Wikipedia Diskussion:Anonymität
Anonymität gegen bürgerlicher Name
Auf der Diskussionsseite des Artikels Tron wurde ja recht ausführlich über die Nennung des bürgerlichen Namens disskutiert, allerdings nur bezüglich dieses speziellen Falls. Mich würde mal interessieren, wie das im Allgemeinen bei Texten über eine bestimmte Person aussieht. Gilt dann auch die für Benutzernamen beschriebene Wikiquette oder reicht es wenn ein Artikel nicht gegen deutsches, amerikanisches oder internationales (???) Persönlichkeitsrecht verstösst? Es gibt ja zahlreiche Leute (z.B. Verbrecher, berühmte Persönlichkeiten, Graffitikünstler...) die eventuell wünschen, nicht namentlich genannt zu werden. Existieren in der Wikipedia für solche Fälle Richtlinien?
Ich habe jedenfalls keine gefunden. Sollte es doch welche geben, wäre ich über einen Link dorthin sehr dankbar. Ansonsten ist hier wahrscheinlich der beste Ort über allgemeine Regeln diesbezüglich zu diskutieren. Auch um den unendlichen Diskussionen oder sogar Gerichtsverfahren wie im Fall Tron vozubeugen. Gruß [azrael --85.178.99.111 21:14, 11. Sep 2006 (CEST)]
- Diskussion unter Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#Anonymität_gegen_bürgerlicher_Name --A2r4e1 23:17, 5. Okt 2006 (CEST)
verlinkung mit juris
Die gesetzes nennungen im abschnitt Konsequenzen bei Verstößen könnte eine verlinkung zu juris erhalten. Ich kenne mich damit nicht aus, weiß nur das es das gibt. 80.143.92.34 22:52, 20. Mai 2007 (CEST) Beantworten
Identitätsermittlung vs. Pranger
Bei der nächsten Neufassung der Projektseite sollte versucht werden, den Unterschied zwischen der Ermittlung einer Identität zwecks Strafverfolgung/Unterbindung von Störungen einerseits und Veröffentlichung der Identität andererseits deutlicher herauszuarbeiten. So, wie der Text derzeit verfasst ist, könnte der Eindruck entstehen, wer die Wikipedia stört, kommt an den Pranger. --217.232.206.189 23:07, 5. Aug. 2007 (CEST) Beantworten
- Diesem möchte ich mich anschließen. Ebenfalls möchte ich die Diskussion anregen, ob es einem unangemeldeten User erlaubt sein darf, seine IP-Adresse in Diskussionsbeiträgen zu löschen, und in welchen Fällen ein Administrator die Signatur wieder hinzusetzen darf, oder muss
(Sollte jemand unangemeldet mit dem Namen eines Users (versehentlich oder absichtlich) unterschreiben, dann wäre dieses ein Fall, um Verwechslungen zu vermeiden). Und ob man in solchen Fällen eine Vorlage:Namensgleichheit anlegt die besagt, dass es schon einen User mit dem Namen gibt, oder auch gab.
Ich persönlich möchte mich dafür aussprechen, dass sofern kein Vandalismus vorliegt (wobei auch dort die Versionskontrolle ausreichet und ein "Pranger" nicht notwendig ist) , der Wunsch nach Anonymität auch in Diskussionsbeiträge entsprochen werden sollte. Gerne würde ich dazu ein Meinungsbild einberufen. --Luc2 23:58, 28. Aug. 2007 (CEST) Beantworten
- Anonymität ist Gift für ein Medium wie dieses. Vandalismus bekommt man nur durch Transparenz in den Griff. Durch die Pseudonymität ist die eigene Persönlichkeit ausreichend geschützt. Wer fahrlässig sein Pseudonym mit RL-Daten "verunreinigt" ist selbst schuld und sollte die Konsequenzen tragen müssen, insbesondere dass er jederzeit wahrheitsgemäß zitiert werden kann.--Theodem 20:53, 22. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
Recht auf Anonymität
Im Eingangssatz heißt es "Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht beinhaltet unter anderem ein Recht auf Anonymität". Das ist völliger Blödsinn! Es gibt keineswegs ein Recht auf Anonymität. Wir sehen das an vielen Stellen, beispielsweise bei der Geldwäsche. Wo kämen wir hin, wenn jemand anonym Geld auf anderer Leute Konto einzahlen könnte oder noch schlimmer, wenn jemand Geld anonym auf ein Konto überweisen könnte, das dann nicht mehr ermittelt werden kann. Genauso im Internet. Wo kämen wir hin, wenn man ungestraft Pornobildchen im Internet verbreiten könnte und so den ach so wichtigen Jugendschutz unterlaufen würde. Wir sind außerdem verpflichtet, uns bei den Meldebehörden erfassen zu lassen, damit wir auch ja nicht der GEZ durch die Lappen gehen. Die Vorratsdatenspeicherung wird Gesetz. Wie kann man nur auf die absurde Idee kommen, es gäbe ein Recht auf Anonymität.
