Diskussion:Beamter (Deutschland)
Bundeskanzler, Bundespräsident
Ich habe jetzt darauf hingewiesen, wer nicht Beamter ist, wie z.B. die Minister. Ebenfalls keine Beamten sind m.E. Bundeskanzler und Bundespräsident. Nur wo steht's? --JotW 19:57, 19. Aug. 2007 (CEST) Beantworten
Einen Teil der Antwort habe ich selbst gefunden: §§ 1, 18 I BMinG gelten für Bundeskanzler und Bundesminister.
Ich denke, meine Frage hat sich nach meinen Recherchen nunmehr ERLEDIGT. --JotW 22:38, 4. Sep. 2007 (CEST) Beantworten
Bürokratie- und Beamtendichte
Ich möchte einen Link zu einem Artikel namens "Bürokratie- und Beamtendichte"!
- ?? Versteh ich nicht. Wo soll der Artikel stehen? Beamtendichte? Beamter je Quatratmeter? Gibt ́s den Artikel oder soll der entstehen? Nur bei bestimmten typischen Berufsfeldern wie Lehrer, Polizisten evt. analog Soldaten und Richter haben wir einen hohen Beamtenanteil, das ist bewusst vom Gesetzgeber so gewollt. Die meisten "Bürokraten" z.B. in einer Stadtverwaltung oder einem Landratsamt sind keine Beamte, sondern Angestellte. Oder bin ich da auf dem falschen Dampfer? --Wangen 12:04, 13. Okt. 2006 (CEST) Beantworten
Justiz- und Beamtenapparat
Die personelle Kontinuität zum Nazifaschismus zeigt sich nirgends so vollständig und in einem solchen Ausmaß wie im Justiz- und Beamtenapparat des westdeutschen und deutschen Imperialismus. Schon wenige Jahre nach der Niederlage des Nazifaschismus war ein großer Teil des Nazi-Justiz-Personals wieder in Amt und Würden So waren 1949 in Bayern 752 von 942 Richtern und Staatsanwälten ehemalige Nazis, was 81% entspricht.
- Uber 90% der 1945 entlassenen Nazi-Beamten wurden rasch wieder in den Staatsapparat des westdeutschen Imperialismus integriert. Noch 1968 waren 520 Nazi-Diplomaten im Auswärtigen Dienst beschäftigt. (3)"
aus: http://www.free.de/schwarze-katze/texte/brd03.html
Etwas sachlicher wäre sicher der Diskussion zuträglicher.
Außerdem: Wen hätte man sonst einstellen sollen? Man kann ja schlecht die "halbe Bevölkerung" austauschen. Und wer damals 20 war und als ehemaliger Nazi wieder eingestellt wurde, ist heute längst pensioniert bzw. gestorben. Der Vorwurf der Kontinuität ist auch insofern zweifelhaft, als dass die BRD ja tatsächlich Rechtsnachfolgerin des erloschenen Deutschen Reiches ist - aber durch Demokratisierung und Entnazifizierung auf einen völlig anderen rechtlichen und politischen Basis.
Zumal ist noch zu sagen, das sich das wie eine Propaganda der DDR handelt. "Nur" weil man Beamter zu dieser Zeit war, heißt das doch noch lange nicht, dass man auch ein Nazi war. So ziemlich jeder hätte doch seine Arbeit nicht einfach so niedergelegt, dass ist viel zu leicht im nachhinen zu behaupten. Es wäre so wie wenn die hälfte der jetztigen Beamten austreten würden, weil Sie z.B. nicht der CDU gut gesind sind und diese aber die Regierung formt.
Kana
Nicht nur Angesichts von Millionen von Arbeitslosen und Hunderttausenden von noch Beschäftigen, die täglich mit dem Verlust ihrers Arbeitsplatzes in D. rechnen müssen, halte ich diesen Abschnitt für überarbeitungswürdig, da er auf "Aussenstehenden" schlicht unverständlich wirkt:
Der Beamtenstatus ist aufgrund der ständig verschlechterten Bezahlung sowie zahlreicher weiterer Einschnitte (teils bis auf 42 Wochenstunden verlängerte Dienstzeiten, Pensionsabbau, Personalabbau bei gleichzeitiger Zunahme der Aufgaben) unter Druck geraten. Insbesondere die relativ schlecht bezahlten Laufbahnen des einfachen und mittleren Dienstes werden durch die nachfolgenden Laufbahnen ersetzt. So werden beispielsweise bei der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen die Beamten des mittleren Dienstes nach Durchlaufen ihrer mittleren Laufbahn in den gehobenen Dienst übergeleitet. Darüber hinaus sind dort aber auch Beamte des gehobenen Dienstes eingesetzt, die über eine entsprechende Laufbahnausbildung (Fachhochschulstudium) und Examina verfügen. Weiterhin steht diesen Beamten und Juristen mit dem II. Juristischen Staatsexamen die Laufbahn des höheren Dienstes offen.
... Hafenbar 01:01, 23. Jun 2004 (CEST)
Weblinks
Den Link "Judith Mathes" habe ich entfernt, weil er ins Leere geht. --Pelz 00:21, 4. Apr 2005 (CEST)
Was ist mit Kirchenbeamten?
Ich denke, diesem Artikel sollte ein Absatz über Kirchenbeamte hinzugefügt werden. Wenn ich davon hinreichend Ahnung hätte, würd ich's machen, hab ich aber leider nicht. 212.202.2.165 22:08, 12. Apr 2005 (CEST)
Aber zumindest heute gilt, dass Kirchenbeamte keine Beamte im rechtlichen Sinne sind. --Wangen 21:17, 23. Dez 2005 (CET)
- Sie sind Beamte im weitern Sinne, da die Kirchen Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit sind. Sie sind also in etwa mit Gemeindebeamten zu vergleichen.--HolgerB 11:38, 24. Dez 2005 (CET)
Juristisch falsch, HolgerB
Lösungsvorschlag: Der Beamte ist definiert (siehe hier), aber es steht dem nichts im Wege einen Artikel Beamter (Kirche) oder eben Kirchenbeamter zu erstellen. Schließlich gibt es ja auch die Kategorie Begriffsklärung wenn es nötig ist auf die Artikel zu verzweigen. Aber wie vermerkt die Kirche mag Personen mit einem Amt beamten, nur Beamter ist eben eine behördliche Kategorie des Gesetzgebers. Wenn der Bedarf nach solch'Artikel besteht wird sich auch ein Autor finden. --Paule Boonekamp - eine Silbersonne 17:02, 16. Mai 2008 (CEST) Beantworten
- Und diese behördliche Kategorie des Gesetzgebers schließt die Kirchenbeamten ein! Daß sie von Staats wegen nicht unter die staatlichen Beamtengesetze fallen (außer wenn sie die Kirche ihnen unterstellt, was übrigens in weiten Teilbereichen wohl der Fall ist dann wieder eine andere Frage.--84.154.91.37 13:18, 14. Feb. 2010 (CET) Beantworten
- Hast du eine verlinkbare Quelle dafür, dass "KIrchenbeamte" in eine behördliche Kategorie des Gesetzgebers fallen? --Wangen 14:45, 14. Feb. 2010 (CET) Beantworten
Statistik
Hat jemand irgendwelche relevante Statistik - Anzahl von Beamtern, Gehälter, etc.
