Kieferorthopädische Indikationsgruppen

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KIG ist das befundbezogene, kieferorthopädische Indikationssystem mit Einstufung des Behandlungsbedarfs nach kieferorthopädischen Indikationsgruppen, und löste zum 1. Januar 2002 das therapieorientierte Indikationssystem ab.

Anhand der kieferorthopädischen Indikationsgruppen wird durch den Kieferorthopäden festgestellt, ob eine Fehlstellung vorliegt, für deren Behandlung der Versicherte einen Leistungsanspruch gegen die Krankenkasse hat. Hierzu erfolgt die Einstufung des Befunds in fünf verschiedene Behandlungsbedarfsgrade; die Krankenkassen übernehmen Leistungszahlungen ab Grad 3 bis 5.

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