Anonymität bedeutet, nicht für die Folgen eigener Un-Taten aufkommen zu müssen. Das wäre fast so, wie wenn man den Vaterschaftstest im Unterhaltsrecht abschafft. Die Folge wäre Anarchie im Netz und in der Gesellschaft. Aus diesem Grund gab es niemals ein Recht auf Anonymität und es wird auch nie eines geben. Wir lebten eine Zeit lang in einem Zustand, wo die technischen mittel die totale Aufhebung der Anonymität einfach nicht gestatteten. Diese glorreichen Zeiten der freien Pornografie sind aber längst passe!
Das Schlimme mit der Anonymität ist zudem: Den letzten (den man erwischt) beißen die Hunde. Wer Anonymität zulässt, der muss damit rechnen, für die Untaten Dritter zu Rechenschaft gezogen zu werden. Er kann sich nur rauswinden, wenn er den Dritten benennt. Wer keine Logs führt, steht also schon mit einem Bein im Knast.
Und immer dran denken: All diese Zustände sind sämtlich höchstrichterlich abgesegnet.
Man muss es aber auch positiv sehen. Demokratie funktioniert nur mit Transparenz. Anonymität ist das Gegenteil von Transparenz. Anonymität bietet jenen Deckmantel, den Pöbler und Hetzer benötigen um über Minderheiten herzuziehen. Jenen Deckmantel, aus dem heraus sie Vandalismus an Artikeln in WP begehen.
Aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht kann man zwar herleiten, dass man das Recht hat, gewisse personenbezogene Informationen in gewissen Fällen zurückzuhalten. Aber man kann kein Recht herleiten, seine Identität zu verschleiern. --Theodem 15:16, 22. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
- das ist quatsch. jeder darf selbst entscheiden, wieviel er von sich preisgibt und insbesondere auch, wie er sich in der öffentlichkeit dargestellt sehen möchte. bei zweifeln und nachfragen wende dich bitte an das Portal:Recht.--poupou review? 18:06, 22. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
Der Punkt ist der, dass insbesondere mit der Vorratsdatenspeicherung (aber auch jetzt schon) jeder Mensch bei jeder Bewegung im Internet durch Hinterlassung seiner IP-Adresse einen vollständigen Datensatz hinterlässt. Der Benutzer ist also effektiv überhaupt nicht anonym, kann also auch keine Anonymität für sich beanspruchen. Und er kann (künftig) noch nicht einmal die Löschung seiner Logdateien verlangen. Und was ganz wichtig ist: Die IP hinterlässt er höchst freiwillig.--Theodem 20:48, 22. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
- Du kannst dich hier an einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht beteiligen. Das scheint mir auch effektiver als hier Grundsatzdiskussionen zu führen. MfG, --Anneke Wolf 21:46, 22. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
- jo. insbesondere geht es hier um eine handreichung für das verhalten in der wikipedia, und nicht um einen artikel über anonymität im netz. inhaltliche diskussionen sind beim jeweiligen artikel besser aufgehoben.--poupou review? 21:55, 22. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
Das ist hier durchaus passend, denn hier werden Verhaltensrichtlinien erlassen auf Basis reichlich wirrer und nicht ausreichend belegter Behauptungen. Wenn es schon oben nicht stimmt, kann unten auch nichts richtiges rauskommen. --Theodem 23:49, 22. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
Anonymität vs. Pseudonymität