Martin.
- Die Bull-Kommission zur Zukunft des Öffentlichen Dienstes bietet ein paar Zahlen an: [1] S. 62 ff. - Alkibiades 08:29, 6. Jun 2005 (CEST)
Doppelt gemoppelt?
Beamte vs. Beamter — Irgendwie schon, oder?
Franz
- Hi Franz
- das ist schonn OK so, der Artiekl ist Beamter, und der Wikipedia:Redirect führt von Beamte dahin. greetz vanGore 21:17, 27. Jun 2005 (CEST)
Arbeitszeit
"wodurch die Arbeitszeit im Jahr 2004 z.T historische Höchststände erreicht hat". Der Begriff historisch ist hier zu ungenau. Er ist dann vielleicht richtig, wenn wir unter historisch die letzten 20 Jahre meinen. Wenn man historisch aber als den Zeitraum definiert, seit dem es Beamte gibt, dann passt es nicht mehr. Bitte konkretisieren. --Pelz 19:18, 10. Jul 2005 (CEST)
Ausbildung, Laufbahnprinzip und Dienstverhältnisse der Beamten
Könnte sich bitte jemand den Diensträngen in den Verzahnungsämtern annehmen? Die jeweilige Zuordnung dürfte überarbeitsbedürftig sein. Danke --Pelz 00:25, 16. Jul 2005 (CEST)
Eine Frage hätte ich mal. Ein Bekannter meinte neulich zu mir, daß in ehemaligen Staatsbetrieben, wie z.b. der Telekom(?) oder der Deutschen Bahn es auch heute noch unkündbare Beamte gäbe. Ich hielt dies für Quatsch, konnte meine Meinung aber nicht sachlich begründen. Kennt sich jemand damit aus? --D-Generated 18:50, 26. Nov 2005 (CET)
- Es gibt noch Beamte bei den Firmen. Die Beamte sind Bundesbeamte, bei den ehemaligen Postbeamten ist der Dienstvorgesetze der Vorstand des Unternehmens bzw. die mitwirkende Bundesanstalt Deutsche Bundespost. Diese Beamten sind regulär den ehemaligen Zweigen der Bundespost zugeordnet. Bei den Bahnbeamten sieht es etwas anders aus. Diese gehören formell zum Bundeseisenbahnvermögen und sind zur Deutschen Bahn abgeordnet.--HolgerB 11:03, 27. Nov 2005 (CET)
- Kann ich bestätigen: nach Privatisierung dieser Bereiche (Post, Postbank, Telekom, Bahn, usw.) sind ja nicht sofort alle Beamte dort verschwunden und haben sich in Luft aufgelöst. Sie wurden weiterbeschäftigt, sind normal unkündbar, sind angestellt beim Staat aber arbeiten bei (z.B.) der Telekom. Es gibt gewisse "Auffanggesellschaften", die eine Art Personalpool bilden (glaube ich), wie z.B. Vivento. Viele wurden und werden (so sie gewisse Voraussetzungen erfüllen) auch von anderen Verwaltungen übernommen, wie beispielsweise von der Bundeszollverwaltung, die ihre Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufstockt; siehe auch: [2]. --Rollo rueckwaerts 21:37, 17. Aug 2006 (CEST)
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Beamtin
Ich weiß, es heißt bei den Behörden wirklich so, aber gibt es für die Wortkreation Beamtin eine Bezeichnung? In meinen Augen spielt die Bildung eines solchen Wortes in einer Liga mit Apostrophitis, Deppenleerzeichen und dem Verwenden von Fugenlauten bei Durchkoppelung. --Concept80 15:08, 21. Dez 2005 (CET)
- ich habe auch ein Problem damit... ich hätte gesagt der Beamte und die Beamte sowie ein Beamter und eine Beamte... Beamtin weckte bei mir zuerst die Assoziation zu Mitglieder und Mitgliederinnen :-) aber je länger ich darüber nachdenke, desto verrückter kommt mir das alles (auch die männliche Form) vor, allein schon wegen ein Beamter und der Beamte... --Llop 17:24, 12. Apr 2006 (CEST)
- Meines Wissens ist "der Beamte" eine leichter zu sprechende Verkürzung von "der Beamtete", also jemand, der mit einem Amt versehen ist. -- MfG Doodee 22:46, 24. Jul 2006 (CEST)
- ... was vielleicht indirekt erklärt, wieso die Bürokratie auf "Beamtin" verfallen ist. Man hat "Beamter" nicht mehr als Abkürzung für "Beamteter" erkannt und dann "Beamte" für "Beamtete" gebildet sondern einfach die Endung -er durch -in ersetzt. Solange es keine "Angestelltinnen" und -- überhaupt -- "Menschinnen" (und dann sexisitisch konsequent: "Personeriche") gibt sollte, meiner Meinung nach, Wiki sich hier vom Bürokratendeutsch lösen und "Beamte" als Hauptform ansehen.
- Meines Wissens ist "der Beamte" eine leichter zu sprechende Verkürzung von "der Beamtete", also jemand, der mit einem Amt versehen ist. -- MfG Doodee 22:46, 24. Jul 2006 (CEST)
"dank des ..." oder "dank dem besonderen Treueverhältnis"
Habe mal im Duden nachgeschaut: Es geht beides, Dativ oder Genitiv. Doch die Genitv-Fassung gefällt mir besser (war überrascht, dass auch der Dativ erlaubt ist) (übrigens: "danken dem Vater" ist etwas anderes -> Verb! :))) --Wangen 21:40, 30. Jan 2006 (CET)
Gewiß, beides ist erlaubt. Es ging mir um die Herleitung, die den Dativ nahelegt. Danke für die Kompromißfähigkeit.- Übrigens, ich weiß ja: "der Dativ ist dem Genitiv sein Tod". Tasächlich scheint mir das Problem eher anders zu liegen. Der Genitiv genießt eine Bevorzugung um beinahe jeden Preis. Das ist noch ganz harmlos bei "trotz des schlechten Wetters", wo das "trotzdem" locker ignoriert wird. Es wird erst spannend, wenn auch der Akkusativ dem Genitiv geopfert wird: "Wider besseren Wissens" - bis hinein in die FAZ. Das tut dann schon weh. Viel Freude mit der deutschen Sprache - bei Wikipedia und anderswo.--Ulula 00:24, 31. Jan 2006 (CET)
Wieviele Beamte?
Ich hätte mir eine Angabe über die Anzahl der Beamten (in D) gewünscht. Wenn jemand die Zahl kennt...
Kommunalbeamte, Landesbeamte, Bundesbeamte? Ehrenbeamte? Wahlbeamte? --C.Löser Diskussion 16:19, 9. Feb 2006 (CET)
- Böse Zungen behaupten, es wären auf jeden Fall zu viele (*g) --Pelz 12:42, 10. Feb 2006 (CET)
- 23 pro 1000 Einwohner (laut u.g. Statistik) - entscheide selbst (wichtig ist primär, was sie tun, sekundär, wie viel es sind)--80.171.131.58 05:34, 14. Jun 2006 (CEST)
- 2.3% Beamte, aber es gibt weitaus mehr Angestellte im oeffentlichen Dienst. Wenn man die Zahlen in der angegeben Statistik grob
- 23 pro 1000 Einwohner (laut u.g. Statistik) - entscheide selbst (wichtig ist primär, was sie tun, sekundär, wie viel es sind)--80.171.131.58 05:34, 14. Jun 2006 (CEST)
ueberschlaegt sind ca. 10% aller Erwerbstaetigen im oeffentlichen Dienst angestellt.
