Stammheim-Prozess

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Der Stammheim-Prozess (auch Stammheimer Prozess oder RAF-Prozess genannt) war ein Strafprozess gegen die Anführer der Rote Armee Fraktion in der ersten Generation. Angeklagt waren Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe. Ihnen wurde Mord in vier Fällen und versuchter Mord in 54 Fällen vorgeworfen.

Der Prozess fand vor dem Oberlandesgericht Stuttgart statt. Aus Sicherheitsgründen wurde für die Verhandlungen auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Stuttgart eine fensterlose Mehrzweckhalle errichtet, die als Gerichtssaal genutzt wurde. Die Baukosten betrugen zwölf Millionen DM. Der Prozess war einer der aufwändigsten und längsten der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte. Er dauerte vom 21.Mai 1975 bis zum 28. April 1977.

Ursprünglich war auch Holger Meins angeklagt, der am 9. November 1974 in der Haftanstalt Wittlich im Verlauf eines Hungerstreiks gestorben war. Ulrike Meinhof erhängte sich am 8. Mai 1976 während des Prozessverlaufs. Die übrigen Angeklagten wurden zu dreimal lebenslanger Freiheitsstrafe wegen gemeinschaftlicher Begehung von sechs Bombenanschlägen in Tateinheit mit 34 Mordversuchen und vier Morden verurteilt. Sie entgingen ihrer Strafe ebenfalls durch Selbsttötung.

Prozessverlauf

Die Anwälte Baaders, Klaus Croissant, Kurt Groenewold und Hans-Christian Ströbele wurden im Vorfeld der Verhandlung vom Prozess auf der Grundlage eines Sondergesetzes ausgeschlossen. Ihnen wurde vorgeworfen, sie würden die Tat ihres Mandanten unterstützen. Die zu Beginn des Prozesses angeführten Einwände wurden zunächst abgelehnt. Als auch die Bundesanwaltschaft Bedenken äußerte, wurde der Prozess vertagt, so dass der am 21. Mai 1975 beginnende [1] Prozess erst am 5. Juni weitergeführt werden konnte.

Der Prozess wurde durch Hungerstreiks der Angeklagten erschwert, die damit den Prozess behindern wollten. Die tägliche Verhandlungszeit wurde auf wenige Stunden verkürzt. Dieser Beschluss wurde mit der Begründung aufgehoben, die Angeklagten würden die Hungerstreikaktionen lediglich durchführen, um sich für kommende Verhandlungen verhandlungsunfähig zu machen. Gutachter stützten hingegen die These, die Angeklagten wollten durch den Hungerstreik lediglich ihre Haftbedingungen verbessern.

Während der Dauer des Verfahrens wurde die zugrundeliegende Strafprozessordnung in mehreren Punkten speziell für diesen Prozess geändert. So wurde zum Beispiel geregelt, dass erstmals eine Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführt werden durfte, sofern dieser seine Verhandlungsunfähigkeit (z.B. durch Hungerstreik) vorsätzlich und schuldhaft selbst herbeigeführt hat (§ 231a StPO).

Der Prozess wurde von rauen Wortgefechten begleitet. Beispiele dafür sind die Äußerungen des Wortführers der Verteidigung Otto Schily zum Vorsitzenden Richter Dr. Theodor Prinzing am 37. Verhandlungstag: „Ihre Robe wird immer kürzer und das Krokodil darunter immer sichtbarer!" und die Äußerungen durch Rupert von Plottnitz: „Heil, Dr. Prinzing!".[2]

Es wurden zahlreiche Befangenheitsanträge gestellt. So führte die Verteidigung beispielsweise an, der Prozess sei schon entschieden und der Grundsatz der Unschuldsvermutung gelte nicht. Hintergrund war, dass in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal bereits ein Trakt eigens für die Angeklagten gebaut wurde. Diese verfahrensrechtlichen Auseinandersetzungen hatten zur Folge, dass die Beweisaufnahme erst fünf Monate nach Eröffnung des Prozesses am 28. Oktober 1975 beginnen konnte.

