Diskussion:L-Übungsfahrt
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Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Jacktd
Ein paar Verbesserungsvorschläge/Fragen:
- man könnte bei dem Mindestalter des Fahrschülers das 1/2 Jahr (ich nehme an, dass es Jahre sind) präzisieren. Wenn z.B. jemand am 31.8. geboren ist, darf er dann am 1.3. fahren? Das sind nur 181 bzw. 182 Tage, also weniger als ein halbes Jahr. - Was ist eine Theorie-, was eine Praxiseinheit? - "Klasse B" mit Führerschein verlinken.(?) - Fahrzeuge unterziehen sich nicht selbst, sondern werden einer Überprüfung unterzogen ;-)
Abschalom 17:42, 22. Aug 2006 (CEST)
das mit 17 1/2 jahren (sprich: siebzehn einhalb jahren) muss exakt eingehalten werden! beispiel: du bist ab 13. 3. 1989 geboren, dann darfst du erst ab dem 13. 9. 2006 (mit 17 1/2) mit der ausbildung anfangen! komisch, aber wahr! lg --Jacktd 13:05, 28. Aug 2006 (CEST)
- So komisch ist das auch wieder nicht; Fallfristen gibt es im Rechtswesen eigentlich überall (weil: wo ziehe ich sonst die Grenze? Wenn statt 6 Monaten auch 6 Monate und 7 Tage gehen würden: warum nicht auch 6 Monate und 14 tage? usw.) lg Kksen 13:47, 28. Aug 2006 (CEST)
Ich als Fahrschüler, der in Bälde von der L-Fahrt Gebrauch machen wird, weiß, dass es nicht mindestens 8 sondern 10 Fahrstundeneinheiten sein müssen. weiters entspricht 0,05 mg/l alkohol/atemluft 0,1 promil, nicht 0,01.
- ich als fahrschüler, der seit oktober davon gebrauch macht weiß, dass es 8 praxisstunden min. sein müssen. und die 1000 km vorschrift gibts auch nicht. --Jacktd 14:16, 30. Jan. 2007 (CET) Beantworten
Find ich interessant, dass das von Fahrschule zu Fahrschule unterschiedlich ist.. Vielleicht sollten wir die mindeststunden im Text relativieren?