Der DBB bietet einiges an Statistik: http://www.dbb.de/dbb-beamtenbund-2006/dbb-pdf/zahlen_daten_fakten_2006.pdf
ich habe die tabelle addiert und komme auf: 3.290.000 beamte
mfg
arbalo@web.de
Richter
Der Satz "Bis in die 1960er Jahre waren Richter jedoch auch Beamte." erscheint jedenfalls missverständlich, wenn nicht sogar falsch. Schließlich galt schon seit Einführung des Grundgesetzes das Prinzip der Gewaltenteilung. Dass die Richterschaft zur Judikative gehört, während die Beamten zur Exekutive zählen, dürfte eigentlich jedem klar sein. Freilich sind Richter und Beamte in Teilen gleichgestellt. In wesentlichen Gesichtspunkten unterscheiden sie sich aber. So unterliegt der Richter - anders als der Beamte - keinen Weisungen und ist grundsätzlich unversetzbar. --217.80.147.86 08:35, 17. Mai 2006 (CEST) Beantworten
- Der rechtliche Status ist heute ein völlig anderer, damals waren die Richter keine eigene Rechtsgruppe sondern den Beamten völlig gleichgestellt. Sie nannten sich richterliche Beamte. Es war keine gleichstellung wie heute, sie waren gleich und damit Beamte. Im übrigen gibt es heute auch beamte, die keinen Weisungen unterliegen, zumindest bei bestimmten Beamten (Rechtspfleger, Bezirks- und Amtsnotare als Nachlaßrichter)--HolgerB 19:44, 17. Mai 2006 (CEST) Beantworten
Kritik am Beamtentum
Gehört in diesen Artikel nicht auch die - nach meinem täglichen Erleben sehr verbreitete - Kritik am Beamtentum? Stichworte: Faulheit, Unkündbarkeit, "Sesselpfurzer", Berufsstand mit der höchsten Krankenquote, Unfreundlichkeit, Inkompetenz, usw. Auch wenn dies natürlich nicht für "die Beamten" als inhomogene Gruppe gelten kann, sind Vorwürfe dieser Art in der Bevölkerung immanent. Mir geht es weniger um eine Diskussion ob die Vorwürfe zutreffen, sondern ihr latentes Vorhandensein. Daher mein Plädoyer für eine Aufnahme in den Artikel unter "Kritik".
Wenn es für diese "VORURTEILE" seriöse Quellen gibt, dann "ja"...ansonsten gehören "Stammtischparolen" m.E. nicht in eine Lexikon.
Wie wäre es z.B. mit folgendem link: http://blog.kurt-woerl.de/wp-content/uploads/2007/11/beamte.pdf (nicht signierter Beitrag von EAD (Diskussion | Beiträge) 07:30, 7. Jun. 2009 (CEST)) Beantworten
weibliche Form
Am Beginn des Artikels wird behauptet, die weibliche Form "Beamtin" sei lexikalisch nicht korrekt und überflüssig, da das Wort "der Beamte" grammatisch vergleichbar sei mit "der Angestellte/die Angestellte", es also eigentlich "die Beamte" heißen müsste. Ich bin kein Deutsch-Experte, aber ich halte diese Aussage für falsch. Zwar ist das Substantiv "der Beamte" aus dem Adjektiv "(ver)beamtet" abgeleitet, so wie "der Angestellte" von "angestellt" abgeleitet ist. "Angestellte/r" ist aber eine reine Substantivierung des Wortes "angestellt", "Beamter" ist jedoch ein eigener Begriff: Wäre auch "Beamter" eine Substantivierung, müsste es "der Beamtete" (und dann auch richtig "die Beamtete") heißen. Es heißt aber nun einmal "der Beamte" - und folglich gibt es eine eigene weibliche Form: "die Beamtin". Zum Vergleich: Die Substantivierung des Wortes "schwimmend" ist "der/die Schwimmende"; es gibt aber auch die Bezeichnungen "der Schwimmer" und "die Schwimmerin". Ich habe deshalb im Artikel die Anmerkung zur weiblichen Form gelöscht. --87.122.29.33 22:22, 13. Okt. 2006 (CEST) Beantworten
- Bloß um eine Diskussion zu vermeiden: Im Duden (Ausgabe 1996) finde ich auch "Beamtin". Und wenns den Leuten vom Duden recht ist, sollte es uns auch recht sein. --Wangen 22:29, 13. Okt. 2006 (CEST) Beantworten
- Im Duden von 2006 auch. --Pelz 23:55, 13. Okt. 2006 (CEST) Beantworten
- Im Duden... finden sich auch "Wörter" wie "googeln". Da sollte man lieber nach Gutdünken gehen ;-) --C.Löser Diskussion 11:16, 14. Okt. 2006 (CEST) Beantworten
Also, nach Gutdünken lässt sich keine Enzyklopädie schreiben - man muss sich schon an die Tatsachen halten. Und wenn Du meine Änderungen schon rückgängig machst, dann lass wenigstens meine Korrekturen im Rest des Satzes bestehen: Das Wort "ein" vor "eine" ist zu viel. Und es muss heißen "SONSTIGE juristische Personen des öffentlichen Rechts", denn der Bund und die Bundesländer selbst sind das auch schon. - Hat sich erledigt: Während ich dies geschrieben habe, wurde die Einleitung gerade von jemand anderem überarbeitet. --87.122.21.160 14:51, 14. Okt. 2006 (CEST) Beantworten
- Also ich habe nichts rückgängig gemacht. Und in Bezug auf den Duden: nach dem sollte man sich erst wieder richten, wenn die Redakteure ihren gesunden Menschenverstand wiedergefunden haben. --C.Löser Diskussion 19:31, 14. Okt. 2006 (CEST) Beantworten
Das Wort "Beamtin" gibt's nicht. Jetzt können sich hier alle überlegen, ob sie Politik machen und für die Einführung eines neuen, sinnlosen Wortes sein sollen, oder ob sie einfach korrekt schreiben. nicht signierter Beitrag stammt von Shaniana, nachgetragen von --Wangen 17:29, 16. Dez. 2006 (CET) Beantworten
Also wie auch immer du zu dieser ERkenntnis kommst: Wenn ein Wort in Gesetzen, Verordnungen und Erlassen verwendet wird, kann man wohl kaum behaupten, dass es nicht da sei. Hier in einem Gesetz oder hier zur selbstständigen Suche in den Gesetzen. --Wangen 17:29, 16. Dez. 2006 (CET) Beantworten
- Nur weil ein Wort in einem beliebigen auch offiziellen Text verwendet wird, heißt es noch lange nicht, das es auch richtig ist (angeblich soll es auch das Wort "Mitgliederinnen" geben). Aber das ist eine andere Sache.--HolgerB 13:06, 17. Dez. 2006 (CET) Beantworten
- Nicht beliebiger Text, sondern amtlicher Erlass, Gesetz usw. Wenn man sich nicht auf sein "Sprachgefühl" verlassen will, denn da gibt es ja verschiedene Meinungen, was willst du sonst als Richtschnur hier verwenden? Duden, Gesetzestexte, Erlasse erscheinen mir geeignete Hilfen. Wo finde ich eigentlich "die Beamte" o.ä. in einem offiziellen Text? Grüße --Wangen 20:07, 17. Dez. 2006 (CET) Beantworten
