Treuhänder der Arbeit
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Die Treuhänder der Arbeit (Auch Reichstreuhänder der Arbeit) waren eine im Juni 1933 per Reichsgesetz geschaffene Instanz, die bei Unruhen in Betrieben zwischen Unternehmern und Arbeiterschaft vermitteln sollten. Insgesamt wurden 22 Treuhänder berufen, die alle dem Reichsarbeitsministerium direkt unterstellt waren.
Die Treuhänder rekrutierten sich in der Regel aus der Privatwirtschaft, staatlichen Arbeits- und Wirtschaftsverwaltungen oder aus den Industrie- und Handelskammern (IHK). Die Berufung eines Treuhänders galt nur ein Jahr (ab dem 1. Mai jeden Jahres) und konnte alljährlich erneuert werden.
Die Aufgaben der Treuhänder waren im einzelnen:
- Abschluß von Arbeitstarifverträgen
- Aufrechterhaltung des Arbeitsfriedens
- Schlichtung von Streitfällen
- Bildung der Vertrauensräte
- Überwachung und Einhaltung der Betriebsordnung
- aktive Vermeidung von Lohnsenkungen
- Mitwirkung bei der sozialen Ehrengerichtsbarkeit
- Mitteilungspflicht über die sozialpolitischen Entwicklungen in ihren Wirtschaftsgebieten gegenüber dem Reichsarbeitsministerium bis hin zur Reichskanzlei
Literatur
Handbuch des Betriebsführers, 1941