Querulant

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Querulant (von lateinisch querulus – „gern klagend") bezeichnet einen Menschen, der sich leicht ins Unrecht gesetzt fühlt, der aus geringfügigem oder vermeintlichem Anlass Klage erhebt oder sich bei Behörden oder Institutionen beschwert. Starrsinnig und unbeeinflussbar durch maßgebende Belehrung versucht er, sein vermeintliches oder tatsächliches Recht zu erreichen. Sein Verhalten steht in keinem angemessenen Verhältnis zur Situation. Eine treffende Beschreibung für einen Querulanten ist: Er ist von Beruf dagegen, weil selbst ein Einschwenken auf die vom Querulanten geäußerte Meinung ihn nicht befriedigt. Der Querulantenwahn ist ein seelisches Leiden, das zur Einschränkung der Schuldfähigkeit im strafrechtlichen Sinne führen kann.

Speziell Personen, die bei Behörden oder vor Gericht ständig offensichtlich unbegründete Anträge stellen, werden als Querulanten bezeichnet. Mit der Begründung, die Gerichte würden übermäßig belastet, ist es zulässig, solchen Anträgen gar nicht nachzugehen. Diese Anträge beinhalten vor allem Beschwerden über Bagatelldelikte.

Der Verwaltungsgerichtshof Kassel entschied 1967, dass ein Querulant partiell prozessunfähig sein kann und dass diese Prozessunfähigkeit ausnahmsweise ohne Zuziehung eines Psychiaters vom Gericht festgestellt werden kann.[1]

So verständlich diese Rechtspraxis sein mag, kann sie doch auch missbraucht werden. So wird es Querdenkern und Dissidenten erschwert oder unmöglich gemacht, ihr Recht vor Gericht durchzusetzen. Mit einem angeblichen Querulantentum als Begründung wurden Dissidenten z.B. in den Staaten des ehemaligen Ostblocks mundtot gemacht.

Einzelnachweise

  1. Leitsatz des VGH Kassel zu Querulant - aus dem Jahre 1967 Az: V OE 13/67
Wiktionary: Querulant  – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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