- Naja, amtliche Texte können auch Fehler enthalten. Wie ich kürzlich lernen musste, ist "verfassungsgebend" (mit Fugen-S) auch falsch. Und das steht bis heute in der Präambel des Grundgesetzes. --C.Löser Diskussion 20:19, 17. Dez. 2006 (CET) Beantworten
Das Wort wird doch nicht richtiger, nur weil es häufig verwendet wird. Sicher, in einigen Jahren wird niemand mehr wissen, dass es falsch war, und alle werden es als richtig anerkennen. Aber dem muss hier ja nicht Vorschub geleistet werden... und wenn Du oder Ihr es partout nicht einsehen wollt, dann schreibt wenigstens, dass es umstritten ist und nicht, dass die weibliche Form so sei und Punkt. nicht signierter Beitrag stammt von Shaniana, nachgetragen von --C.Löser Diskussion 19:45, 18. Dez. 2006 (CET) Beantworten
- Also ich bin dafür wir tilgen die Buchstabenaneinanderreihung "Beamtin" aus der WP. Das ist derselbe Schrott wie mit "Bundeskanzlerin" im Artikel Bundeskanzler. my 2 cents --C.Löser Diskussion 19:45, 18. Dez. 2006 (CET) Beantworten
- Wie ich oben schon geschrieben hatte, ist der oder die "Beamte" eine für die einfachere Aussprache verkürzte Variante von der/die "Beamtete" und damit ein substantiviertes Partizip, dessen Form für beide Geschlechter passt. Solche Wortverkürzungen sind nicht unüblich, vgl. "Zauberin", die korrekterweise "Zaubererin" heißen müsste. MfG 134.245.206.1 06:17, 19. Dez. 2006 (CET) Beantworten
Beamtin ist Amtsdeutsch. Diese weibliche Form wird in Gesetzen, Bescheiden und dgl. verwendet. Beamter ist aber ein substantiviertes Adjektiv. Es wird von (ver)beamtet abgeleitet. Beweis: die Trennung in schwache und starke Beugung -> der Beamte, aber ein Beamter. Daher ist auf jeden Fall grammatisch korrekt: Der Beamte; die Beamte; ein Beamter; eine Beamte. Die weibliche Form ist reduziert, - ein Beamter, eine Beamte -, und nicht mit dem Suffix "-in" versehen. Verwendet man "Beamtin", so ist die männliche Form weiterhin ein substantiviertes Adjektiv (der Beamte, ein Beamter und nicht ein Beamte), die weibliche Form wird aber behandelt, als sei sie ein originäres Nomen(die Beamtin, eine Beamtin). Wird dieser amtliche Sprachgebrauch verwendet, ist "Beamter/Beamtin" das einzige (sic !) Wort der deutschen Sprache, bei dem eine Genus-Trennung zwischen substantivierter männlicher Form und der weiblichen Form mit originärem Nomen vorhanden ist. Fazit: der Beamte, die Beamte, ein Beamter, eine Beamte ist grammatisch auf jeden Fall richtig. Die Beugung, "der Beamte, die Beamtin, ein Beamter, eine Beamtin" kann aber wegen des amtlichen Gebrauchs und der Üblichkeit in seiner Verwendung auch nicht als falsch, sondern nur als kurios, bezeichnet werden.--84.57.43.174 22:22, 20. Aug. 2007 (CEST) Beantworten
Definition Beamter
Also dies: "Bis 2002 wurde unter dem Beamten auch eine Person gefasst, die in der Verwaltung einer eines privaten Gewerbebetriebs tätig war (Betriebsbeamter, Werksbeamter, Beamter im gewerberechtlichen Sinne, §§133a bis 133f GewO a.F.)." habe ich noch nie gehört. Im angegebenen § finde ich im Netz etwas über Meistertitel. Könnte bitte noch jemand bestätigen, dass das so war? Ich möchte ja auch noch was lernen. --Wangen 18:53, 14. Okt. 2006 (CEST) Beantworten
- Kein Wunder, wurde doch die Überschrift des Titel VII Kapitel IIIb durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung vom 24.August 2002 (Art.1 Nr.22) aufgehoben (BGBl. 2002 I S.3412, 3415). Die alte Überschrift der Gewerbeordnung in der Bekanntmachung vom 22.02.1999 lautete "Verhältnisse der Betriebsbeamten, Werksmeister, Techniker, vgl. dazu (BGBl.1999 I S.202). --Sebastian Huber 19:38, 14. Okt. 2006 (CEST) Beantworten
- Danke, überzeugt und total erschüttert ob meines Nichtwissens. :)) --Wangen 19:58, 14. Okt. 2006 (CEST) Beantworten
Man spricht doch auch vom Bankbeamten, ohne dass der je eine staatliche Position inne hatte. Bloss eine Stellung bei einer Bank. --Blauer Heinrich 22:27, 17. Dez. 2006 (CET) Beantworten
- Doch es gab (oder gibt vielleicht noch gelegentlich) Beamte bei Sparkassen und anderen öffentlich-rechtlichen Banken.--HolgerB 18:55, 18. Dez. 2006 (CET) Beantworten
- Genau: bei der Bundesbank gibt es mittelbare Bundesbeamte. --rollo_rück 19:16, 27. Jan. 2007 (CET) Beantworten
Aufspaltung in Status und Beruf
Hallo, ich hatte versucht eine Aufspaltung zu bewerkstelligen. Beamter bedeutet ja nicht nur Beamter im heutigen Sinn, sondern man liest ja auch davon, dass schon die Pharaonen Beamte hatten. Dazu muss es auch einen eigenen Artikel geben. Beamter also als Beruf, als unterste Einheit einer Verwaltungshierarchie. Rolz-reus 22:18, 20. Nov. 2006 (CET) Beantworten
- Also mindestens im heutigen deutschen Rechtsverständnis ist "Beamter" kein Beruf, sondern bezeichnet das Dienstverhältnis zum Dienstherrn. Angestellte und Beamte haben meist den gleichen Beruf, so z.B. bei Lehrern oder VErwaltungsangestellten. NUr in ihrer Verbindung zum Arbeitgeber gibt es deutliche Unterschiede. Beamte haben kein Tarifrecht, die Mitbestimmung ist anders geregelt, ebenso haben Beamte ein eigenes Disziplinarrecht (z.B. Doppelbestrafung bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen ...) aber ausüben tn sie genau den gleichen Beruf wie ihre Kollegen als angestellte Lehrer. In der Vergangenheit des alten Ägypten mag das anders gewesen sein, auch gibt es Berufe, die ich nur als Beamter ausüben kann, z.B. Polizist. --Wangen 22:33, 20. Nov. 2006 (CET) Beantworten
Bundesdeutschlandlastig
Nicht einmal erwähnt wird, dass die Paragrafen bundesdeutsche Paragrafen sind. Es könnten ja auch österreichische, liechtensteinische, schweizer oder luxemburgische Paragrafen sein. Der Artikel ist sinnlos bundesdeutschlandlastig. Nationaldadaistische Angestellten- und Beamtenpartei 19:51, 2. Dez. 2006 (CET) Beantworten
- Dann solltest Du den Hinweis "deutschlandlastig" anbringen, statt hier zu lamentieren. Habe ich jetzt für Dich erledigt.
