Reichsgau Sudetenland

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Der Reichsgau Sudetenland bestand im Verband des Deutschen Reiches von 1939 bis 1945.

Geschichte

Nach dem Münchner Abkommen von 1938 waren dem Deutschen Reich die sudetendeutschen Gebiete der Tschechoslowakei zugesprochen worden. Diese wurden zunächst vom Reichskommissar für die sudetendeutschen Gebiete, dem Gauleiter Konrad Henlein verwaltet. Der tschechische Bevölkerungsanteil dieses Gebietes wurde sofort nach dem Einmarsch der Wehrmacht vertrieben; viele Tschechen waren schon vorher geflohen. Ihren Besitz eigneten sich der deutsche Staat, aber auch viele deutsche Privatleute an.

Am 15. April 1939 trat das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetetenland (Sudetengaugesetz) in Kraft. Danach wurde aus dem Hauptteil der sudetendeutschen Gebieten der neue Reichsgau Sudetenland gebildet. Dieser Reichsgau umfasste anfänglich 22.608 km2. Nach kleineren Gebietskorrekturen umfaßte der Reichsgau schließlich 29.140 km2.

Kleinere Gebiete im Süden und Nordosten wurden der preußischen Provinz Schlesien zugewiesen („Hultschiner Ländchen" zum Landkreis Ratibor im Regierungsbezirk Oppeln), ferner dem Land Bayern und den Landeshauptmannschaften Oberösterreich (später: Reichsgau Oberdonau) und Niederösterreich (später: Reichsgau Niederdonau).

Verwaltungssitz wurde die Stadt Reichenberg (tschechisch Liberec), die die Bezeichnung Gauhauptstadt führte. Zum Reichsstatthalter und Gauleiter in Reichenberg wurde der bisherige Reichskommissar Gauleiter Konrad Henlein ernannt.

Im Jahre 1945 wurde bis Mai das Gebiet des Sudetenlandes im Westen von der amerikanischen und im übrigen von der Roten Armee besetzt.

Verwaltungsgliederung

Das Sudetenland teilte sich in die drei Regierungsbezirke Aussig (tschechisch Ústí nad Labem), Eger (tschechisch Cheb) und Troppau (tschechisch Opava) mit der entsprechenden Anzahl von Stadt- und Landkreisen. Während die Grenzen der Regierungsbezirke völlig neu bestimmt wurden, blieb es hinsichtlich der Kreise im wesentlichen bei den Abgrenzungen der früheren tschechoslowakischen politischen Bezirke.

Zum vorläufigen Sitz des Regierungsbezirks Eger wurde die Stadt Karlsbad (tschechisch Karlovy Vary) bestimmt. Im übrigen waren die Sitze der anderen Bezirke in Aussig und Troppau.

Der Reichsgau Sudetenland bildete damit bis 1945 einen integralen Bestandteil des Deutschen Reiches.

Ortsnamen

Wesentliche Ortsumbenennungen fanden nicht statt. Es galten im allgemeinen die früheren österreichischen (deutschsprachigen) beziehungsweise preußischen Bezeichnungen von 1918.

Verwaltungsgliederung des Reichsgaus Sudetenland 1945

Regierungsbezirk Aussig

Stadtkreise

  1. Aussig
  2. Reichenberg

Landkreise

  1. Aussig
  2. Bilin
  3. Böhmisch Leipa
  4. Braunau
  5. Brüx
  6. Dauba
  7. Deutsch Gabel
  8. Dux
  9. Friedland (Isergebirge)
  10. Gablonz an der Neiße
  11. Hohenelbe
  12. Komotau
  13. Leitmeritz
  14. Reichenberg
  15. Rumburg
  16. Schluckenau
  17. Teplitz-Schönau
  18. Tetschen-Bodenbach
  19. Trautenau
  20. Warnsdorf

Regierungsbezirk Eger [Sitz: Karlsbad]

Stadtkreise

  1. Eger
  2. Karlsbad

Landkreise

  1. Asch
  2. Bischofteinitz
  3. Eger
  4. Elbogen
  5. Falkenau an der Eger
  6. Graslitz
  7. Kaaden
  8. Karlsbad
  9. Luditz
  10. Marienbad
  11. Mies
  12. Neudek
  13. Podersam
  14. Preßnitz
  15. Žatec (Saatz)
  16. Sankt Joachimsthal [Sitz: Karlsbad]
  17. Tachau
  18. Tepl

Regierungsbezirk Troppau

Stadtkreis

  1. Troppau

Landkreise

  1. Bärn
  2. Freiwaldau
  3. Freudenthal
  4. Grulich
  5. Hohenstadt
  6. Jägerndorf
  7. Landskron
  8. Mährisch Schönberg
  9. Mährisch Trübau
  10. Neu Titschein
  11. Römerstadt
  12. Sternberg
  13. Troppau
  14. Wagstadt
  15. Zwittau
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