spickmich
spickmich.de ist eine deutsche Soziale-Gemeinschafts-Plattform für Schüler in Form einer interaktiven Jugendzeitschrift. Sie zählt mit nach eigenen Angaben über 1.000.000 Nutzern (Stand: Juli 2008)[1] zu den größten Plattformen für diese Zielgruppe im deutschsprachigen Raum.
Geschichte
spickmich.de wurde im Februar 2007[2] von den drei Kölner Studenten Tino Keller, Manuel Weisbrod und Philipp Weidenhiller gegründet. Eine Besonderheit des Portals ist, dass es neben den Funktionen eines sozialen Netzwerks Schülern auch die Möglichkeit gibt, ihre Lehrer und Schulen auf der Seite zu bewerten. Aufgrund dieser Funktion erlangte spickmich.de Medienaufmerksamkeit. Siebzehn Monate nach der Gründung hatten sich bereits 800.000[3] Schüler auf spickmich.de angemeldet. Die hohe Medienpräsenz steigerte auch das Interesse von Lehrern und Eltern für die Seite. Aufgrund von Medienpräsenz und steigenden Nutzerzahlen veröffentlichten die spickmich-Gründer im April schulradar.de. SchulRadar ist ein Portal, das Eltern und Lehrern die Möglichkeit gibt, die Schulbewertungen von spickmich.de einzusehen sowie selbst über die Schulen ihrer Kinder abzustimmen.[4]
Lehrerbewertung
Auf dem Portal können Schüler verschiedene Eigenschaften ihrer Lehrer wie fachliche Kompetenz, Motivation, Beliebtheit, Bekleidung, faire Prüfungen oder Auftreten mit Noten von eins bis sechs bewerten.[5] Die Noten werden anonym vergeben, Spaß- und Rachebenotungen jedoch, nach Angaben der Betreiber,[6] herausgefiltert – was sich aber verständlicherweise auch nicht immer gewährleisten lässt. Damit die Noten der Lehrer überhaupt auf dem Portal erscheinen, müssen mindestens zehn Schüler einer Schule den gleichen Lehrer benotet haben (bis Frühjahr 2008 waren es fünf). Neben der Lehrerbenotung gibt es auch die Möglichkeit, die Schule in zehn verschiedenen Kategorien zu bewerten. Dazu gehören Kriterien wie technische Ausstattung, Zustand der Gebäude, Stimmung unter den Schülern, Fächerangebote, Schulleitung, Essens- oder Sportmöglichkeiten.
Kritik
Seit der Gründung des Portals gibt es immer wieder Proteste von Lehrern und Lehrerverbänden, ob man Pädagogen öffentlich an den Pranger stellen dürfe.[7] Genau das ermögliche nach Ansicht vieler Lehrer spickmich. Manche Datenschützer sehen in der Veröffentlichung personenbezogener Daten ohne ausdrückliche Genehmigung eine Verletzung des Datenschutzes und sehen die „Persönlichkeitsrechte der Lehrer nicht ausreichend geschützt."[8]
Kritik richtet sich außerdem gegen die Art, wie die Bewertung zustandekommt. Es könne jeder anonym und ohne den betreffenden Lehrer zu kennen eine Benotung vornehmen, wenn man sich fälschlicherweise als Schüler eintrage, um Lehrkräfte zu bewerten. Die Namen der Lehrkräfte werden von den Schülern eingestellt und seien teilweise falsch geschrieben; dieselbe Lehrkraft erscheine manchmal unter mehreren Schreibweisen und werde unter ebendiesen jeweils „benotet". Kritiker bezweifeln daher die Aussagekraft der Bewertungen im Sinne einer ernst zu nehmenden Evaluierung. Befürworter sprechen jedoch von einer ungefähren Stimmungsaufnahme, die bei entsprechender Beteiligung der Schüler einen allgemeinen Trend darstellt.