HDeinert2002 20:14, 2. Dez. 2006 (CET) Beantworten
Förderalismusreform
Relativ weit oben steht unter "Deutschland" im dritten Absatz "Mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform in Deutschland am 15. August 2006 erhalten die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz über das gesamte Beamtenrecht ihrer Landesbeamten (incl. Kommunalbeamten), während der Bund nur noch das Beamtenrecht für die Bundesbeamten gesetzgeberisch ausgestalten kann." Das ist falsch. Der Bund kann nämlich noch das Statusrecht der Beamten regeln, einen Gesetzentwurf für ein entsprechenden Beamtenstatusgesetz gibt es auch bereits (hier, Achtung PDF). --Indijanajones 11:36, 8. Dez. 2006 (CET) Beantworten
- Das ist so nicht falsch vorgetragen, denn das Statusgesetz ist lediglich eine Rahmengesetz als Nachfolgegesetz des BRRG!--75.125.166.10 12:53, 18. Aug. 2008 (CEST) Beantworten
Politische Beamte
Gibt es wirklich politische Beamte, die Beamte auf Zeit oder auf Probe sind? Mir kommt kein entsprechendes Beispiel in den Sinn?--Ulula 22:40, 22. Dez. 2006 (CET) Beantworten
- Bei den so genannten politischen Beamten handelt sich um Beamte auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, die bei Ausübung ihres Amtes in ständiger Übereinstimmung mit den grundsätzlichen Zielen der Regierung stehen müssen. Deshalb können solche Beamte jederzeit ohne nähere Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden Wer zu diesem Personenkreis gehört, ist jeweils landes- bzw. bundesrechtlich unterschiedlich geregelt. In der Regel gehören Staatssekretäre, Regierungspräsidenten und Ministerialdirektoren zu dieser Gruppe. In Sachsen-Anhalt hat man z.B. die Regierungspräsidien aufgelöst und sie mit 30 weiteren Behörden zum Landesverwaltungsamt S.-A. zusammengefasst. Der Leiter dieser Mammutbehörde, ein Präsident, gehört zu den sog. politischen Beamten.--beartd 20:53, 12. Jan. 2007 (CET) Beantworten
Meine Frage ist nicht beantwortet. Noch einmal: Gibt es Zeitbeamte, die zugleich politische Beamte sind? Nach meiner Kenntnis nicht. Dann ist der entsprechende Satz im Artikel zu korrigieren.--Ulula 18:58, 27. Jan. 2007 (CET) Beantworten
- Ich denke, es kommt nicht darauf an, ob es solche gibt, sondern ob es rechtlich möglich ist. Ich glaube, dass es möglich ist.Weiß es jemand, vielleicht mit Quellenbeleg? --Wangen 19:04, 27. Jan. 2007 (CET) Beantworten
- Die rechtliche Grundlage für das Beamtenverhältnis auf Zeit steht in u.a. in § 112b Abs. 2 BG LSA ab A 16 BBesO/LBesO: z.B. Abteilungsleiter in den obersten Landesbehörden (Ministerien); hiernach ebenfalls der Leiter des gen. Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, da in BesGr. A 8 LBesO. § 112c BG LSA regelt die Länge der Probezeit bei Leitenden Funktionen im Beamtenverhältnis auf Probe. Des Weiteren:
- § 12b BRRG (Rahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts):
- Absatz 1 Durch Gesetz kann bestimmt werden, dass ein Amt mit leitender Funktion zunächst im Beamtenverhältnis auf Zeit übertragen wird.
- Absatz 5: Als Ämter im Sinne des Absatzes 1 können der Besoldungsordnung B angehörende Ämter mit leitender Funktion sowie
- 1.mindestens der Besoldungsgruppe A 16 angehörende Ämter der Leiter von Behörden,
- 2. Ämter der Leiter öffentlicher Schulen ...
- mfg --beartd 04:23, 24. Apr. 2007 (CEST) Beantworten
Abschnitt: Kritik am Beamtentum
"Auch die relativ hohe Zahl von Versetzungen von Lehrkräften in den vorzeitigen Ruhestand deutet auf Verbesserungspotenzial im Schulbetrieb hin." So halte ich diesen Satz für POV, da einerseits nicht belegt und andererseits ohne Angabe von Gründen das Wort "Verbesserungspotential" nur so gedeutet werden kann, dass die Lehrkräfte sich "abseilen".
Andere mögliche Ursachen werden ausgeblendet, auch Vergleiche werden nicht benannt (zur Erinnerung - jeder Beamte, der vor 65 Jahren in den Ruhestand geht, geht vorzeitig! In der "freien Wirtschaft" sind die meisten in diesem Alter nicht mehr im Erwerbsleben (leider).
Vorschlag: entweder kann das jemand mit Quellen entsprechend ausbauen oder wir löschen diesen Satz einfach oder wir verschieben die unstrittige Tatsache in ein passenderes Kapitel als Kritik und vergleichen mit anderen Berufsgruppen wie Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst. --Wangen 18:35, 17. Apr. 2007 (CEST) Beantworten
- Das habe ich mit Fakten aus meinem aktiven Dienst untermauert: Viele Lehrer leiden unstreitig u.a. unter dem "Burn-out Syndrom", daraus ergibt sich eine hohe Zahl von Versetzungen von Lehrkräften in den vorzeitigen Ruhestand. Es existieren Statisitken, wonach maximal 15% der Lehrer die reguläre Altersgrenze (neuerdings 67 Jahre!) erreichen. Insoweit ist auch der angeblich sichere Arbeitsplatz relativ. Dies ist im Wesentlichen u.a. durch einen fehlenden Arbeitsmedizinischen und- psychologischen Dienst begründet, der in anderen Berufsgruppen auf Grund des Arbeitssicherheitsgesetzes eine Selbstverständlichkeit ist. Bisher haben die zuständigen Länder-Kultusminsterien "wegen der hohen Kosten" von einer derartigen Einrichtung hiervon unzulässigerweise Abstand genommen. Das letztere hat mich besonders fassungslos gestimmt, weil ich selbst an Verhandlungen teilnehmen 'durfte': zwei Abteilungen in einem Kultusmin. "kriegten sich in die Haare". Die eine Abt. argumentierte, dass es rechtlich gesehen natürlich richtig wäre, die andere, es wäre zu teuer und eine dritte dann die Federführung übernehmen musste, was auch nicht viel brachte. Die Gewerkschaften standen in der Mitte und wer hat das dann auszubaden: die Lehrer und als Folge dann die Schüler. mfg --beartd 21:33, 23. Apr. 2007 (CEST)-- PS. Mehr kann ich dazu nicht sagen, habe mich ohnehin schon 'zu weit aus dem Fenster gelehnt'. Denn es gibt ja noch weitere 15 Ministerien in den LÄndern ...Beantworten
