Diskussion:Fahrgastrechte

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Siehe-auch-Löscher in Abschnitt Bezug zu Beförderungsvertrag
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Überarbeiten - warum?

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Das ist garantiert anders gemeint:

Die Rechte können sich insbsondere erstrecken auf:

  • Tötung oder Verletzung bei Nutzung des jeweiligen Verkehrsmittels

Bitte in verständliche Form bringen. Danke. --DanielErnst 23:02, 17. Aug 2005 (CEST)

Haftung weitgehend ausgeschlossen

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Aus dem Spiegel-Artikel: "Die Bahnen haften nicht bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie Rössner mitteilte. Dazu gehörten etwa Unwetter, Selbstmörder oder spielende Kinder auf den Gleisen oder eigenes Verschulden, wenn etwa der Reisende selbst die Handbremse ziehe. Was Streiks angehe, so sei dies noch eine "Grauzone", sagte Rössner. Bei angekündigten Streiks könnten die Bahnunternehmen ihre Kunden warnen, damit sie ihre Reiseplanung entsprechend ändern können." --137.138.4.16 08:55, 10. Feb. 2010 (CET) Beantworten


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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt
  1. ↑ Saarländischer Rundfunk:Berlin:Bundestag entscheidet über Fahrgastrechte = http://www.sr-online.de/nachrichten/29/906287.html

Diese Fußnote verweist auf einen Artikel über die Beschränkung des örRundfunks seine Inhalte unbefristet im Netz abrufbar zu stellen. (nicht signierter Beitrag von 95.33.92.100 (Diskussion) 09:44, 7. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

Bezug zu Beförderungsvertrag

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

siehe Diskussion:Beförderungsvertrag#Bezug zu Fluggastrechte und Fahrgastrechte --Siehe-auch-Löscher 18:13, 9. Mär. 2011 (CET) Beantworten

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