Diskussion:Fünftelregelung
Steuerklasse 3
Die dargestellte Berechnung läßt sich nicht ohne weiteres auf die Steuerklasse 3 übertragen, wenn ich einer DATEV-Notiz folge. Die Fünftel-Regelung schneidet dann schlechter ab als die Besteuerung des vollen Betrags als Einmalbezug-- @ xqt 10:05, 24. Jan. 2008 (CET) Beantworten
- bitte etwas genauere Fragestellung, insbesondere mit Unterscheidung LSt und ESt --Tobias heinrich karlsruhe 16:32, 21. Okt. 2008 (CEST) Beantworten
ermäßigter Steuersatz
gibt es zum ermäßigten Steuersatz schon einen Artikel? der gehört hier ja auch dazu, finde ihn aber in wiki nicht... gruß to --Tobias heinrich karlsruhe 16:33, 21. Okt. 2008 (CEST) Beantworten
Historie
Mich würde echt mal interessieren, wer sich sowas ausgedacht hat! Habe nämlich gehört, dass bis 2006 ein normaler Freibetrag galt. Wie kann man nur auf so eine umständliche Regelung kommen? Gibt es da eine wohlgemeinte Absicht hinter? Die Beispiele 2a und 2b erwecken ja den Anschein, dass der Arbeitende mehr besteuern muss als der nicht Arbeitende. --Section6 03:25, 29. Apr. 2009 (CEST) Beantworten
Fehler im Beispiel 1?
Bei der Berechnung des Nettogehaltes wird ja die Summe aus - zu versteuerndem Einkommen und - Abfindung hergezogen.
Hier also die Summen: Beispiel 1: 15.000 EUR + 5.000 EUR = 20.000 EUR (im Artikel steht falsch 15.000 EUR) Beispiel 2: 15.000 EUR + 250.000 EUR = 265.000 EUR (richtig geschrieben) Beispiel 3: 0 EUR + 250.000 EUR = 250.000 EUR (richtig geschrieben)
Also müsste bei Beispiel 1 die Summe wie folgt berechnet werden: Verbleiben netto (20.000 EUR - 1.461 EUR - 1.250 EUR ) = 17.289 EUR
Bitte prüfen und korrigieren, falls ich Recht habe.