O.K., soweit entspricht das auch meinem Kenntnisstand, auch wenn ich es nicht so treffend hätte darlegen können. Könnte man dann so formulieren: "Auch die relativ hohe Zahl von Versetzungen von Lehrkräften in den vorzeitigen Ruhestand zeigt, dass Verbesserungen im Schulbetrieb notwendig sind." Ich hab das Wort "Verbesserungspotential" einfach zu negativ interpretiert. --Wangen 23:11, 23. Apr. 2007 (CEST) Beantworten
- Tja, ich gebe dir insoweit recht, diese Vokabel gefiel mir von der mennschlichen Seite her auch nicht so sehr. Aber ist die "Kritik am Beamtentum" nicht doch recht einseitig mit rein wirtschaftlichen Gründen (OECD!) ausschließlich contra Lehrer gehalten? Ich meine, da "verprügelt" man nur einen kleinen Teil der Beamtenschaft (in den neuen Bundesländern bis auf die Schulleiter zum größten Teil Angestellte) für alle anderen mit Argumenten, die ich nicht nachvollziehen kann. Trotzdem ich mit ihnen und den Schulleitern von 1994 bis 2006 in einem ostdeutschen Bundesland erhebliche juristische "Sträuße zu fechten hatte",halte ich dies für unfair und nicht sehr seriös.--beartd 03:43, 24. Apr. 2007 (CEST) Beantworten
- PS.: Ach ja, weiter oben gibt es einen "Noname"- mit Hinweisen: "Stichworte: Faulheit, Unkündbarkeit, "Sesselpfurzer", Berufsstand mit der höchsten Krankenquote, Unfreundlichkeit, Inkompetenz, usw." Substantiierte Begründung (Kopfschüttel)? : ... Vorwürfe dieser Art ... sind ... in der Bevölkerung immanent"--beartd 04:02, 24. Apr. 2007 (CEST) Beantworten
Niveau dieses Artikels
Dieser Artikel "lebt" vom Löschen und Abladen von Gefasel. Einerseits fühlen sich Leute wohl eingeladen ihren Frust und/oder Halbwissen abzuladen. Andererseits gehen hier User zensorisch vor: Beispiel Benutzer:80.64.176.29|80.64.176.29: Du hast den Eintragung und Verweis zu Bernd Raffelhüschen mit dem Hinweis "Wer ist Bernd Raffelhüschen" gelöscht - Bitte mal in Wikipedia nachschlagen und dann wieder herstellen. Einfach löschen ist schlechter Stil, wenn man's nicht besser weiß. Eine weitere Bitte, die den Stil zwar nicht verbessert aber wenigstens die Lesbarkeit: Dein Rechtschreibfehlerquotient ist Rekord verdächtig. Bitte mal abchecken, bevor es die ganze Welt sieht. Du bist für mich auch der erste User der sich selbst in einem Artikel verewigt hat (s. Literatur). Wenn jeder User das machen würde...
Ich lese recht häufig Artikel und deren Diskussion und stelle immer wieder fest, dass für deren Qualität der Umgang miteinander eine Rolle spielt. Dieser Artikel zeigt das recht gut. (nicht signierter Beitrag von 87.166.130.13 (Diskussion) --Wangen 14:41, 20. Apr. 2007 (CEST))Beantworten
Hallo unbekannter Benutzer, ich glaube nicht, dass dein Sprachstil wirklich motivierend ist. Wenn du B. Raffelhüschen für wichtig hältst, begründe bitte entsprechend. Wenn du Gefasel entdeckt haben willst, benenne konkret und vor allem: Wenn du Rechtschreibfehler im Artikel! entdeckst, benenne diese zumindest, dass sie behoben werden können. Kritik hier ist wichtig, aber man sollte auch konkret wissen, auf welche Passagen du dich beziehst, was du für falsch hälst ... Grüße --Wangen 14:41, 20. Apr. 2007 (CEST) Beantworten
- Hallo unbekannter Benutzer (ip 87.166.130.13),
- ich hatte geschrieben: "Wer ist Bernd Raffelhüschen ? Berechnung auf welcher Grundlage?". Du hast meine Anmerkung unzulässigerweise verkürzt. Wenn du substantiiert begründet und die Quelle benannt hättest, wäre kein Grund gegeben gewesen, entsprechend zu reagieren. Die Nennung eines Professors (von Hunderten) als die Weisheit zu verkaufen, ist in meinen Augen eher schlechter Stil und gehört nicht in ein Lexikon, das wohl zu den seriösen zählen soll.
- Zur Rechtschreibung: Bitte nicht mit Tippfehlern verwechseln. Mein Abi ist von 1963 und die Note "gut" in Deutsch war damals nicht schlecht. In meiner vergangenen, insgesamt über 44jährigen Berufstätigkeit (davon 40 Jahre im öffentlichen Dienst), hat mir diesbezüglich noch niemand derartiges vorgeworfen. Es zeugt nur davon, dass du von einem juristischn Stil wohl nicht viel Ahnung haben dürftest. Und der Vorwurf des Halbwissens ist einfach nicht zu fassen. Die 'Berechnung' stammt aus dem Jahr 2005; inzwischen hat sich seit 2006, insbs. 2007, die Finanzlage wesentlich verändert. Ist Raffelbüschen "Hellseher"? Und was hat ein Professor für Finanzwissenschaft im Beamtenrecht zu suchen (Überschridft des Artikels: Beamter!)? Zumal er als Prof. im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit es ja besser wissen müsste ...
- I.Ü. ist R. s e h r umstritten : siehe [3]--[[Benutzer:--75.125.166.10 13:06, 18. Aug. 2008 (CEST)]]Beantworten
LInks = Werbung
Ich habe die Links zu: http://www.beamten-informationen.de Beamten-Informationen http://www.beamten-online.de Beamten-Online entfernt, da diese Seiten meiner Meinung nach nur Werbung für Buchabbos etc. enthalten.
Krankheitskosten der Beamten
Ist hier nicht noch die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten und die Postbeamtenkrankenkasse zu nennen. Diese beiden Einrichtungen betreuen rund 600.000 Beamte des Bundes und leisten in einem andern Umfang einen Beitrag zu den Krankheitskosten. Oder wird das zu komplex?
