in der Schweiz.

Befahrbarkeit

Autobahnzeichen

Autobahnen dürfen von Motorfahrzeugen, die eine Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h (bis 2005 von 60 km/h) erreichen, befahren werden. Das generelle Tempolimit liegt seit dem 1. Januar 1985 bei 120 km/h (vorher 130 km/h), bei Stadtautobahnen liegt es im Bereich zwischen 60 und 100 km/h. In den meisten Autobahntunneln gilt ebenfalls eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit von 80 oder 100 km/h. Die Signalisationstafeln bestehen aus weisser Schrift auf grünem Grund. Die Nummerierung besteht aus weissen Zahlen auf roten Tafeln.

Vignette

In der Schweiz besteht seit 1985 auf den meisten Autobahnen und Autostrassen Mautpflicht in Form einer Jahresvignette. Diese ist für jeweils ein Kalenderjahr gültig, wobei sie bereits ab 1. Dezember von der neuen Vignette abgelöst wird, welche dann ebenfalls gültig ist. Alte Vignetten verlieren ihre Gültigkeit jeweils zum 31. Januar des Folgejahres, also nach 14 Monaten. Die Kosten betragen zurzeit (Stand: 12.2009) 40 Schweizer Franken. Motorfahrzeuge ab einem Gesamtgewicht von 3.5 Tonnen benötigen für das Befahren von Autobahnen und Autostrassen keine Vignette, da sie der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) unterliegen.

Geschichte

Die Autobahn A1 bei Bern

Die erste kreuzungsfreie Autostrasse der Schweiz eröffnete der Kanton Luzern im Jahre 1955. Es handelt sich um die Strecke zwischen Luzern-Süd und Ennethorw («Ausfallstrasse Luzern-Süd»), welche heute in ausgebauter Form zur A2 gehört.

Als offizielle Autobahn-Geburtsstunde dürfte der 21. Juni 1960 gelten, welches das Datum des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz ist.

Die erste Autobahn folgte 1963 im Rahmen des Baus von Nationalstrassen mit dem Teilstück GenfLausanne. Die damals mit 85 km längste zusammenhängende Autobahn der Schweiz – der A1-Abschnitt BernLenzburg – wurde am 10. Mai 1967 mit dem Abschluss des Teilstücks Oensingen–Hunzenschwil für den Verkehr freigegeben.

1973 wurde versuchsweise ein Tempolimit eingeführt. Dieses betrug 100 km/h. Ein Jahr später wurde es auf 130 km/h erhöht. Definitiv eingeführt wurde die Limite 1976. 1984 wurde die Limite auf 120 km/h reduziert, welche heute noch gilt.[1]

Die meisten Autobahnen entstehen im Rahmen des Nationalstrassenbaus. Parallel dazu beginnen allerdings einige finanzstarke Kantone auch eigene Autobahnen zu planen und zu bauen. Häufig handelt es sich um kurze Autobahnzufahrten; nennenswerte Projekte konzentrieren sich auf die Kantone Aargau, Bern, St. Gallen und Zürich. Finanzielle Engpässe verzögern die kantonalen Bauten, bis die rapide zunehmenden Einsprachen die Projekte komplett zum Erliegen bringen und massiv verteuern. Ausserhalb des Nationalstrassennetzes bleiben Autobahnen daher bis heute die Ausnahme.

Nummerierung

Datei:Autobahnzeichen schweiz.jpg
Einfahrt zu einer Schweizer Autobahn

Bis Ende 1996 trugen Autobahnen, Autostrassen und Hauptstrassen des Nationalstrassennetzes dieselben Bezeichnungen und liessen sich anhand dieser nicht voneinander unterscheiden. Kantonale Autobahnen und Autostrassen hatten meist nur inoffizielle Bezeichnungen. Hinzu kam, dass neben der «N»-Nummer des Projekts (N1b, N1c) die fertige Autobahn gelegentlich eine zweite «N»-Nummer (N20, N11) bekam, mit der sie ausgeschildert wurde.

Um Verwechslungen zu minimieren, wurde ab Ende 1996 die politische «N»-Nummerierung nur noch von Behördenseite und im Zusammenhang mit dem Nationalstrassennetz verwendet. Die Autobahnen und Autostrassen erhielten eine neue – an die alte Nummerierung angelehnte – «A»-Nummerierung. Diese wird funktional vergeben und ordnet Teilstücken, welche von mehreren Strecken verwendet werden, alle notwendigen Nummern zu. Man hat dabei aber versäumt, die Nomenklatur für Autobahn-Zweige (Zubringer etc.) verbindlich festzulegen. Diese werden nun von den Kantonen individuell benannt, was die Übersicht erschwert.

Auf praktisch allen Autobahnen wurde zwischenzeitlich die Signalisation auf den aktuellen Stand gebracht, allerdings wird man abseits der Autobahnen auf etlichen Schildern noch auf die alte «N»-Nummerierung stossen. Diese wird in der Regel erst dann aktualisiert, wenn die Tafeln ausgetauscht werden müssen.

Projekte

Nach Angaben des Bundesamts für Strassen.[2]

Autobahn Abschnitt Eröffnung geplant
A4 Zürich West–Blegi November 2009
A5 NeuchâtelYverdon Lückenschluss 2013
A5 Umfahrung Biel/Bienne Ostast 2016 / Westast 2020
A8 SarnenInterlaken Letzter Lückenschluss 2018
A9 SierreBrig 2015
A16 Biel/BienneJura–Frankreich Umfahrung Moutier: 2011, bis F: 2016

Militärische Bedeutung

Bei der Planung des Autobahnnetzes wurde die Forderung der Fliegertruppe nach Ausweichlandepisten berücksichtigt. Auf verschiedenen Autobahnabschnitten wurde eine gerade Linienführung von etwa 2 km Länge gewählt. Die Leitplanken wurden durch Stahlseile ersetzt und können bei Bedarf innerhalb weniger Stunden von der Truppe entfernt werden. Nach einer Reinigung der Fahrbahnen, dem Aufmalen der Landezeichen und dem Einrichten der Funkverbindungen kann ein solches Autobahnteilstück von Flugzeugen benutzt werden.

Das erste Teilstück bei Oensingen wurde am 16. September 1970 von 12 bis 15 Uhr für eine militärische Übung eingesetzt, die charakteristisch war für den Kalten Krieg. Die Geheimhaltung im Vorfeld war dem entsprechend gross. Alle unnötigen Bekanntmachungen waren daher zu vermeiden, dennoch wohnten viele Zuschauer dem Spektakel bei und die Medien berichteten darüber.

Obwohl diese «Behelfspisten» grundsätzlich immer noch einsatzbereit sind, wird seit Jahren kein (Übungs-)Flugbetrieb durchgeführt – im Falle der A1 und der A2 sind die dafür notwendigen Vollsperrungen aus volkswirtschaftlicher Sicht längst nicht mehr zumutbar.

Die durch das Flieger- und Flugplatzregiment 3 mit der DH-112 Venom durchgeführte Übung stellte grosse Ansprüche an die Infrastruktur und an das Können der Piloten. Die Übung verlief erfolgreich und mit guten Erfahrungen, die als Lehrstück für weitere Lande- und Startübungen auf anderen Abschnitten des schweizerischen Autobahnnetz dienten, letztmals 1991 im Tessin.

Mit dem Ende des Kalten Kriegs und den Restrukturierungen der Schweizer Armee werden laufend Objekte aus dem Inventar der militärischen Infrastruktur entlassen, darunter auch verschiedene Nationalstrassen-Bauten. Das vorerst letzte «landetauglich» erstellte Stück Autobahn dürfte das in den 1990ern eröffnete A1-Teilstück Murten – Payerne sein, in unmittelbarer Nähe des Militärflughafens Payerne. Obwohl das Teilstück vermutlich nie die Landung eines Flugzeugs erleben wird, wurde es noch als Kompensation für ein A1-Teilstück zwischen Bern und Olten erstellt. Letzteres hat nun permanente Leitplanken erhalten, anstelle der alten «Planke», welche aus einzelnen, horizontal gespannten Stahlseilen bestand.

Mit der Armeereform 1995 wurde das Konzept der Autobahn-Flugplätzen aufgegeben. Es wird kein Unterhalt mehr betrieben und keine Einsätze mehr erprobt.

Der Einsatz von Flugzeugen wurde sporadisch durch WK-Einheiten (Flpl Abt) praktisch erprobt:

  • 16. September 1970: «U STRADA» Oensingen N1 / Flpl Abt 9 (ALP - 12VE)
  • 26. September 1974: «U STRADA» Münsingen N6 / Flpl Abt 12 (INT-VE) & 13 (MEI-HU)
  • 28. September 1977: «U NOLA» Flums N13 / Flpl Abt 9 (ALP-HU)
  • 1. Juni 1978: «U NOSTA» / Flpl Abt 9 (ALP) Start von 6 HU ab Autostrasse N8
  • 6. Mai 1980: «U ABEX» Bex N9 / Flpl Rgt 1 (RAR, TUR, SIO - 36 HU!)
  • 24. März 1982: «U TAUTO» Münsingen N6 / Flpl Rgt 2 (MEI, INT - HU, TE)
  • 15. Oktober 1985: «U TAUTO» Flums / Flpl Abt 8 (AMB-HU) 9 (ALP-TE) 11 (MOL-HU)
  • 29. September 1988: «U TUTTI» Flpl Abt 9 (ALP) Start von 12 TE ab Autostrasse N8
  • 16. November 1988: «U NOSTASIO» Sion N9 / Flpl Abt 4 (SIO - TE)
  • 14. November 1991: «U STRADA» Lodrino N2 / Flpl Abt 8 AMB-HU, 9 ALP-TE, 11 MOL

Nie erprobt wurden folgende Autobahnabschnitte:

  • Stans A2, Kurzstrecke für Not-Start MI mit JATO.
  • Payerne A1, letzter erbauter Abschnitt – theoretisch noch operationell

Eine ebenfalls aufgegebene Doppelnutzung von Autobahn-Objekten ist der Sonnenbergtunnel der A2 bei Luzern. Dieser wurde seinerzeit als grösster ziviler Schutzbunker der Schweiz und einer der grössten der Welt konzipiert und jährlichen Funktionstests unterzogen, bis er 2005 aufgrund zunehmender Unterhaltskosten in seiner Kapazität als Zivilschutzanlage stark reduziert wurde. Er bot seinerzeit Platz für 17'000 Menschen. Heute hat er eine Kapazität von 2000 Personen.

Schliesslich wurde auch der Gotthardtunnel der A2 aus dem Inventar strategischer Bauten entlassen. Nach dem schweren Brandunfall 2001 nutzte man die Zeit der Sperrung für die unumgängliche Totalsanierung des Abschnitts, um den beim Bau installierten Sprengstoff aus einer Nebenkammer im Innern des Tunnels zu entfernen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. http://www.ivt.ethz.ch/docs/students/sem20.pdf
  2. Bundesamt für Strassen (Astra)


Commons: Autobahnen in der Schweiz  – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien


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