Rechtsprechung
Am 27. Juni 2007 gab es eine erste Verhandlung vor der 28. Zivilkammer des Kölner Landgerichtes. Eine Lehrerin vom Niederrhein hatte gegen spickmich.de geklagt, da sie Verletzungen ihres Persönlichkeitsrechts und im Datenschutz sah. Das Kölner Landgericht wies die Klage ab und entschied am 11. Juli 2007 (Aktenzeichen: 28 O 263/07) zu Gunsten von spickmich.de, da „die Benotung von Lehrern vom Grundrecht auf Meinungsäußerung gedeckt" sei. In der weiteren Begründung des Landgerichtes heißt es, es handele sich bei den Benotungen „nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um Werturteile". Diese seien zulässig, „solange die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten werde."[9] [10] Schüler dürfen, ohne „gegen den Datenschutz oder Persönlichkeitsrechte zu verstoßen",[11] Lehrer auf spickmich.de benoten.[12] Eine weitere ähnliche Klage wurde mit einer Entscheidung vom 22. August 2007 (Aktenzeichen 28 O 333/07) ebenfalls zurückgewiesen. In der mündlichen Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen 15 U 142/07) folgten die Richter im Wesentlichen der Argumentation der bestehenden Urteile.[13] [14] Allerdings erklärte das Gericht, dass eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes oder des Bundesverfassungsgerichts hilfreich sei. Am 23. Juni 2009 wurde die Klage vom Bundesgerichtshof endgültig abgewiesen.[15]
Am 30. Januar 2008 wurde die zweite Klage gegen spickmich abgewiesen.[16] Die Begründung des Gerichtes, das Portal trotz der massiven Bedenken der Datenschützer[17] online zu lassen, verweist darauf, dass
- a) die Bewertung bei spickmich keine allgemeine Schmähkritik, sondern nur vorgegebene Kategorien zulasse, die an sich nicht ehrenrührig seien;
- b) spickmich sei kein „öffentliches" Portal, weil man sich zur Einsichtnahme anmelden müsse und die Bewertungen der Lehrer nur über die einzelnen Schulen zugänglich seien. Trotzdem rät das Gericht zu einer höchstrichterlichen Klärung in der Frage.[17]
Einzelnachweise
- ↑ OLG Köln, Urteil vom 3. Juli 2008, 15 U 43/08
- ↑ Schüler dürfen Lehrer benoten, Focus vom 27. November 2007
- ↑ Kritik muss man aushalten, Süddeutsche Zeitung vom 18. April 2008
- ↑ Spickmich für Mama und Papa, Spiegel vom 8. April 2008
- ↑ Thomas Hellwege: Spickmich.de - Das Online-Zeugnis für Lehrer, medienrecht-informationen-blog vom 27. November 2007
- ↑ Spickmich im Interview - Bernd Dicks, Kommunikationsleiter des Spickmich-Projekts, in: Der Lehrerfreund am 6. Dezember 2007
- ↑ Mobbing oder faires Feedback?, WDR Radio vom 20. Juni 2007 [1]
- ↑ "Spickmich" - 100.000 Pauker sind schon benotet, Stern-Online vom 5. Juli 2007
- ↑ Lehrer dürfen sexy und cool sein, Spiegel Online vom 11. Juli 2007
- ↑ golem IT-News vom 11. Juli 2007
- ↑ Urteil spickmich.de - „Lehrer müssen mit Kritik umgehen können", Focus Online vom 11. Juli 2007
- ↑ Gericht: Lehrer dürfen benotet werden, WDR.de vom 11. Juli 2007
- ↑ Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Köln vom 6. November 2007
- ↑ Oberlandesgericht: Lehrer müssen öffentliche Benotung im Internet dulden, heise online vom 6. November 2007
- ↑ dts Nachrichtenagentur: Spickmich-Prozess: Bundesgerichtshof weist Klage ab , vom 23. Juni 2009, Abgerufen am 23. Juni 2009
BGH: Pressemitteilung Nr. 137/2009. (bundesgerichtshof.de [abgerufen am 24. Juni 2009]). Fehler in Vorlage:Literatur – *** Parameterformat: 'Zugriff'=24. Juni 2009 soll sein: 2009年06月24日 - ↑ http://www.stern.de/computer-technik/internet/603723.html?nv=ct_mt Stern online vom 31. Januar 2008
- ↑ a b Spickmich-Prozess: Schüler dürfen Lehrer benoten, DIE ZEIT vom 30. Januar 2008