Öffentlicher Verkehr

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Als öffentlichen Verkehr (ÖV) bezeichnet man jenen Teil des Verkehrs von Personen, Gütern oder Nachrichten, der für jeden Nutzer in einer Volkswirtschaft bzw. in der Bevölkerung zugänglich ist, insbesondere die Leistungen des öffentlichen Gütertransports, der öffentlichen Personenbeförderung (öffentlicher Personenverkehr) sowie Leistungen öffentlich zugänglicher Post- und Telekommunikationsdienste.[1]

Die Merkmale des öffentlichen Verkehrs sind:

Man unterscheidet dabei öffentlichen Verkehr

  • als Teil der Grundversorgung bzw. Daseinsvorsorge mit subventionierten bzw. angemessenen Tarifen
  • außerhalb der Grundversorgung, ohne subventionierte Tarife, aber gemäß den Konzessionen ebenfalls mit Tarif- und Beförderungspflicht und meist im Linienverkehr (beispielsweise Wintersportseilbahnen, Binnenschifffahrt, Luftfahrt)

Der Zugang und der Transportgegenstand sind hierbei zwei unterschiedliche Dimensionen. Vom Zugang her stehen sich öffentlicher und nichtöffentlicher Verkehr (militärische Anlagen und Transporte, privater Verkehr bzw. Individualverkehr („IV"), privatwirtschaftlicher Verkehr und Gelegenheitsverkehr) gegenüber. Beide Verkehrsarten können der Beförderung von Personen und/oder dem Transport von Gütern dienen.

In vielen Ländern wird zwischen Fern- und Nahverkehr (auch Regionalverkehr) unterschieden, daneben bestehen die Bezeichnungen Binnenverkehr und internationaler Verkehr. Bei letzterem gibt es eine weitere Teilung, die Verkehre aus einem Nachbarland durch ein anderes als Transitverkehr bezeichnet. Kleinere Staaten kennen beispielsweise im Bahnverkehr keine Unterteilung in Fern- und Nahverkehrsleistungen, es gibt dann nur Inlandszüge und Züge des internationalen Verkehrs.

Es gibt die Bezeichnungen öffentlicher Güterfern- und -nahverkehr sowie öffentliche internationale und Transit-Güterverkehre und gleichbedeutende Bezeichnungen für die entsprechenden Personenverkehre.

Träger des öffentlichen Verkehrs können öffentliche oder (teil)private Verkehrsunternehmen sein. Sie können in Bezug auf unterschiedliche Verkehrszweige für ihre Verkehrsaufgaben besonders spezialisiert sein, u. a. auch als Spezialanbieter für Fern-, Nah- oder internationale Dienste.

In Deutschland wird heute organisatorisch sehr scharf zwischen öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) und Personenfernverkehr unterschieden. Die DDR kannte dagegen nur einen Orts-, Binnen-, Transit- und internationalen Verkehr.

Laut dem Behindertengleichstellungsgesetz müssen in der Schweiz ab 2024 sämtliche bestehenden Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr behindertengerecht sein.

Commons: Öffentlicher Verkehr  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. öffentlicher Verkehr. Abgerufen am 16. November 2020. 
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4172386-7 (lobid, OGND , AKS ) | LCCN: sh85077945
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