Diskussion:Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz
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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 81.173.215.70 in Abschnitt Kein Ausschluss von Entschädigungsansprüchen
Die genannten Ausschlusstatbestände gelten nicht für pauschalierte Entschädigungen und auch nicht für den bei Nichtantritt der Reise bestehenden Anspruch auf 100% Fahrpreiserstattung. Sie gelten nur für weitergehende Schadenersatzansprüche. Eine Bagatellgrenze von 4,00 EUR ist mir nicht bekannt. --81.173.215.70 14:08, 30. Mär. 2023 (CEST) Beantworten