Panaschieren
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Unter Panaschieren (frz.: panacher = farbig machen, mischen) versteht man bei einer Wahl mit Personen-Mehrstimmenwahlsystem das Verteilen mehrerer verfügbarer Stimmen durch den Wähler auf Kandidaten unterschiedlicher Wahllisten. Die Stimmen werden dann bei der Auszählung anteilsmäßig an die beteiligten Listen verteilt.
Die Möglichkeit zum Panaschieren besteht in der Schweiz bei den Parlamentswahlen der verschiedenen Ebenen. In Deutschland ist es bei Kommunalwahlen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vorgesehen.
Das Abgeben von mehreren Stimmen an einen Kandidaten nennt man dagegen Kumulieren oder Häufeln.
Weblinks
Siehe auch
- Kommunalwahlrecht (Baden-Württemberg)
- Kommunalwahlrecht (Bayern)
- Kommunalwahlrecht (Brandenburg)
- Kommunalwahlrecht (Hamburg)
- Kommunalwahlrecht (Hessen)
- Kommunalwahlrecht (Mecklenburg-Vorpommern)
- Kommunalwahlrecht (Niedersachsen)
- Kommunalwahlrecht (Rheinland-Pfalz)
- Kommunalwahlrecht (Sachsen)
- Kommunalwahlrecht (Sachsen-Anhalt)
- Kommunalwahlrecht (Thüringen)