Diskussion:Werner Stauffacher (Rechtsanwalt)
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Hab den Abschnitt "Kritik" leicht verändert, denke es ist so verständlicher formuliert. Fairerweise sollte man auch auf den offenbar mittlerweile erfolgten Vergleich in der Erbschaftsangelegenheit verweisen den Herr Stauffacher auf seiner Website erwähnt: