Fernpilot

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 2. Januar 2025 um 19:04 Uhr durch Frankee 67 (Diskussion | Beiträge) (Änderung 251842655 von DomiMondo rückgängig gemacht; fehlender Beleg).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Eine gesichtete Version dieser Seite, die am 2. Januar 2025 freigegeben wurde, basiert auf dieser Version.
Fernpiloten bei der Grenzüberwachung mit unbemannten Luftfahrzeugen, die mit Videokameras und Datenübertragung ausgestattet sind (U.S. Customs and Border Protection)

Fernpilot (Drohnenpilot[1] ) ist ein Fahrzeugführer, der ein unbemanntes Luftfahrzeug per Telemetrie steuert.[2]

Die Aufgaben umfassen unter anderem die Verantwortung für den Flugbetrieb (beispielsweise Kursüberwachung, Luftraumbeobachtung, die Überwachung des Flugbetriebs per Sichtverbindung (VLOS), die meteorologischen Bedingungen, die Minimierung von Luft- und Bodenrisiken), den technischen Zustand des Fluggeräts einschließlich ausreichender technischer Energiequellen, und Good Airmanship [2] sowie der Rechtsnormen (beispielsweise Kollisionsverhütung, Maximalflughöhen).

EU-Fernpiloten-Kompetenznachweis

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
Fernpiloten-Kompetenznachweis für die Kategorien A 1 und A3 (Deutschland)

Seit 2019 ist ein Kompetenznachweis, umgangssprachlich EU-Drohnenführerschein, in EU-Ländern zum Steuern von Multicoptern erforderlich (ausgenommen Fahrzeuge, die unter die EU-Spielzeugverordnung fallen). Es gibt zahlreiche Klassen, je nach Fahrzeugtyp (Gewicht) und Einsatzgebiet.[3]

In Deutschland wird der Nachweis vom Luftfahrt-Bundesamt nach erfolgreicher Beantwortung von Testfragen sowie ggfs. durch Nachweisung von Selbsttrainings online erteilt. In Österreich erfolgt dies durch Austro Control.

In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen:
Kategorien
Hilf der Wikipedia, indem du sie recherchierst und einfügst.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
  1. Drohnenpilot. Luftwaffe, abgerufen am 4. Februar 2023. 
  2. a b Onlinekurs Open UAV, Kapitel Luftrecht und Sicherheit, Unterkapitel Lufträume und Beschränkungen. Luftfahrt-Bundesamt, Referat B 5, abgerufen am 10. Juni 2021. 
  3. Verordnung (EU) 2019/945 vom 12. März 2019 über unbemannte Luftfahrzeugsysteme und Drittlandbetreiber unbemannter Luftfahrzeugsysteme, Verordnung (EU) 2019/947 vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge, in Verbindung mit Verordnung (EU) 2020/639 vom 12. Mai 2020 zur Änderung in Bezug auf Standardszenarien für den Betrieb in oder außerhalb direkter Sicht und Verordnung (EU) 2020/746 vom 4. Juni 2020 zur Änderung hinsichtlich der Verschiebung der Anwendungsfristen bestimmter Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie.
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Fernpilot&oldid=251845361"