Der von Schily gestellte 85. Befangenheitsantrag führte dazu, dass Prinzing am 25. Januar 1977 durch Eberhard Foth ersetzt wurde. Der Vorwurf an Prinzing lautete, dass er mit dem befreundeten Bundesrichter Albrecht Mayer in einer Studentenverbindung gewesen sei und diesem Prozessakten weitergegeben habe. Der Senat Mayers war die nächste Beschwerde- und Revisionsinstanz.

Kronzeugen der Anklage waren Gerhard Müller, der zusammen mit Ulrike Meinhof am 15. Juni 1972 festgenommenen wurde, und Dierk Hoff.

Den Angeklagten wurden Bankeinbrüche, Raubdelikte, Passfälschungen, Sprengstoffanschläge und vier Morde zugerechnet. Außerdem wurden sie für sechs Sprengstoffanschläge bestraft. Im einzelnen: für den Bombenanschlag auf das Hauptquartier des fünften US-Corps in Frankfurt am Main am 11. Mai 1972, den Bombenanschlag auf eine Polizeidirektion in Augsburg und das LKA in München am 12. Mai 1972, den Autobombenanschlag auf den Bundesrichter Wolfgang Buddenberg in Karlsruhe am 15. Mai 1972, den Bombenanschlag auf das Verlagshaus der Axel Springer AG in Hamburg am 19. Mai 1972 und den Bombenanschlag auf das Europa-Hauptquartier der United States Army in Heidelberg vom 24. Mai 1972 verurteilt. Bei den Anschlägen hatte es vier Tote und 34 Verletzte gegeben. Ihr Hauptquartier soll die RAF in der Inheidener Straße in Frankfurt am Main gehabt haben, wo umfangreiches Beweismaterial gefunden wurde.

Die Angeklagten wurden zu dreimal lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nach dem Urteil legten die Verteidiger Revision ein, sodass die Urteile zum Zeitpunkt des Todes der verbliebenen Angeklagten in der sogenannten Todesnacht von Stammheim nicht rechtskräftig waren.[3]

Beteiligte

  • Beisitzer:
    • Dr. Eberhard Foth
    • Hubert Maier
    • Dr. Ullrich Berroth
    • Dr. Kurt Breucker
  • Ersatzrichter:
    • Otto Vötsch
    • Heinz Nerlich
    • Werner Meinhold
    • Hans-Jürgen Freuer
  • Regierung: Regierungsdirektor Werner Widera
  • Anklage:
    • Bundesanwalt Heinrich Wunder
    • Oberstaatsanwalt Peter Zeis
    • Staatsanwalt Klaus Holland
  • Pflichtverteidiger:
    • Ernst Eggler
    • Schwarz
    • König
    • Dieter Schnabel
    • Schlägel
    • Linke
    • Künzel
    • Peter Grigat
  • Presse: Als einziger Vertreter der Presse hat Ulf G. Stuberger den vollständigen Prozess mitverfolgt. Er war es auch, der als erster am Tatort des ermordeten Generalbundesanwalt Siegfried Buback war.

Literatur

Tondokumente

Im Landesarchiv Baden-Württemberg befinden sich Tonbänder, die zwischen August 1975 und Februar 1977 während des Prozesses in Stuttgart-Stammheim aufgenommen worden waren und den Gerichtsschreibern bei ihrer Arbeit helfen sollten. Die mittlerweile zum Teil veröffentlichten Tondokumente umfassen Stellungnahmen der vier Angeklagten (s. Weblinks).

Film

Quellen

  1. Stefan Aust: Der Baader Meinhof Komplex, 8. Auflage, Wilhelm Goldmann Verlag München 1998, S. 337 ff.
  2. Ulf G. Stuberger, Die Tage von Stammheim.
  3. Butz Peters: Tödlicher Irrtum. Die Geschichte der RAF. Argon-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-87024-673-1, Seite 352
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