Staatsangehörigkeit
Habe den Satz: Bei besonderen Aufgaben (z. B. im Sicherheitsbereich) darf nur ein Deutscher berufen werden. gelöscht, weil er so nicht stimmt. Sofern ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht, können auch Angehörige von Nicht-EU-Staaten Beamte werden. So konnten beispielsweise in NRW schon Ende der 1990jahre türkische Staatsangehörige Polizeibeamte werden. Für NRW ist dies in § 6 Abs. 4 LBG geregelt, der Bund und die anderen Bundesländer haben ähnliche Regelungen. --Wahlscheider 15:34, 31. Aug. 2007 (CEST) Beantworten
- Was ist denn an der Aussage falsch? Vgl. z.B. § 9 Abs. 2 des Brandenburger Landesbeamtengesetzes: Wenn die Aufgaben es erfordern, darf nur ein Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes in ein Beamtenverhältnis berufen werden. Das dringende dienstliche Bedürfnis wird überdies im Artikel schon erwähnt (nächster Satz). Thorbjoern 16:27, 31. Aug. 2007 (CEST) Beantworten
Das las sich doch so, als ob im Sicherheitsbereich (also Polizei, Feuerwehr etc) ausschließlich Deutsche Beamte werden können. --Wahlscheider 13:58, 1. Sep. 2007 (CEST) Beantworten
- Wo wirklich nur Deutsche zum Einsatz kommen ist der Bundesnachrichtendienst, die Verfassungsschutzbehörden, die Wehrverwaltung und der Auswärtige Dienst. zu allen anderen Laufbahnen haben EU-Staatsangehörige gleichen zugang und andere Ausländer bei dienstlichem Bedürfnis. --HolgerB 14:40, 2. Sep. 2007 (CEST) Beantworten
Lebensalter / Staatsangehörigkeit
Ich meine mich zu erinnern, daß es Überlegungen (in Bayern) gab, evtl. auch schon umgesetzt wurden, daß für Beamte im Polizeidienst auch noch das 35. Lebensjahr reicht. Evtl. ist dies auch eine Sonderregelung nur für München gewesen, da aufgrund der teuren Lebensverhältnisse der "Nachwuchs" fehlt. Auch hier erinnere ich mich noch, daß hierfür nicht mehr die deutsche Staatsbürgerschaft gefordert wurde, was (soweit zutreffend) ebenfalls noch in den Artikel eingebaut werden könnte. Vielleicht haben wir ja Benutzer, die sich münchenspezifisch auskennen. --Weissbauch Sprich mit mir! Filmklischees 12:13, 5. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
- 'tschuldigung, das mit der "Staatsangehörigkeit" wurde ja schon eins darüber beantwortet. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil :-) --Weissbauch Sprich mit mir! Filmklischees 12:15, 5. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
- Wenn der Landespersonalausschuß (oder wer auch immer die zuständige Stelle ist, Oberste Dienstbehörde usw.) zustimmt, kann man auch noch mit über 40 Beamter werden.--HolgerB 13:59, 5. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
Entwicklung der Beamtenzahl?
Der Abschnitt "Entwicklung der Beamtenzahl" ist Inhaltlich falsch, denn es wird dort nicht die Entwicklung der Beamtenzahl sondern (wie das dort verwendete Zitat auch explizit aussagt) die Entwicklung der Beschäftigtenzahl im öffentlichen Dienst angegeben, d.h. die Entwicklung der Zahl aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst (also: Beamte, Angestellte, Arbeiter).
Das es sich bei der genannten Zahl von 3,9 Millionen nicht um die Zahl der Beamten handeln kann, geht auch schon aus der Tabelle im Abschnitt "Ausbildung, Laufbahnprinzip und Dienstverhältnisse" hervor. Eine Addition der Zahlen der vier Laufbahngruppen ergibt eine Zahl von ca. 1.65 Millionen Beamte für 2004.
Da somit tatsächlich keine Zahlen über die Entwicklung der Zahl der Beamten vorliegt, lösche ich diesen Abschnitt.
Grüße, --TA 19:25, 16. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
Europäische Beamte
Bei der eropäischen Kommission gibt es, neben den Angestellten, auch etwa 20'000 Beamte. Ich fände es wichtig, auch diese hier zu erwähnen, habe aber selber keine weiteren Infos dazu. 149.217.1.6 13:54, 19. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
Beamtenkautionen
Kautionen für Beamte gibts sicher (bei uns) nicht mehr, aber es gab sie einmal, siehe die angefügten Links zu Verordnungen in Wikisource, entnommen dem Deutschen Reichsgesetzblatt, Band 1871. Im Artikel fehlen mir die diesbezüglichen Anmerkungen, wann und weshalb die Kautionen eingeführt und wann und weshalb sie wieder abgeschafft wurden. Vielleicht hat ja jemand die entspr. Kenntnisse. --WagnerAndreas 23:14, 2. Dez. 2007 (CET) Beantworten
450 bis 500 m
Hallo habe heute im Radio gehört, dass der durchscnittliche dt. Beamte diese Gesamtwegstecke pro Tag zurücklegt...find die Quelle nicht...--Bene16 21:30, 5. Apr. 2008 (CEST) Beantworten
Ob es nun stimmt oder nicht -> Was soll daran der wissenswerte Inhalt sein? Außerdem würde ein Vergleich mit den Angestellten im öffentlichen Dienst und zudem mit den vergleichbaren Angestellten in der freien Wirtschaft fehlen. Außerdem halte ich das für wenig glaubwürdig, dass ein durchschnittlicher Mensch in 24 Stunden nur 0,5 km zurücklegt. --Wangen 11:25, 6. Apr. 2008 (CEST) Beantworten
Ergänzung: Welcher Beamter arbeitet denn 24 Stunden am Tag? Das tu ich nicht mal als Software-Ingenieur!
Krankheitskosten
Die Beihilfevorschriften gelten nicht bei der KVB.
Diese BhV gelten ausdrücklich nicht für die Deutsche Bundesbahn (DB). Die KVB erfüllt in einer anderen Form, aber in gleichem Inhalt diese Fürsorgeverpflichtung für die DB. Zu diesem Zweck erhält sie von der DB Zuschüsse zu ihren Tarifausgaben, die ihrer Höhe nach dem entsprechen, was auch bei Geltung der BhV zu leisten wäre.
Gleiches gilt auch bei der Post.
Beamtenstatus
Der gesamte Abschnitt Beamtenstus wurde scheinbar per C&P aus dem gleichnamigen Artikel Beamtenstatus übernommen. Leider ist dies nicht GFDL-konform geschehen, da die Artikelversionen nicht zusammengeführt wurden. -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 07:19, 5. Aug. 2008 (CEST) Beantworten
SBZ/DDR
Die ganze Substanz des Absatzes besteht in der Information, dass es in der DDR keine Beamten gab. Über DDR-Ehrentitel wird bei Wikipedia an anderer Stelle bestens informiert. Was soll die SBZ-Hervorhebung, wenn die Allierten die gesamte (Nazi-)Beamtenschaft kontrollierten bzw. absetzten?
Link muß korrigiert werden
Da ich immer mal gerne auf "Fehler" stoße und diese dann auch beheben möchte, habe ich bei diesem Artikel jetzt das Problem, daß es sich um einen Link handelt und ich bisher noch keine bearbeitet habe. Ich wollte gerne wissen, wie ich den korrigieren kann. Es istr der Link zum BMI - richtig wäre: http://www.bmi.bund.de/cln_104/DE/Home/startseite_node.html
Danke -- hugosofti 14:49, 9. Mai 2009 (CEST) Beantworten
Kritik am Beamtenstatus für Lehrkräfte / Faule Lehrer machen keine Fortbildungen?
Es geht um den folgenden Abschnitt:
„Wenn ein Lehrer Beamter geworden ist, kann er sich auf seinen Lorbeeren ausruhen".[10] So hatten (laut PISA-Datenbank 2001) 26 % der Lehrer in Deutschland in den letzten drei Monaten an einer Fortbildung teilgenommen. Der OECD-Durchschnitt lag bei 42 % der Lehrer, Deutschland lag somit auf Platz 26 von 27.
