Nutzungseinheit

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 3. April 2024 um 02:02 Uhr durch InternetArchiveBot (Diskussion | Beiträge) (InternetArchiveBot hat 1 Archivlink(s) ergänzt und 0 Link(s) als defekt/tot markiert.) #IABot (v2.0.9.5).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Eine gesichtete Version dieser Seite, die am 3. April 2024 freigegeben wurde, basiert auf dieser Version.

Der Begriff Nutzungseinheit stammt aus dem deutschen Baurecht. Er beschreibt einen in sich abgeschlossenen Bereich in einem Gebäude. Als Beispiele werden in der Musterbauordnung "Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten" genannt.[1] Diese Beispiele sind nicht in allen Landesbauordnungen genannt.

Die Anzahl der Nutzungseinheiten hat Einfluss auf die Einordnung der Gebäudeklasse. Die Fläche einer Nutzungseinheit wird als Bruttogrundfläche gemessen. Gemeinsame Trennwände werde dabei vollständig zu jeder Nutzungseinheit gerechnet.

Teilnutzungseinheit

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der Begriff Teilnutzungseinheit wird häufiger verwendet, ist aber kein baurechtlicher Begriff. Er ist entstanden aus §36 der MBO, in welchem „Teile größerer Nutzungseinheiten" angesprochen werden.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
  1. Musterbauordnung (MBO). (PDF) Bauministerkonferenz, 21. September 2012, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. September 2021; abgerufen am 5. April 2023.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1 @2 Vorlage:Webachiv/IABot/www.bauministerkonferenz.de  
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Nutzungseinheit&oldid=243691104"