Diskussion:Geschossfläche

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. September 2009 um 15:55 Uhr durch 193.246.86.60 (Diskussion) (Deutschlandlastig ). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Sebastian.Dietrich in Abschnitt Deutschlandlastig
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Geschossfläche und Brutto-Grundfläche sind nicht das gleiche!

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Die erste Zeile suggeriert, dass Geschossfläche und BGF Synonyme sind, die nur in verschiedenen Normen/Gesetzen Verwendung finden.

In dem Artikel zur Grundfläche(Architektur) [[1]] steht dagegen: "Somit umfasst die BGF im Gegensatz zur Geschossfläche (GF) sämtliche Geschosse eines Gebäudes einschließlich nicht als Vollgeschosse geltender Dachgeschosse und der unterirdischen Flächen..."

Meiner Meinung nach ist dies korrekt, der Artikel "Geschossfläche" sollte also geändert werden.

Viele Grüße, Mario --84.59.69.224 15:12, 30. Jun. 2009 (CEST) Beantworten

Deutschlandlastig

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren 4 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Vielleicht könnte mir mal jemand erklären, was an der Beschreibung deutscher Rechtsvorschriften nun deutschlandlastig sein soll. @Sebastian Dietrich, von mir aus kannst Du hunderte von Artikeln mit dem sinnlosen QS-Baustein versehen, von Dingen, von denen Du offensichtlich keine Ahnung hast, solltest Du lieber die Finger lassen. Danke für die Aufmerksamkeit und damit EOD. -- Anton-Josef 18:34, 8. Jul. 2009 (CEST) Beantworten

Es handelt sich (wie ich es in der Seite auch geändert habe (was prompt von Dir gelöscht wurde), und wie Du auch den Oberbegriffen Baurecht und Planungsrecht entnehmen kannst) NICHT um eine deutsche Rechtsvorschrift, sondern um einen deutschsprachigen Begriff, der selbstverständlich auch in anderen deutschsprachigen Ländern und deren Gesetzen Verwendung findet (ich kenne z.B. das österr. Baurecht sehr gut). Somit ist der Artikel deutschlandlastig, was ich Dir auch auf Deine Benutzerseite geschrieben habe (siehe [2]), was Du ebenso prompt gelöscht hast --Sebastian.Dietrich 18:55, 8. Jul. 2009 (CEST) Beantworten
Wenn du das österr. Baurecht sehr gut kennst, dann bist du herzlich eingeladen den Artikel zu erweitern (und nicht nur um einen Baustein). –– Bwag @ 15:43, 9. Jul. 2009 (CEST) Beantworten
Danke für die Einladung - so gehe ich üblicherweise auch vor (lieber Artikel verbessern, als Baustein setzen). Manchmal fehlt mir aber dazu einfach die Zeit & ich hoffe, dass sie wer anderer findet. --Sebastian.Dietrich 09:35, 10. Jul. 2009 (CEST) Beantworten

Werte Herren: In diesem Artikel wird offenbar deutsches und schweizerisches vermischt. Der Begriff Geschoss gibt es im Hochdeutschen gar nicht und kommt auch in keiner Deutschen Norm vor. Das Wort Geschoss ist 1993 in den Duden aufgenommen worden für eine österreichische Beschreibung von Ebene. Somit kann die Angabe im Titel nicht richtig sein, dass hier deutsches Recht wiedergegeben werde. In der Schweiz wurde der Begriff Bruttogeschossfläche verwendet bei der Berechnung der Ausnützung auf einer Parzelle. Er scheint aber inzwischen verschwunden zu sein. Luwig Gächter

Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:Geschossfläche&oldid=64762110"