Dieser Artikel ist Theoriefindung und gehört nicht in ein Lexikon. Schlimmer noch, er suggeriert, dass viele deutsche Lehrer aufgrund des Beamtenstatus zu faul wären, an Fortbildungen teilzunehmen. Einseitiger geht es nicht mehr. Die Realität an den Schulen sieht so aus, dass von Lehrern gewünschte Fortbildungen nicht genehmigt werden, weil dadurch Unterricht ausfällt und viele Landesregierungen sich mit möglichst geringen Ausfallzahlen rühmen wollen. Der Arbeitgeber bietet nicht nur keine Anreize zu Fortbildungen, sondern er verhindert sie regelmäßig. Da ist es absolut nicht hinnehmbar, wenn ein Lexikon schreibt, dass deutsche Lehrer fauler seien als Lehrer in anderen Ländern und dass das an ihrem Beamtenstatus läge ImperatoM 16:30, 11. Feb. 2010 (CET) Beantworten
- Das stimmt so leider nicht, denn du kritisierst ein Zitat (als solches im Artikel deutlich gekennzeichnet) aus einer relevanten Untersuchung. Somit kann das auch keine Theoriefindung sein, da die Kritik eben dort geäußert wurde.
- Aber ich vermute, dir geht es um die inhaltliche Aussage. Man kann sicher trefflich über die aussagekraft der Analyse streiten. Dies ist jedoch nicht Aufgabe der Wikipedia, sonder die Aufgabe ist es, die Fakten - unabhängig von der persönlichen Meinung - darzustellen. --Wangen 16:49, 11. Feb. 2010 (CET) Beantworten
- Eben, die Wikipedia soll Fakten darstellen. Aber hier wird das Zitat der Studie (gegen das ich einzeln nichts einzuwenden habe) mit der Fortbildungsquote (die zwar kritikwürdig ist, aber mit dem Beamtentum gar nichts zu tun hat) verknüpft. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Es ist beides berechtigte Kritik, aber einen Zusammenhang zwischen fehlenden Leistungsanreizen und der Fortbildungsquote herzustellen, ist falsch. Das steht so mit Sicherheit auch nicht in der Studie und suggeriert etwas falsches. Das Zitat endet nicht ohne Grund nach Satz 1. Die geringe Fortbildungsquote ist zwar ein Problem, aber mit dem Beamtenstatus hat sie nichts zu tun. ImperatoM 19:52, 11. Feb. 2010 (CET) Beantworten
Neutralitätsbaustein in "Kritik am Beamtenstatus für Lehrkräfte"
Ich halten den Baustein im Abschnitt "Kritik am Beamtenstatus für Lehrkräfte" nicht für gerechtfertigt:
- Die Ergebnisse der Studie sind korrekt dargestellt, es handelt sich zudem um einen Abschnitt, der sich mit der Kritik befasst
- inhaltliche Bewertungen einer Studie sind nicht Aufgabe von WP. Die Kritik wurde geäußert, es ist keine Minderheitenmeinung ...
--Wangen 16:56, 11. Feb. 2010 (CET) Beantworten
nachtrag: Ich beabsichtige, den Neutralitätsbaustein zu entfernen, sollte hier kein Widerspruch bestehen. --Wangen 18:37, 11. Feb. 2010 (CET) Beantworten
So wie es aktuell verknüpft da steht, kann es nicht bleiben. ImperatoM 19:57, 11. Feb. 2010 (CET) Beantworten
- Warum nicht? Bezweifelst du, dass die Studie das ergeben hat? --Wangen 22:22, 11. Feb. 2010 (CET) Beantworten
- Allerdings könnte man den zweiten Abschnitt einfach löschen, da der Zusammenhang, zumindest wie er formuliert ist, nach Privatinterpretation aussieht. --Wangen 22:26, 11. Feb. 2010 (CET) Beantworten
Damit wäre ich einverstanden, dann können wir den Baustein ebenfalls entfernen. ImperatoM 23:16, 11. Feb. 2010 (CET) Beantworten
- O.K., ich war anfangs der Meinung, du wolltest die Kritik ganz herausnehmen. In der jetzigen Form ist es aber besser. und: "Wer sich auf seinen Lorbeeren ausruht, trägt sie an der falschen Stelle" :)) Danke und Grüße --Wangen 09:25, 12. Feb. 2010 (CET) Beantworten
Beamter auf Probe
Der Satz "Wer zu diesem Zeitpunkt noch Beamter z. A. war, wurde automatisch angestellt." ist bezogen auf Bundesbeamte falsch. Die Gesetzesänderung gilt nur für Ernennungen nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens. Die vorher zum Beamten z.A. ernannten Personen tragen weiterhin bis zum Ablauf der regulären Probezeit den Zusatz zur Anstellung (z.A.). --91.63.190.82 08:41, 24. Mär. 2010 (CET) Beantworten
Falsch ist er insofern, dass im Gesetz der Wegfall des z.A. für schon vorhandene Beamte nicht vorgesehen ist. Für den Geschäftsbereich des BMVg kann ich als selbst "Betroffener" sagen, dass der Wegfall des z.A. durch Erlass vom 28.01.2009 für vor dem 12.02.2009 vorhandene Beamte auf Probe erlaubt wurde und die betroffenen Beamten daraufhin auch alle angestellt wurden. Wie die anderen Ministerien dies gehandhabt haben, entzieht sich meiner Kenntnis. --JohnnyNo89 09:31, 14. Apr. 2010 (CEST) Beantworten
Beamter auf Lebenszeit
Der Satz: "Hat der Beamte vor Ende der Probezeit das 35. Lebensjahr vollendet, kann dieser Status in der Regel nicht verliehen werden." wurde offensichtlich hieraus entnommen: [4]. Meines Wissens nach gibt es jedoch keine Höchstaltersgrenze für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit, weder das Bundesbeamtengesetz noch die BLV enthalten eine solchen Vorschrift. Weiß jemand, ob evtl. in bestimmten Bundesländern andere Regeln gelten? --JohnnyNo89 09:47, 14. Apr. 2010 (CEST) Beantworten
- Hier siehst du eine entsprechende leider etwas ältere Übersicht. Also: deutliche Unterschiede in den Bundesländern, wurde m.W. auch mit der letzten Reform quasi "abgeschichtet" auf die Länder. --Wangen 17:49, 14. Apr. 2010 (CEST) Beantworten
Etymologie
Woher kommt der Begriff etymologisch ?-- 92.196.57.2 14:51, 6. Mai 2010 (CEST) Beantworten
Bitte um Mitteilung über die Situation in anderen Ländern
Welcher Witzbold ist denn auf die Idee gekommen? Deutsche Politiker und Beamte sind doch immer so stolz darauf, daß das Beamtentum nur in deutschsprachigen Ländern existiert! Als Beweis dafür kann ich erst einmal nur die umwerfende Anzahl der Übersetzungen(?) bzw. Mitteilungen bei Wikipedia zum Thema in anderen Sprachen verweisen. --[benutzer:Dagmar61]20:59, 16. Mai 2010
Pflichten der Beamten
Gleich der erste Satz bei Pflichten. Klingt jetzt so, als müssten sich "Normalbürger" nicht an Recht und Gesetz halten. --91.34.162.228 21:19, 26. Mai 2010 (CEST) Beantworten
Vorurteil od. kein Vorurteil
Beamten wird ja gemein hin nachgesagt, sie erfüllen stupide Ihre Arbeitsabläufe ohne in der Lage zu sein sich flexibel auf neue Situationen einzustellen und sie effizient zu lösen? Wieso besteht dieses Vorurteil?