Die beiden Begriffe Anonymität und Pseudonymität werden im Artikel in fast schon sträflich schlampiger Weise miteinander synonym verwendet, obwohl sie alles andere als synonym sind. Dies sollte dringen richtig gestellt werden! Das hier übliche ist Pseudonymität und diese enthält durchaus eine (eigene) Identität, nur eben keine personenbezogenen RL-Daten. --Theodem 23:54, 22. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
Rechtlich
Hier ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts: [1]. Abgesehen davon hat die Wikipedia die Freiheit, ihre eigenen Regeln aufzustellen, so lange die nicht Gesetzen widersprechen. Irmgard 11:21, 25. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
Wenn die Wikipedia in Deutschland ihren Sitz hätte, wäre das Bundesdatenschutzgesetz anwendbar und die Rechtslage wäre dort eindeutig nachzulesen: Grundsätzlich ist das Einverständnis zur Datenspeicherung widerruflich. - Wenn ich nicht mehr als Mitautor genannt werden möchte, brauche ich ja auch keine Speicherung meiner Daten mehr. Wenn jemand nicht anonym, sondern nur pseudonym werden möchte, kann er überall seinen Klarnamen löschen lassen. Eigentlich müsste auch das Umbenennungslogbuch gelöscht werden können. Wenn der Klarname nach einer Umbenennung in der kompletten Artikelhistorie aller Lemmata durch das Pseudonym ersetzt ist, besteht kein nachvollziehbarer Grund mehr, den Klarnamen im Umbenennungslogbuch weiter zu zeigen. Es würde reichen, wenn dort nun stünde: Der Klarname des Benutzers wurde gelöscht.
Ich bin mir nicht sicher, ob das BDSG wirklich für die Wikipedia nicht gilt. Jedenfalls gelten die Grundsätze des BDSG (die aus dem Recht der informationellen Selbstbestimmung abgeleitet sind) über die Drittwirkung von Grundrechten im Zivilrecht mit Sicherheit auch hier. Ich rate also im aktuellen Fall 9MB dazu, den Namen im Umbenennungslogbuch zu löschen nachdem das Pseudonym in der Artikelhistorie abgeändert wurde.--MfG: --FTH DISK 12:13, 25. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
- Das Urteil des BVerfG betrifft die informationelle Selbstbestimmung und nicht Fälle, in denen jemand freiwillig etwas veröffentlicht hat. So ist das, was FTH erwähnt (BDSG) schon mal relevanter, weil es die Frage der Widerruflichkeit anspricht. Angenommen, das BDSG wäre auf Wikipedia anwendbar, so ist aber immer noch nicht klar, wie widerruflich etwas, was einmal veröffentlicht wurde, dann ist. Angenommen, ich wäre Helmut Kohl. Und angenommen, ich hätte einmal zuviel zu trinken gehabt, und dann die Namen der Spender der 2,1 Millionen Mark (wo ich mein Ehrenwort gegeben hatte, sie geheim zu halten) in dem entsprechenden Abschnitt von CDU-Spendenaffäre#Helmut_Kohl mitsamt ausreichenden Belegen veröffentlicht hätte. Am nächsten Morgen wache ich verkatert auf, schaue mir die Liste meiner Beiträge an, merke was passiert ist, und spreche einen Admin an mit der Forderung, die Versionsgeschichte möge von meinen Edits getilgt werden. Habe ich einen Anspruch darauf? Ich denke nein. Veröffentlicht ist veröffentlicht. Insofern ist die Widerruflichkeit des Einverständnis zur Datenspeicherung bei Wikipedia allein schon durch das GNU-Lizenz beschränkt, oder nicht?--Bhuck 14:33, 9. Nov. 2007 (CET) Beantworten
Was ist der Sinn dieser Seite?
Sollen hier Wikipedia-interne Regeln formuliert oder Einblick in mögliche rechtliche Konsequenzen von Benutzerhandlungen gegeben werden? Wenn beides, so sollte dies deutlich voneinander abgegrenzt werden. Im Moment wirkt die Sache jedenfalls reichlich misslungen. --217.186.130.171 09:01, 5. Dez. 2007 (CET) Beantworten